http://www.heise.de/newsticker/mel…le-2063753.html
Richter haben zivilrechtliche Auskunftsanträge für Streaming Nutzer herausgegeben und damit eine Abmahnwelle unbekannten Ausmaßes losgetreten.
Gab es das nicht schonmal? Nein!
Die bisherigen Abmahnungen bezogen sich bisher auf Nutzer von Tauschbörsen. Diese waren bisher deswegen gerechtfertigt, weil man dort beim Download immer auch Upload betreibt, also die Daten an andere Nutzer verteilt. Dies ist beim Anschauen von Streams nicht gegeben.
Präzedenzfall? Nach den bisherigen Informationen macht alles den Anschein, als haben die Richter sich einfach überrumpeln lassen. Die Anträge sprechen von Tauschbörsen, was bei Streaming Diensten nicht richtig ist, was die Richter wohl dazu veranlasste ohne größere Prüfung die Anträge abzunicken. Besonders heikel, weil es sich wohl vor allem um den Porno Streamer Redtube handelt und viele Nutzer wohl aus Scham einfach die Abmahnrechnung bezahlen.
Auch:
http://www.heise.de/newsticker/mel…e-2066450.htmla
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