Rechtliche Frage: Paketannahme Nachbar

  • Ich habe mal eine juristische Frage...

    Wir hatten bei einem Versandhaus Kleidung im Wert von etwas über 500 € bestellt.
    Das Paket wurde bei unserem Nachbarn abgegeben und er hat es dann leider während unserer Abwesenheit vor unserer Wohnungstür (3. Stock in einem Mehrfamilienhaus) abgestellt, anstatt auf uns zu warten und es persönlich zu übergeben.
    Und von da ist das Paket dann verschwunden, bevor wir nach Hause gekommen sind.
    Wir haben sofort Anzeige erstattet aber da ist (natürlich) bisher nichts passiert...

    Die Frage ist jetzt, von wem der Händler die Zahlung des Rechnungsbetrags verlangen kann. Ich gehe davon aus, dass wir aus der Nummer raus sind (weil wir ja nie etwas bekommen haben) und der Versender das Geld von der letzten verantwortlichen Person, nämlich unserem Nachbarn, einfordern muss.

    Die sehen das aber anders und fordern von uns das Geld mit dem Hinweis, dass wir den Schadenersatz dann mit unserem Nachbarn klären müssen.

    Ich habe im Netz u.a. folgende Aussage dazu gefunden:
    Wichtig ist: So lange die Sendung den Empfänger nicht erreicht hat, muss dieser beim Verlust oder der Beschädigung der Ware auch nicht zahlen. Er kann zwar vom Absender keine Neulieferung der Ware fordern, dafür aber eine Rückerstattung des Kaufpreises.
    https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtsc…gilt-rechtlich/

    Demnach müssten wir bei Vorkasse sogar das Geld zurückbekommen und der Verkäufer sich mit dem Nachbarn auseinandersetzen.
    Das bestätigt mich in der Annahme, dass wir jetzt auch die Rechnung nicht begleichen müssen und das eine Sache alleine zwischen Verkäufer und letztem "Besitzer", also dem Nachbarn ist.

    Frage an die Experten: liege ich damit richtig oder wie sieht das rechtlich aus?

  • Also, ich bin kein Anwalt, und solltest du rechtschutzversichert sein, oder einen Anwalt im Bekanntenkreis haben kann ich dir nur empfehlen dich von einem Fachmann beraten zu lassen. Das ist die einzige verlässliche und im Zweifelsfall auch berufbare Stelle für Rechtsberatung.

    Da ich beruflich am Rande mit Gesetzen, Verodnungen und Verwaltungsvorschriften zu tun habe kann ich versuchen einen "educated guess" abzugeben, wie der anglophone sagen würde. ;)

    Wenn du mit dem Nachbarn eine bei der Post hinterlegte Zustimmung zur Annahme von Paketen abgeschlossen hast denke ich das das Paket als dir zugestellt gilt und du auf dem Schaden sitzen bleibst. Hat der Postmann das Paket aus eigenem Antrieb und ohne deine Zustimmung bei deinem Nachbarn abgegeben wird die ganze Sache schon unklarer. Dann würde ich mit meinem laienhaften Rechtsverständis davon ausgehen das sich die Firma bei der du bestellt hast mit deinem Nachbarn auseinandersetzen muss. Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt.

  • Ich habe mit dem Nachbarn keine explizite Abmachung getroffen. Klar nehmen wir im Haus gegenseitig mal Pakete an aber normalerweise übergeben wir die nur persönlich.
    Ich habe ihm jedenfalls keine Vollmacht erteilt, irgendwas in den Hausflur zu stellen.

  • Ich bin ja auch nur Laie, würde den Schwarzen Peter aber eher beim Zusteller sehen als beim Nachbarn. Der Zusteller ist dafür verantwortlich, dass das Paket bei dir ankommt und wenn er es ohne Auftrag oder Absprache woanders anstellt oder abgibt, dann ist das in meinen Augen erst mal sein Problem.

  • Deine Vermutung ist schon richtig. Du musst überhaupt nix bezahlen (und hättest sogar das Recht auf Rückerstattung oder Neusendung) und der Versender muss seinen Schadensersatz gegenüber deinem fahrlässig handelnden Nachbarn geltend machen.

    Das Versandhaus wirds natürlich erstmal auf diese Art probieren. Diese Art von rechts-blindem Verhalten zieht sich in Deutschland und auf der ganzen Welt durch alle Branchen, je größer der Verein, je dreister die Gangart. Man könnte dir jetzt den Tip geben einfach abzuwarten bis etwas von einem Gericht kommt (eine gute Taktik bei nachweislich falschen Forderungen), aber wenns das Versandhaus deines Vertrauens ist, dann sollte man vielleicht um einen weiterhin guten Umgang bemüht sein. Da hilft es dann schon beim nächsten Gespräch eine anwaltliche Konsultations vorzugeben (bei der Schadenssumme ja nicht unrealistisch), mit dem Hinweis das du jetzt rechtlich aufgeklärt bist und dem Laden die Mühe des Schadensersatzes nicht aus Freundlichkeit ersparen willst. Eventuell auch die Ansage, das man Kunden die für solche Summen einkaufen, nicht aus Bequemlichkeit vergraulen sollte.

    Das Gespräch mit deinem Nachbarn wird dir aber nicht erspart bleiben...

    -----------------
    It is time for us to do what we have been doing and that time is every day.

  • Der Nachbar selber Schuld, seit Sheldon Cooper sollte doch jeder wissen, dass man sich bei Paketannahmen für den Nachbar immer rechtlich absichern sollte.

  • Das "lustige" ist ja, dass die Forderung an mich angeblich schon durch deren Rechtsabteilung gelaufen ist. Mit der darf ich aber nicht selbst sprechen und die Bearbeiterin sagt dann halt "mehr kann ich dazu nicht sagen". :cards

    Da haben dann natürlich bisher alle Erklärungen meinerseits (ich hatte bspw. den Link schon erwähnt) nichts gebracht.

    Was den Nachbarn angeht: der weiß das alles und war sogar mit auf der Wache als wir Anzeige erstattet haben.

    Im Prinzip "wartet" er jetzt nur auf die Forderung des Versandhändlers und würde evtl. sogar versuchen, das gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend zu machen (keine Ahnung ob das Erfolgschancen hat).

    Nur kommt die Forderung an ihn halt bisher nicht und ich kann ja nicht einfach die Forderung an mich an ihn weitergeben...ganz angesehen davon, dass ich das nicht als meine Aufgabe, sondern als die des Händlers ansehe.

  • Ich bin ja auch nur Laie, würde den Schwarzen Peter aber eher beim Zusteller sehen als beim Nachbarn. Der Zusteller ist dafür verantwortlich, dass das Paket bei dir ankommt und wenn er es ohne Auftrag oder Absprache woanders anstellt oder abgibt, dann ist das in meinen Augen erst mal sein Problem.

    Nee, das ist glaube ich nicht so. Wenn man für jemanden ein Paket annimmt und das quittiert, ist man mMn ab dem Moment dafür verantwortlich und der Zusteller daher raus - er hat ja die Unterschrift, dass er zugestellt hat.
    Man muss dann halt nur dafür sorgen, dass das Paket beim eigentlichen Empfänger ankommt anstatt es in den Flur zu stellen...

  • Für mich ist der Paketzusteller Schuld. Sofern Du keine Abstellerlaubnis bzw. Garagenvertrag abgeschlossen hast, hat der Paketzusteller keinen Grund, dass Paket irgendwo abzustellen oder abzugeben. Normalerweise sollte er es wieder mitnehmen und DU bei der Post abholen!

    Mein DHL Fall:
    Mir wurde Anfang März mein Zelda für Switch geklaut. Also Spiel aus dem Umschlag genommen und dann den Leeren Umschlag in den Briefkasten geworfen. Ich habe leider einen Garagenvertrag bei der Post unterschrieben und habe im dem Fall kein Recht auf irgendwas. Ich habe zwar bei der Post einen Antrag Verlustmeldung gestellt, aber bis heute keine Antwort erhalten. :top:
    Ich musste die Rechnung vom Versender nicht bezahlen (Kulanz). Also bin ich nochmals mit einem blauen Auge davon gekommen.

    Mein Tipp:
    Gehe in deinem Fall mal zur Postfiliale und spreche mit einem Mitarbeiter dort.

    Einmal editiert, zuletzt von flying_wedge (21. Juli 2017 um 19:31)

  • Dann wäre sogar eher der Verkäufer als der Zusteller "schuld". Denn in meinem Fall ist das Hermes und in deren AGB steht folgendes:

    Zitat

    2.4 Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushalts des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zu Zeitpunkt und zum Ort der Übergabe.

    Abgabe beim Nachbarn ist bei Hermes also laut AGB völlig ok ohne, dass der Empfänger denen irgendwas erlauben müsste.

  • Dann wäre sogar eher der Verkäufer als der Zusteller "schuld". Denn in meinem Fall ist das Hermes und in deren AGB steht folgendes:

    Abgabe beim Nachbarn ist bei Hermes also laut AGB völlig ok ohne, dass der Empfänger denen irgendwas erlauben müsste.

    Ah okay, bei Dir war es Hermes. Naja dann drücks mal dem Versender rein :D