Problem mit Vermieter

  • Da neben Google das NFL-Talk Forum immer eine gute Anlaufstelle für sämtliche Probleme darstellt, stelle ich meine Frage auch einmal an dieser Stelle. Habe bis jetzt als Untermieter in einer Zweier-WG gewohnt. Ab dem 1.7. bin ich dann Hauptmieter. Habe heute den Vertrag vorgelegt bekommen. Im Unterschied zu dem von meiner Mitbewohnerin Anfang des Jahres unterzeichnetetn Vertrag (als sie Hauptmieterin geworden ist) ist die Miete gleich einmal 25 Euro höher. Zudem muss 500 Euro mehr an Kaution abgedrückt werden. Gut, daran kann ich wohl kaum etwas rütteln. Allerdings wollte ich doch zumindest beim letzten Punkt meines Mietvertrages nachhaken. Und zwar wird von mir eine Vertragsausfertigungsgebühr in Höhe von 100 Euro verlangt. Ist das tatsächlich zulässig oder kann ich dagegen angehen?

  • Da neben Google das NFL-Talk Forum immer eine gute Anlaufstelle für sämtliche Probleme darstellt, stelle ich meine Frage auch einmal an dieser Stelle. Habe bis jetzt als Untermieter in einer Zweier-WG gewohnt. Ab dem 1.7. bin ich dann Hauptmieter. Habe heute den Vertrag vorgelegt bekommen. Im Unterschied zu dem von meiner Mitbewohnerin Anfang des Jahres unterzeichnetetn Vertrag (als sie Hauptmieterin geworden ist) ist die Miete gleich einmal 25 Euro höher. Zudem muss 500 Euro mehr an Kaution abgedrückt werden. Gut, daran kann ich wohl kaum etwas rütteln. Allerdings wollte ich doch zumindest beim letzten Punkt meines Mietvertrages nachhaken. Und zwar wird von mir eine Vertragsausfertigungsgebühr in Höhe von 100 Euro verlangt. Ist das tatsächlich zulässig oder kann ich dagegen angehen?

    Da Du in HH wohnst, würde ich mich hierauf mal berufen

    Zitat

    Mieter sind nicht verpflichtet, ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung eine "Vertragsausfertigungsgebühr" für den Mietvertrag zu bezahlen.

    Sachverhalt: Eine Mieterin hatte rund 152 Euro Gebühr für die Erstellung des Mietvertrages gezahlt. Anschließend verklagte sie aber die Hausverwaltung auf eine Rückzahlung.

    Der Hamburger Amtsrichter gab ihr Recht. Hierbei handele es sich um eine versteckte Maklergebühr, die weder dem Eigentümer noch dem Verwalter zustehe, argumentierte der Richter. Die in Zusammenhang mit dem Vorteil der Vertragsgestaltung anfallenden Kosten hat der Vermieter zu tragen (Amtsgericht Hamburg, Az. 711 C 36/04, Urteil vom 14.11.2004).

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • @Bucci

    Genau auf diese Passage bin ich bei meiner Recherche auch gestoßen. Bin da noch etwas unsicher, da es auch schon ein älteres Urteil war und ich nicht weiß, ob sich in der Zwischenzeit etwas getan hat. Vielleicht habe ich auch irgendwelche Kleinigkeiten nicht beachtet.

  • @Bucci

    Genau auf diese Passage bin ich bei meiner Recherche auch gestoßen. Bin da noch etwas unsicher, da es auch schon ein älteres Urteil war und ich nicht weiß, ob sich in der Zwischenzeit etwas getan hat. Vielleicht habe ich auch irgendwelche Kleinigkeiten nicht beachtet.

    Erst mal "kackendreist" unter Berufung auf das Urteil Zahlung verweigern und die andere Seite in die Beweispflicht bringen.

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Guck mal hier:

    Zitat

    Vereinbaren Vermieter und Mieter für das Ausstellen des Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr, ist der Mieter nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sich diese Gebühr, in einem angemessenem Rahmen hält. Angemessen sind 50 bis 75 € (AG Hamburg WM 99, 215)Ein Betrag in der Größenordnung von 150 € ist demnach bereits als überhöht anzusehen (AG Bremerhaven WM 94, 194)Überhöhte Zahlungen kann der Mieter zurückverlangen (LG Hamburg WM 90, 62 ; AG Neuss WM 96, 532)

    Edit: einen hab ich noch
    http://www.kostenlose-urteile.de/Die-Ausstellun…hnen.news79.htm

    Also: am Besten Vermietungsgesellschaft darauf aufmerksam machen, dass sie sich (wenn überhaupt) an den Vermieter wenden soll.

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

    Einmal editiert, zuletzt von Buccaneer (19. Juni 2010 um 21:24)

  • Muss mir in dem Fall auch eine geeignete Vorgehensweise überlegen. Entweder ich rufe da Montag an und verlange eine Änderung des Vertrages. Dann könnte ich jedoch ein Problem bekommen, wenn er sich dann anderweitig nach einem Mieter umschaut. Denn wie soll ich innerhalb von 11 Tagen eine neue Wohnung finden? Das wäre schon arg problematisch. Andere Vorgehensweise wäre die Unterzeichnung des Vertrages und die gleichzeitige Verweigerung der Zahlung. Jedoch weiß ich nicht, ob ich durch den unterzeichneten Vertrag dann auf jeden Fall diese Verpflichtung der Zahlung eingegangen bin.

  • Noch zum Thema Kaution. Für einfachen Wohnraum darf die Mietkaution die 3-fache Monats-Kaltmiete nicht übersteigen.

    Das tut sie auch nicht. Hat er eben fast bis an das Maximum ausgereizt, aber die Summe liegt nich drüber. Aber dennoch danke für die Information. Lieber doppelt und dreifach vorgewarnt werden als einmal auf solche Taktiken hereinfallen.

  • Werde die Kohle wohl jetzt abdrücken. Da ich keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen habe, kann ich es einfach nicht darauf ankommen lassen. Zudem möchte ich ungern ab dem 1.7. ohne Wohnmöglichkeit dastehen.
    Vermieter 1 Kiddster 0.:(

  • Und schon bin ich weg vom Fenster. Wurde soeben von meinem Vermieter aufgefordert die Wohnung zu räumen, da ich mich kritisch zur Vertragsausfertigungsgebühr geäußert habe. Und dabei habe ich nie gedroht und habe gleichzeitig immer betont, dass ich dennoch gerne dort wohnen würde und den Vertrag auch unterschreiben werde.

  • Kann ja wohl nicht wahr sein. Halsabschneider, gewissenlose. :maul:
    Ich drücke dir die Daumen, dass du schnellstens was Neues findest, Nico.

  • Kann ja wohl nicht wahr sein. Halsabschneider, gewissenlose. :maul:
    Ich drücke dir die Daumen, dass du schnellstens was Neues findest, Nico.

    Das ist nett von dir, danke. Eine absolut überzogene Reaktion die mich irgendwie vermuten lässt, dass er da irgendjemand anderes kurzfristig reinbringen möchte. Tja jetzt stehe ich vor einem absoluten Scherbenhaufen. Fehlt nur noch die Nachricht, dass mein Vertrag bei der Arbeit nicht verlängert wird (da gab es auch Anzeichen). Dann heißt es schön zu Mami und Papi ziehen und nie wieder einen Job zu bekommen. Und für so ein sch.... Theater habe ich studiert.