Das geht mir auch bei vielen Kommentaren so. Hilft manchmal nur tief Durchatmen
Selten waren wir uns so einig
Dennoch nicht ganz plausibel, dass du das Studium überhaupt heranziehst. Was hätte dir diese Info denn theoretisch an Mehrwert bereitgestellt, wenn du den Kommentar aus deiner subjektiven Sicht eh als nicht fachkompetent labelst? Vielleicht lag daher nicht unbedingt jemand falsch, sondern es wurde wie so oft unsauber argumentiert? Who knows...
Hätte er "Rechtswissenschaften" studiert, dann würde ich wenigstens verstehen, warum er sich für kompetent hält.
Der Autor redet gar nicht von einem konkreten Grundgesetzverstoss, sondern davon, dass "Kollektive Zuschreibungen [...] dem Geist eines Rechtsstaats widersprechen". Siehst du das anders?
Genau, der Autor packt große Begriffe (Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaat) aus, beruft sich also auf die elementaren Prinzipien unseres Staates, obwohl konkreter Anlass eher triviale Vorgänge wie Passkontrollen sind. Bei der Herstellung der Verbindung bleibt er dann im Nebulösen, gekrönt von dem "Geist" eines Rechtsstaats. So kann man alles und nichts sagen.
Zu Deiner Frage: Da könnten wir jetzt spitzfindig werden. Als großer Freund der Individualität halte ich grundsätzlich nichts von kollektiver Zuschreibung von Eigenschaften (was logisch betrachtet aber nicht ausschließt, dass solche Feststellungen - ob man sie "Zuschreibungen" nennen sollte, sei dahingestellt - möglich sind, wie etwa das Beispiel von Geschlechtsmerkmalen zeigt). Den Zusammenhang zum "Rechtsstaat" kann ich aber nur bedingt herstellen, ähnlich wie zur "Demokratie". Maßgeblich für den Schutz des Individuums bzw. der Minderheit sind m. E. die Grundrechte. Zu deren Umsetzung/Schutz halte ich den Rechtsstaat für den besten Weg.
Darüber, ob etwas dem Grundgesetz widerspricht, braucht es keine Debatten? Seit wann ist das denn der Fall? Selbst Verfassungsrichter sind sich doch oft genug nicht einig.
Selbstverständlich kann man fachlich darüber streiten, ob ein Grundgesetzverstoß vorliegt oder nicht. Das geschieht freilich eher in Fachaufsätzen oder in Beratungen des jeweils zuständigen Gerichts. Im theoretischen Ansatz ist das bestehende Recht Gegenstand der Erkenntnis (man spricht ja auch vom "erkennenden Gericht"). "Debatten" sind - und so habe ich den Kommentator auch verstanden - typischerweise ein politisches Instrument als Grundlage der Gestaltung. Man kann beispielsweise darüber debattieren, ob man das Grundgesetz ändern will (Rechtspolitik), wohingegen die Frage, ob ein Grundgesetzverstoß vorliegt, methodisch Gegenstand der Erkenntnis (Rechtsdogmatik) ist. Oder würdest Du den Begriff des Debattierens auch verwenden, wenn sich Naturwissenschaftler darüber streiten, ob ein Element radioaktiv ist?