Kündigung einer Mitgliedschaft

  • Zum Sachverhalt ich habe Anfang des Monats mein Wing Tsun Training gekündigt nachdem sich der 1 Jahres Vertrag automatisch wegen Nichtkündigung verlängert hatte um ein halbes Jahr.

    In den AGBs des Clubs steht drin, dass das Verhältnis drei Monate vor Ablauf gekündigt werden muss. Da ich zum 01.11. raus könnte müsste die Kündigung zum 31.07. spätestens da sein.

    Auf mein Einwurfeinschreiben, kam bisher keine Reaktion.

    Daher möchte ich jetzt ein Einschreiben mit Rückschein schicken.

    Nun habe ich bei FB gesehen, dass der EInzelunternehmer im Urlaub ist und das bis Sonntag nächster Woche. Wie ist der Sachverhalt wenn ich am Montag das EInschreiben wegschicke es aber niemand annimmt?

  • einschreiben (egal in welcher form) ist in dem fall, auf gut deutsch gesagt, komplett für'n arsch. eine postzustellungsurkunde ist als einziges wirklich 100% wasserdicht und auch nicht soo teuer (vielleicht 10€ und ein paar zerquetschte). da ist es dann auch egal, ob er da ist oder nicht, vor gericht wird das auf jeden fall als fristgemäß zugestellt anerkannt.

  • einschreiben (egal in welcher form) ist in dem fall, auf gut deutsch gesagt, komplett für'n arsch. eine postzustellungsurkunde ist als einziges wirklich 100% wasserdicht und auch nicht soo teuer (vielleicht 10€ und ein paar zerquetschte). da ist es dann auch egal, ob er da ist oder nicht, vor gericht wird das auf jeden fall als fristgemäß zugestellt anerkannt.

    Hab bei der Post jetzt nur den postzustellauftrag gefunden. Der ist aber nur für Gerichtsvollzieher etc.

  • Wie ist der Sachverhalt wenn ich am Montag das EInschreiben wegschicke es aber niemand annimmt?

    Gemäss meinem Wissen gilt ein Einschreiben an dem Tag als zugestellt an dem es der Empfänger erhalten haben könnte. Egal ob er es hat, auch wenn es nicht entgegengenommen oder abgeholt wird.

  • Der Rückschein bringt jedenfalls keinen zusätzlichen Vorteil. Er beweist genau wie das Einwurfeinschreiben, dass dem Empfänger etwas von dir zugestellt wurde. Was zugestellt wurde, beweist es allerdings nicht.

  • Gemäss meinem Wissen gilt ein Einschreiben an dem Tag als zugestellt an dem es der Empfänger erhalten haben könnte. Egal ob er es hat, auch wenn es nicht entgegengenommen oder abgeholt wird.

    So ist mir das auch bekannt. Einschreiben mit Rückschein hat da sogar den Nachteil das der Empfänger theoretisch die Annhame verweigern kann.

  • Der Rückschein bringt jedenfalls keinen zusätzlichen Vorteil. Er beweist genau wie das Einwurfeinschreiben, dass dem Empfänger etwas von dir zugestellt wurde. Was zugestellt wurde, beweist es allerdings nicht.

    der rückschein hat einen entscheidenden vorteil: wenn der empfänger annimmt und unterschreibt, hast du einen gerichtlich wasserdichten beweis für die zustellung. ein normales einwurfeinschreiben ist das entgegen der landläufigen meinung leider eben nicht (nicht dass es nutzlos ist, aber diesen spezifischen zweck erfüllt es eben nicht). der nachteil: der empfänger kann verweigern bzw. wie in diesem fall hier nicht da sein. wenn man unbedingt eine frist wahren muss, ist das also nicht zu empfehlen.


    wie gesagt, der einzig sichere weg hier ist der gang zum gerichtsvollzieher.

    Einmal editiert, zuletzt von Conan Troutman (21. Juli 2017 um 16:40)

  • Kannst kein Fax schicken?

    fax ist leider auch nutzlos in diesem fall - der empfänger kann einfach behaupten, nie etwas gekriegt zu haben bzw. dass es unleserlich war (kein toner, sendeprobleme etc.). und wenn er schon auf das erste einschreiben nicht reagiert, kann das durchaus passieren.

  • Wenn du weißt wo er in Urlaub ist, könntest du es ihm auch dort zustellen lassen...

    +++NFL-Talk Pickem 2014 Champion+++
    +++NFL-Talk-Fantasy E-Liga 2014 Champion+++
    +++ NFL-Talk-WM-Tippspiel 2014 Champion+++

  • der rückschein hat einen entscheidenden vorteil: wenn der empfänger annimmt und unterschreibt, hast du einen gerichtlich wasserdichten beweis für die zustellung. ein normales einwurfeinschreiben ist das entgegen der landläufigen meinung leider eben nicht (nicht dass es nutzlos ist, aber diesen spezifischen zweck erfüllt es eben nicht).

    Erstens: Egal ob angenommen oder nicht, ein Einschreiben gilt als zugestellt. Vor allem im Mietrecht ist das weit verbreitet und wird auch entsprechend ausgelegt.

    Zweitens: Egal wie auch immer quittiert: Über den Inhalt sagt so eine Bestätigung nix aus.

  • fax ist leider auch nutzlos in diesem fall - der empfänger kann einfach behaupten, nie etwas gekriegt zu haben bzw. dass es unleserlich war (kein toner, sendeprobleme etc.). und wenn er schon auf das erste einschreiben nicht reagiert, kann das durchaus passieren.

    Ganz ehrlich bei so einem Typen, der das machen würde ich es dann auf einen Rechtstreit ankommen lassen.

  • Erstens: Egal ob angenommen oder nicht, ein Einschreiben gilt als zugestellt. Vor allem im Mietrecht ist das weit verbreitet und wird auch entsprechend ausgelegt.
    Zweitens: Egal wie auch immer quittiert: Über den Inhalt sagt so eine Bestätigung nix aus.

    zu erstens: ein verweigertes anschreiben gilt als zugestellt? das kann ich mir jetzt irgendwie nicht so vorstellen, bin aber auch kein experte. ich würde mich trotzdem generell nicht darauf verlassen, dass er nicht irgendeine ausrede parat hat, die der richter dann so akzeptiert bzw. akzeptieren muss. gerade wenn es um viel geld geht, sind die paar euro mehr für den gerichtsvollzieher wirklich nicht viel (für ein zeitungsabo o.ä. sicher übertrieben).

    zu zweitens: nein, aber dann hat der empfänger die beweislast - und da, wie wir wissen, er ja lügt, wird er es sehr schwer haben, einen richter vom gegenteil zu überzeugen (wenn man dann noch den brief erst beim gerichtsvollzieher in den umschlag steckt, dürfte das erst recht unmöglich sein, eine notarielle beglaubigung ist vermutlich etwas übertrieben hier). erst recht wenn es nur sehr wenige plausible gründe außerhalb einer kündigung gibt, sich überhaupt diese mühe zu geben - eine geburtstagskarte wird man kaum per einschreiben etc. verschicken. beim vermieter könnte ich mir das sogar noch vorstellen (aufforderung zu reperaturen etc.), aber für ein fitness studio?

  • Gibt es nicht ein Einwurfeinschreiben, welches der Postbeamte quittiert?

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Zum Sachverhalt ich habe Anfang des Monats mein Wing Tsun Training gekündigt nachdem sich der 1 Jahres Vertrag automatisch wegen Nichtkündigung verlängert hatte um ein halbes Jahr.

    In den AGBs des Clubs steht drin, dass das Verhältnis drei Monate vor Ablauf gekündigt werden muss. Da ich zum 01.11. raus könnte müsste die Kündigung zum 31.07. spätestens da sein.

    Auf mein Einwurfeinschreiben, kam bisher keine Reaktion.

    Daher möchte ich jetzt ein Einschreiben mit Rückschein schicken.

    Nun habe ich bei FB gesehen, dass der EInzelunternehmer im Urlaub ist und das bis Sonntag nächster Woche. Wie ist der Sachverhalt wenn ich am Montag das EInschreiben wegschicke es aber niemand annimmt?

    Ich würde fast sagen Du musst gar nichts weiter machen.
    Kannst aber mal im Internet bei der Post recherchieren wann Dein Einwurfeinschreiben nachweislich zugestellt wurde.
    Du benötigst dafür die Sendungsnummer und das Einlieferungsdatum.

    schaun mer mal

  • Ich würde fast sagen Du musst gar nichts weiter machen.Kannst aber mal im Internet bei der Post recherchieren wann Dein Einwurfeinschreiben nachweislich zugestellt wurde.
    Du benötigst dafür die Sendungsnummer und das Einlieferungsdatum.

    Wenn es einer wissen muss , dann der Mann aus der Poststelle :D


  • zu erstens: ein verweigertes anschreiben gilt als zugestellt? das kann ich mir jetzt irgendwie nicht so vorstellen, bin aber auch kein experte. ich würde mich trotzdem generell nicht darauf verlassen, dass er nicht irgendeine ausrede parat hat, die der richter dann so akzeptiert bzw. akzeptieren muss. gerade wenn es um viel geld geht, sind die paar euro mehr für den gerichtsvollzieher wirklich nicht viel (für ein zeitungsabo o.ä. sicher übertrieben).


    Nach meiner Info JA. Die Klassiker "Kündigung Job" oder "Kündigung Wohnung" kannst du eben nicht verhindern/verzögern wenn du das Einschreiben nicht annimmst. Hat mir ein Jurist bestätigt, ich merke aber gerade dass ich ja in der Schweiz bin.

    Daher würde ich im konkreten Fall die Bestätigung der Post für das Einschreiben aufheben und nix mehr machen.

    Zu zweitens gebe ich dir recht, trotzdem bringt es aber keine extra Sicherheit für den Absender gemäss meiner Info.

  • Wenn es einer wissen muss , dann der Mann aus der Poststelle :D

    Jo. Gerade mal 19 Jahre hier im Forum dabei und schon kann ich ne - mutmaßlich - brauchbare Antwort liefern. :D

    schaun mer mal

  • Nach meiner Info JA. Die Klassiker "Kündigung Job" oder "Kündigung Wohnung" kannst du eben nicht verhindern/verzögern wenn du das Einschreiben nicht annimmst. Hat mir ein Jurist bestätigt, ich merke aber gerade dass ich ja in der Schweiz bin.

    Daher würde ich im konkreten Fall die Bestätigung der Post für das Einschreiben aufheben und nix mehr machen.

    Zu zweitens gebe ich dir recht, trotzdem bringt es aber keine extra Sicherheit für den Absender gemäss meiner Info.

    Wie schon gesagt, das ist auch mien Kenntnisstand für Deutschland. Hatte vor kurzem eine mietrechtliche Angelegenheit und wurde da von einer Fachanwältin für Mietrecht beraten. Die hat mir explizit vom Einschreiben mit Rückschein abgeraten, da man das ja verweiger kann, und das Einwurfeinschreiben empfohlen, weil das rechtlich immer als zugestellt gilt.

  • Ich würde fast sagen Du musst gar nichts weiter machen.Kannst aber mal im Internet bei der Post recherchieren wann Dein Einwurfeinschreiben nachweislich zugestellt wurde.
    Du benötigst dafür die Sendungsnummer und das Einlieferungsdatum.

    Ich hab nachgeguckt. 30.06. abgeschickt und 01.07. zugestellt laut Post Homepage

  • Einwurf per Bote ist auch möglich. Der Bote sollte dann aber in einer Erklärung schriftlich festhalten, wann der Brief eingeworfen wurde und welchen Inhalt der Brief grob hatte. Der Bote kann vor Gericht auch als Zeuge fungieren, sollte es zum Rechtsstreit kommen AFAIK.

  • Ich frage mich um was für einen Wert geht es überhaupt? Monatsbeitrag doch bestimmt nicht mehr als 50€ oder?

    Das ist doch wie mit Kanonen auf Spatzen schiessen.

    Ich hätte einfach per Mail bzw. Fax gekündigt und wenn die dann versucht hätten bei mir abzubuchen , hätte ich es zurückgebucht.

  • Ich frage mich um was für einen Wert geht es überhaupt? Monatsbeitrag doch bestimmt nicht mehr als 50€ oder?

    Das ist doch wie mit Kanonen auf Spatzen schiessen.

    Ich hätte einfach per Mail bzw. Fax gekündigt und wenn die dann versucht hätten bei mir abzubuchen , hätte ich es zurückgebucht.


    In den AGBs steht explizit, dass die Kündigung schriftlich per Post erfolgen muss.

  • In den AGBs steht explizit, dass die Kündigung schriftlich per Post erfolgen muss.

    Wo ist dann das Problem beim Einwurf-Einschreiben. Den Beleg wann der Postbote das eingeworfen hat, kannst du dir jederzeit im Internet abrufen. Kann mir nicht vorstellen, dass der dann mit der Ausrede "habe ich nie erhalten" durchkommt. Der Einzige der dann etwas belegen kann bist du in dem Fall.

  • Wo ist dann das Problem beim Einwurf-Einschreiben. Den Beleg wann der Postbote das eingeworfen hat, kannst du dir jederzeit im Internet abrufen. Kann mir nicht vorstellen, dass der dann mit der Ausrede "habe ich nie erhalten" durchkommt. Der Einzige der dann etwas belegen kann bist du in dem Fall.

    Das ist Internet ist voll von verschiedenen Meinungen :D

  • Das ist Internet ist voll von verschiedenen Meinungen :D

    Dann bleibt dir wohl nur der Weg zum Notar, ansonsten verweise ich auf den Post No. 25 von Bilbo, um die Unsummen wird es wohl wirklich nicht gehen, und ich habe noch NIE irgendwelche Problem gehabt mit Kündigungen die ich per Einschreiben versendet habe.
    Oder bringe doch die schriftliche Kündigung persönlich vorbei, und lasse dir die Annahme von einem Angestelten quittieren, wenn der im Urlaub ist.

  • Wo ist dann das Problem beim Einwurf-Einschreiben. Den Beleg wann der Postbote das eingeworfen hat, kannst du dir jederzeit im Internet abrufen. Kann mir nicht vorstellen, dass der dann mit der Ausrede "habe ich nie erhalten" durchkommt. Der Einzige der dann etwas belegen kann bist du in dem Fall.

    Dann sagt der Empfänger.. Ja, so ein Umschlag ist gekommen. Aber da war nix drin :rolleyes:

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!