Ebay Frage zu Bewertungen

  • hallo,

    vielleicht kann mir jemand meine bewertung bei ebay erklären:

    ich hatte bisher 20 positive bewertungen. jetzt habe ich 2 weitere dinge gekauft und habe jeweils eine positive bewertung erhalten. d.h. 20 + 2 sollten 22 positive bewertungspunkte ergeben. "mein ebay" zeigt mir aber das hier an:

    ==========
    Bewertungspunktestand: 21
    Positive Bewertungen: 100%

    eBay-Mitglieder, die mich positiv bewertet haben: 21
    Mitglieder, die mich negativ bewertet haben: 0

    Alle positiven Bewertungen: 22
    ===========

    sprich: ich habe nur 21, statt 22 positive bewertungen. wo ist der eine und was ist passiert? ich habe sie alle einzeln gezählt - es sind 22 und es sind alle grüne pluszeichen, also auch keine neutrale bewertung.

    vielen dank

    RoughValley Rheingauners -NFL-Talk ex B-Ligist

    *** 1st pick overall: 12.02.2007 18:50 Uhr 3040 Gramm, 51 cm ***

  • Dann hat einer was doppelt bei dir gekauft vielleicht ? Weiss nicht genau, ob das dann nur einmal zählt eventuell ...

    Formely known as "MaG". That´s all.

  • Eine Person hat dich 2x positiv bewertet. Es werden die Personen gezählt.

    "eBay-Mitglieder, die mich positiv bewertet haben:"

    New York Giants
    NFC Champion: 1986, 1990, 2000, 2007, 2011
    Superbowl: 1986, 1990, 2007, 2011

  • Du bekommst pro Mitglied einen Bewertungspunkt, nicht pro verkauftem Artikel. Also hast du wahrscheinlich bei einem Anbieter doppelt gekauft (oder verkauft).

  • ich habe noch nie etwas verkauft, nur immer gekauft. das ich irgendwo mal doppelt gekauft habe, könnte sein. ich checke das mal :smile2:

    RoughValley Rheingauners -NFL-Talk ex B-Ligist

    *** 1st pick overall: 12.02.2007 18:50 Uhr 3040 Gramm, 51 cm ***

  • Wenn du zweimal bei ein und dem selben ebay Mitglied was kaufst wird dies nur einmal dort rein gezählt.

    Gruß isten

    SB50 Champion Anderson Barrett Brenner Brewer Bush Caldwell Colquitt Daniels T.Davis V.Davis Doss Ferentz Fowler Garcia Green C.Harris R.Harris Hillman Jackson Keo Kilgo Latimer Manning Marshall Mathis McCray McManus Miller Myers Nelson Nixon Norwood Osweiler Paradis Polumbus Ray Roby Sanders Schofield Siemian Smith Stewart Talib Thomas Thompson Trevathan Vasquez Walker Ward Ware Webster S.Williams Wolfe Anunike Bolden Bruton Clady Heuerman Sambrailo K.Williams

  • Zitat von isten

    Wenn du zweimal bei ein und dem selben ebay Mitglied was kaufst wird dies nur einmal dort rein gezählt.

    Gruß isten

    danke jungs für eure hinweise :xywave: habs gerade geprüft und bei meinen letzten beiden käufen (kaffee...) war ein händler dabei, bei dem ich schon mal gekauft habe. d.h. eine bewertung eines händlers bei dem ich bereits gekauft habe, wirkt sich nur aus, wenn diese sich von der ersten bewertung unterscheidet? sprich:

    ich bin das erste mal positiv bewertet worden, bei nächsten mal wieder, kein punkt?

    ich bin das erste mal positiv bewertet worden, bei nächsten mal negativ, dann bekomme ich eine negative bewertung? das ändert dann aber die erste positive bewertung nicht, oder?

    danke

    RoughValley Rheingauners -NFL-Talk ex B-Ligist

    *** 1st pick overall: 12.02.2007 18:50 Uhr 3040 Gramm, 51 cm ***

  • Wollt für mein Anliegen keinen eigenen Thread eröffen. Ich hoffe, dass ihr mir hier weiter helfen könnt.

    Ich habe vor ca. 2 Jahren ein D&G Sweatshirt gekauft (in einem offiziellen D&G Laden). Nun wollte ich den über Ebay verkaufen. Nachdem ich den Artike eingestellt hatte, wurde er von Ebay entfernt, mit dem Hinweis, dass ohne einen Beweis dieses Markenprodukt eine Fälschung sein könne. Aufgrund des Mails von Ebay haben wir eine entsprechende Antwort geschrieben versucht zu erklären, dass dieses Shirt ein Original sei. Danach haben wir von Seiten Ebay nichts mehr gehört.

    Dann haben wir das Shirt wieder eingestellt (mit Photo). Kurze Zeit später wurde der Artikel wieder von Ebay entfernt und unser Account wurde daraufhin gesperrt mit folgender Begründung:


    Ihr eBay-Mitgliedskonto wurde aufgrund von Verstoessen gegen die eBay-Grundsaetze Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel fuer mindestens 7 Tage aufgehoben.

    Die Verletzung von Markenrechten ist gesetzlich verboten und verstößt gegen die eBay-Grundsätze. Eine Marke ist ein Zeichen (z.B. ein Name, ein Wort, eine Wortfolge, ein Logo oder ein Symbol), mit dem ein Unternehmen seine Produkte und/oder Dienstleistungen von anderen unterscheidbar kennzeichnet.

    Eine Verwendung von Marken anderer Unternehmen, durch die der Käufer über die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen getäuscht werden kann oder die den Eindruck erweckt, dass der Verkäufer mit dem Markeninhaber geschäftlich verbunden ist oder von diesem in irgendeiner Art unterstützt oder empfohlen wird, ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern stellt auch einen Verstoß gegen die eBay-Grundsätze dar. Beispiele für solche Markenrechtsverletzungen sind Fälschungen, nicht genehmigte Repliken und Artikel, die die Marke oder das Logo eines Unternehmens tragen, ohne dass diese Art der Verwendung vom Unternehmen genehmigt wurde.

    Als Faustregel gilt: Wenn das Produkt, das Sie anbieten möchten, die Marke oder das Logo eines Unternehmens trägt, obwohl das Produkt nicht von diesem Unternehmen hergestellt oder genehmigt wurde, darf es nicht bei eBay verkauft werden. Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass dieser Artikel Markenrechte Dritter verletzt. Das Anbieten von Artikeln, die Markenrechte verletzen, ist gesetzlich verboten und verstößt gegen die eBay-Grundsätze. Aus Sicherheitsgründen kann eBay die Kriterien, die nahelegen, dass ein Markenrechtsverstoß vorliegt, leider nicht offenlegen.

    Um zu pruefen, ob wir Sie wieder zum Handel bei eBay zulassen koennen, muessten Sie uns nach Ablauf der Frist per Post die folgenden Unterlagen zusenden:

    1) Eine Erklaerung, dass Sie in Zukunft ausschliesslich Angebote entsprechend der eBay-AGB und -Grundsaetze einstellen
    2) Eine beglaubigte Kopie der Vorder- und Rueckseites Ihres Ausweises und ggfls. eine beglaubigte Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs

    Von Mitgliedern mit auslaendischen Ausweisen benoetigen wir eine beglaubigte Kopie der Meldebestaetigung, da wir sonst die Anschrift in Deutschland nicht bestaetigen koennen.

    Wenn Sie in der Schweiz bzw. in Oesterreich wohnen, schicken Sie uns bitte eine beglaubigte Meldebestaetigung oder andere Dokumente zu, aus denen Ihre Meldeanschrift hervorgeht.

    Beglaubigungen koennen Sie beim Ordnungsamt, der Stadtverwaltung, dem Buergerbuero etc. einholen.

    Senden Sie die Unterlagen bitte per Post an:

    eBay International AG
    Sicherheitsteam CW
    Postfach 14 02 08
    14302 Berlin

    Sobald wir Ihre Unterlagen geprueft haben, werden wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Wichtig:
    Waehrend die Aufhebung aktiv ist, ist es Ihnen untersagt, sich unter einem neuen Mitgliedskontonamen anzumelden oder mithilfe eines anderen, bestehenden Mitgliedskontos unser System in irgendeiner Weise zu nutzen. Jeglicher Versuch, sich neu anzumelden oder unser System in irgendeiner Weise zu nutzen, fuehrt zur dauerhaften Aufhebung des Mitgliedskontos ohne Moeglichkeit der Wiedereinsetzung.

    Diese Sperre entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, noch offene Gebuehren an eBay zu bezahlen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir bei Nichtzahlung unseren Anwalt mit dem Einzug aller offenen Forderungen beauftragen werden. Dabei werden fuer Sie zusaetzliche Gebuehren anfallen.

    Wir wissen Sie als Mitglied sehr zu schaetzen und sind ueberzeugt, dass Sie sich waehrend dieser Frist ueber die AGB und Policies von eBay informieren. Damit waere die Grundlage fuer ein sehr gutes Verhaeltnis gelegt.

    Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis.


    Leider habe ich die entsprechende Kaufquittung nicht mehr (wer behält schon die Quittung eines Shirts auf).

    Seit der Sperrung haben wir von Seiten Ebay nichts mehr gehört, obwohl wir verschiedentlich mittels E-mail den Kontakt gesucht haben :3ddevil:
    Ich werde hier von Ebay richtig gehend kriminalisiert, verleumdet und ohne irgendwelche Beweise beschuldigt, obwohl ich mir noch nie etwas habe zu Schulden kommen lassen.

    Was kann ich dagegen tun? Kann ich überhaupt etwas dagegen tun? Bin ich da einfach ausgeliefert?

  • heftig. Ich hatte das Problem noch nie obwohl ich schon häufig Markenware verkauft habe (einmal sogar ein Footballjersey wie sich hinterher herausstellte an ein Mitglied dieses Boards :smile2:).

    Nur einmal wurde eine Auktion von mir gelöscht weil ich "legoähnliche" Bausteine in die Artikelbeschreibung geschrieben habe. Da sie nicht von LEGO waren durfte ich es auch nicht schreiben.

  • Also ebay ist dahingehend relativ arrogant. Eine Individuelle Antwort auf Deine Mails wirst du niemals erhalten immer nur automatisch generierte Standart Phrasen.

    Bei Textil Markenrecht sind die ziemlich scharf vor allem bei exklusiveren Marken machen dei Firmen ebay höllischen Druck. Manche verbieten sogar das EInstellen Ihrer Artikel komplett. EIn Freund von mir der offizieller Händler ist und auch ein Ladenlokal hat bekam kurz nachdem er mal was eingestellt hatte einen Anruf einer Textilfirma mit dem Hinweis wenn er den Artikel nicht innerhalb eines Tages entfernt wird er nie wieder beliefert. Kurz danach war auch sein ebay Account gesperrt.

  • Zitat von Gonzales

    Also ebay ist dahingehend relativ arrogant. Eine Individuelle Antwort auf Deine Mails wirst du niemals erhalten immer nur automatisch generierte Standart Phrasen.

    Bei Textil Markenrecht sind die ziemlich scharf vor allem bei exklusiveren Marken machen dei Firmen ebay höllischen Druck. Manche verbieten sogar das EInstellen Ihrer Artikel komplett. EIn Freund von mir der offizieller Händler ist und auch ein Ladenlokal hat bekam kurz nachdem er mal was eingestellt hatte einen Anruf einer Textilfirma mit dem Hinweis wenn er den Artikel nicht innerhalb eines Tages entfernt wird er nie wieder beliefert. Kurz danach war auch sein ebay Account gesperrt.


    Letzteres ist natürlich ne Schweinerei, jedoch begrüße ich es prinzipiell das ebay was gegen Fälschungen unternimmt. Siegh doch z.B. mal die Jerseys in den Staaten. Da brauchst Dich gar nicht bei ebay umsehen, da zu 90 % eh alles gefaket ist.

    Und über den Service bei ebay brauch man eh kein Wort verlieren. Dagegen hat sogar die Telekom 1 a) Service….

    #FIREJOSEPH

  • Zitat von Mile High 81

    Letzteres ist natürlich ne Schweinerei, jedoch begrüße ich es prinzipiell das ebay was gegen Fälschungen unternimmt. Siegh doch z.B. mal die Jerseys in den Staaten.

    Ebay unternimmt eigentlich gar nix gegen die Fälschungen. Das geschieht nur auf Druck der Firmen. Und ich kann nur aus meinen Erfahrungen sprechen, CCM und die NHL bspw. hatten irgendwie gar kein Interesse daran etwas gegen Fälschungen zu unternehmen.

    Ebay kann sich doch freuen wenn Umsatz gemacht wird, das stört die keinen Deut. Erst wenn es an ihr Geld geht, wenn sie bspw. von D&G verklagt werden, dann unternimmt man was.

    To finish as first, you have to finish first.

  • Zitat von Mile High 81

    jedoch begrüße ich es prinzipiell das ebay was gegen Fälschungen unternimmt. Siegh doch z.B. mal die Jerseys in den Staaten. Da brauchst Dich gar nicht bei ebay umsehen, da zu 90 % eh alles gefaket ist.


    Ich habe ebenfalls gar nichts dagegen, wenn Ebay gegen Fälschungen was machen will/würde. Aber in meinem Fall grenzt dies definitiv an Verleumdung, was mir unterstellt wird und das ohne jeglichen Beweis zu haben. Ich werde schlicht und einfach vorverurteilt, ohne dass man mir zuhört. Ich habe mir nichts vorzuwerfen, zumal es sich um ein wirkliches Markenprodukt handelt. Darf man in Zukunft auch keine anderen Markenprodukte (u.a. Adidas, Puma, Nike, Nokia usw) über Ebay anbieten?

    Und was nützt es Ebay, wenn ich denen all diese Dokumente welche sie verlangen (die dann auch noch eine Menge Geld kosten) schicken würde? Brauchen die das für einen möglichen Gerichtsfall gegen D&G, damit sie alle meinen genauen Angaben haben :paelzer: ? Mal schauen, was weiter passiert :madness

  • Ich hab nen Artikel ersteigert und bekam nun folgende Email vom Verkäufer:

    Zitat

    ...Bitte beachten Sie beim Versandkosten das es sich nicht nur um Porto handelt, Versandkosten entstehen von Porto, Arbeit u.s.w.

    Ist das erlaubt ?

  • Klar, er wird sich nur gegen spätere Beschwerden absichern wollen - es gibt ja Leute, die kaufen zuerst bereitwillig einen Artikel mit 8 Euro Versandkosten und halten es dann für Betrug, wenn sie ein 5,90-Euro-Paket erhalten.

  • Klar, er wird sich nur gegen spätere Beschwerden absichern wollen -

    dann soll er das aber in die Artikelbeschreibung schreiben damit man das vor dem Kauf weiss.

    es gibt ja Leute, die kaufen zuerst bereitwillig einen Artikel mit 8 Euro Versandkosten und halten es dann für Betrug, wenn sie ein 5,90-Euro-Paket erhalten.

    und was ist so schlimm daran? Ich habe eine große Wanduhr gekauft deren Versandkosten aufgrund von Größe und Gewicht u.U. 8,90€ betragen könnte. Wenn ich jetzt auf dem Paket meinetwegen 4,50€ lesen würde käme ich mir schon verarscht vor.

  • und was ist so schlimm daran? Ich habe eine große Wanduhr gekauft deren Versandkosten aufgrund von Größe und Gewicht u.U. 8,90€ betragen könnte. Wenn ich jetzt auf dem Paket meinetwegen 4,50€ lesen würde käme ich mir schon verarscht vor.

    Wenn die Uhr vernünftig eingepackt ist, rechne mit 0,50€ für das Verpackungsmaterial und zehn Minuten Aufwand für das Einpacken und Auszeichen und du wirst feststellen, dass das noch nicht mal ein besonders guter Stundenlohn ist.

  • Ist natürlich auch immer die Frage ob das ein gewerblicher Verkäufer ist oder nur so ein Gelegenheitsverkäufer.

    Gewerbliche bekommen ja auch Sonderkonditionen von den Paketdiensten und können so auch einen nicht unerheblichen Teil verdienen.

    Ich hab einen Bekannten der Vertreibt über Ebay Euro Artikel aus dem Bereich Angeln, und der verdient da eigentlich den grössten Teil am Porto.