Vor 2 Wochen hatte mir eine Firma ein Schreiben geschickt in dem sie mir ankündigten, einen Betrag von meinem Konto einziehen zu wollen und mir bestätigt, dass ich ihnen eine Einzugsermächtigung gegeben habe. Dies habe ich jedoch weder mündlich noch schriftlich getan. Auch in den AGB's ist nicht erwähnt, dass ich bei einer Geschäftsbeziehung automatisch eine Einzugsermächtigung erteile.
Dieses Schreiben war in einen ganzen Haufen Werbung verpackt, so dass ich dieses Schreiben garnicht bemerkt hatte.
Mich interessiert dabei eigentlich folgendes: Habe ich in so einem Falle stillschweigende eine Einzugsermächtigung erteilt weil ich deren Schreiben nicht widersprochen habe? Geht das so etwas überhaupt stillschweigend? Oder gibt es Fristen innerhalb dieser ich so etwas widersprechen müsste?
Zusätzlich gilt vielleicht noch zu erwähnen dass es schon eine Kundenbeziehung zwischen mir und der Firma gibt, ich das Geld aber bisher immer überwiesen habe.