Kastration für Sexualstraftäter?

  • Zitat von olibo66

    Aber was hilft dann?


    EIn Allheilmittel gibt es dafür natürlich nicht. Hilfseinrichtungen, wo man pyschologische Hilfe bekommen kann, existieren in Deutschland meiner Meinung nach (ob es das auch in den USA gibt weiß ich nicht). Inwieweit diese vom Staat unterstützt werden und wie viele es davon gibt weiß ich aber auch nicht. Doch ich habe mal vor paar Jahren einen Spot über Hilfseinrichtungen für Pädophile gesehen, so dass ich einfach mal davon ausgehen das es so etwas auch für potentielle Sexualstraftäter gibt, die ihr Problem erkennen und davor Angst haben, nicht mehr Herr ihrer Triebe werden. Ich denke mehr kann da der Staat aus nicht machen und härte Strafen als Abschreckung sind absoluter Quatsch.
    Für Täter gilt Bestrafung durch Freiheitsentzug mit bis zu Sicherheitsverwahrung und pyschologischer Betreuung, mehr ist da nicht drin und geht auch nicht, imho.

  • Hi, ich bin noch nicht lange hier am Board vertreten aber trotzdem hätte ich eine Frage an alle die sich an dieser Diskussion beteiligt haben.

    Kennt ihr Personen die Opfer eines Kinderschänders oder eines Triebtäters wurden?

    Ich persönlich kenne jemanden und habe das ganze Ausmaß erlebt was so eine Tat in den Opfern anrichtet.
    Die Auswirkungen sind absolut katastrophal und übertragen sich in alle Bereiche des täglichen Lebens, die dadurch automatisch auch auf die Umwelt der Opfern übertragen werden. Die Erinnerung an die Taten ist in den betroffenen Personen wie eine ständige "Gift quelle" die ein glückliches Leben äußerst schwer macht.

    Für mich persönlich kann ich sagen, ich würde keine Sekunde zögern an 2 Personen diese Prozedur durchzuführen. Dabei hatte ich keine Skrupel, denn Menschen die solche Taten begehen, haben dadurch ihre Menschenrechte verwirkt. Das ist zumindest meine Meinung.

  • Zitat von troy2k

    Hi, ich bin noch nicht lange hier am Board vertreten aber trotzdem hätte ich eine Frage an alle die sich an dieser Diskussion beteiligt haben.

    Kennt ihr Personen die Opfer eines Kinderschänders oder eines Triebtäters wurden?

    Ich persönlich kenne jemanden und habe das ganze Ausmaß erlebt was so eine Tat in den Opfern anrichtet.
    Die Auswirkungen sind absolut katastrophal und übertragen sich in alle Bereiche des täglichen Lebens, die dadurch automatisch auch auf die Umwelt der Opfern übertragen werden. Die Erinnerung an die Taten ist in den betroffenen Personen wie eine ständige "Gift quelle" die ein glückliches Leben äußerst schwer macht.

    Für mich persönlich kann ich sagen, ich würde keine Sekunde zögern an 2 Personen diese Prozedur durchzuführen. Dabei hatte ich keine Skrupel, denn Menschen die solche Taten begehen, haben dadurch ihre Menschenrechte verwirkt. Das ist zumindest meine Meinung.


    Nein, ich kenne niemanden in meinem Umfeld und ich hätte eine mit Sicherheit ähnliche-nein, genau die selbe Meinung wie du, wenn soetwas meiner Freundin oder Schwester zustoßen würde.

  • Zitat von Adi

    Hilfseinrichtungen, wo man pyschologische Hilfe bekommen kann, existieren in Deutschland meiner Meinung nach.

    Ok, dann müssen wir erstmal das Klientel definieren.
    Für Menschen mit "devianten Sexualverhalten", die keine sexuelle Straftat begannen haben, jedoch im normalen Koitus keine Befriedigung erlangen, gibt es psychotherapeutische Hilfen. Diese können sie freiwillig aufsuchen und an ihrem Problem arbeiten. (z.B. Menschen die perversen Sexualpraktiken nachgehen aber dabei kein Verbrechen begehen)

    Zitat

    "...Hilfseinrichtungen ... für potentielle Sexualstraftäter

    Gibt es nicht viele. Eigentlich kommen die meisten in die Forensik.


    They can
    be a great people, Kal-El. They wish to be. They
    only lack the light to show the way. For this reason
    above all - their capacity for good - I have sent them
    you. My only son.

  • Adi, genau das ist der Punkt.

    Natürlich kann man Diskutieren und bei solchen Themen wird es immer unterschiedliche Meinungen geben. Wenn man aber persönlich ein Opfer ist oder man als Freund/Familienmitglied mit den Auswirkungen leben muss, verändert sich die Meinung schlagartig.

    Bei der Person die ich erwähnt habe kam noch zusätzlich dazu das diese Person beides mitgemacht hat. Zuerst als Kind und später als Erwachsene.

  • Zitat von Darthraider

    das ist verständlich ... wird und darf jedoch nicht bei der Rechtsprechung strafverschärfend wirken ...


    Selbstverständlich nicht. :smile2:

  • Zitat von Darthraider

    das ist verständlich ... wird und darf jedoch nicht bei der Rechtsprechung strafverschärfend wirken ...


    Nein, das nicht. Aber die Gesetze in Deutschland sind viel zu lasch und das ist etwas was mich gewaltig auf die Palme bringt.

    Wie oft hat man schon lesen müssen, das solche Verbrecher nach 2 Jahren in Bau und ein paar Gesprächen mit einen sogenannten "Experten" als geheilt erklärt wurden, aus dem Gefängnis entlassen wurden und keine 2 Wochen später die nächste Frau vergewaltigt haben.

  • Zitat von troy2k

    Nein, das nicht. Aber die Gesetze in Deutschland sind viel zu lasch und das ist etwas was mich gewaltig auf die Palme bringt.


    Unsinn. Die Gesetze sind nicht zu lasch in Deutschland, den schließlich gibt es Sicherheritsverwahrung und mehr als Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung geht nunmal nicht. Was du meinst sind möglicherweise die Urteile, die von Fall zu Fall betrachtet werden (müssen).

  • Zitat von troy2k

    Für mich persönlich kann ich sagen, ich würde keine Sekunde zögern an 2 Personen diese Prozedur durchzuführen. Dabei hatte ich keine Skrupel, denn Menschen die solche Taten begehen, haben dadurch ihre Menschenrechte verwirkt. Das ist zumindest meine Meinung.

    Hallo Troy, ich will ja gar nicht leugnen, daß nach Deiner Schilderung, Deine Aussage nicht nachzuvollziehen wäre. Aber Deine Haltung ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt. Zumindest nicht, wenn Du die von Dir vorgeschlagene Praxis als gesetzlich legitimierte Lösung betrachtest. Es geht um eine Grundsatzfrage und zwar um den Verstoß gegen Menschenrechte. Einen Menschen kastrieren, unabhängig von der Schwere seiner Schuld, ist zweifelsfrei ein Verstoß gegen Menschenrechte. Nun sagst Du, solch ein Triebtäter hätte seine Menschenrechte verwirkt. Und genau dieser Punkt ist das große Problem. Wenn wir es zulassen, daß darüber diskutiert wird, wer seine Menschenrechte beibehalten darf und wer nicht, wo fängt das an und wo hört das auf. Dies wäre strafrechtlich ein Dammbruch. Wer entscheidet darüber und aufgrund welcher Indizien oder vermeintlicher Beweise ? Sind Triebtäter der einzige Personenkreis denen die Menschenrechte entzogen werden dürfen ? Wenn nein, wem noch ? Und wenn wir erst mal Personenkreise die Menschenrechte entziehen, wie selbstverständlich wird es werden darüber zu diskutieren ? Die Menschenrechte laufen Gefahr in unserem Rechtssystem und unserer Gesellschaft dermaßen eine wertemäßige Inflation zu erfahren, daß sie irgendwann verhandelbar werden. Menschenrechte dürfen nicht verhandelbar sein, niemals !
    Es hat schließlich auch seinen Grund warum Amts- und Würdenträger bei juristischen Entscheidungsprozessen unbefangen sein müssen, damit diese für solche Entscheidungen rationell und im Sinne unserer Gesellschaftsvereinbarung handeln. Es ist schwer für Opfer und Beteiligte dies zu verstehen und man darf es eventuell auch gar nicht von ihnen zwanghaft verlangen, diese emotionale Sichtweise darf man ihnen dann nicht vorwerfen. Aber auch mit den von Dir vorgeschlagenen Konsequenzen wirst Du Verbrechen dieser Art nie verhindern.

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  • Zitat von d-back20

    Es geht um eine Grundsatzfrage und zwar um den Verstoß gegen Menschenrechte.

    Und wir leben doch bereits in einem Staat, der es zulässt, dass Menschen mit voller Absicht und möglicherweise völlig unschuldig getötet werden - z.B. von Polizisten. Wenn das möglich ist, warum dann nicht der weit weniger drastische Eingriff einer Kastration?

    "I guess football has always been a barometer of the times: the takeover of Manchester United was a perfect manifestation of the unacceptable face of modern capitalism." - Jarvis Cocker.

  • @ d-back20

    Das was ich geschrieben habe ist mein persönliches Empfinden und ich will auch nicht behaupten das es ein Gesetz werden sollte. Allerdings bin ich der Meinung das es bei mehrfachen Wiederholungstäter, die sich als nicht therapierbar erweisen zumindest als Option betrachtet werden sollte bevor sie wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden.

    @ Adi - Hast recht, nur leider werden hier sehr oft viel zu milde Urteile bei sexual Verbrechen ausgesprochen. Mag sein das meine Formulierung falsch war, das Ergebnis ist aber im Endeffekt gleich. Es ist mir schlicht unbegreiflich wie man einen Mann der über 8 Jahre lang seine Tochter missbraucht zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt, von denen er lediglich nur 2 absitzen muss. Sorry, aber das ist keine Gerechtigkeit.

  • Zitat von Derek Brown

    Und wir leben doch bereits in einem Staat, der es zulässt, dass Menschen mit voller Absicht und möglicherweise völlig unschuldig getötet werden - z.B. von Polizisten. Wenn das möglich ist, warum dann nicht der weit weniger drastische Eingriff einer Kastration?

    An was du da konkret denkst würde ich ganz gerne wissen. Nicht, dass sich während meiner 2 Monate im Ausland hier ein paar Änderungen im GG ergeben haben :eek: ;)

    MunichBay SixPackers:
    2006: F-Liga - 11. Platz - 07-10-0 _ 2010: D-Liga - 01. Platz - 13-4-0
    2007: F-Liga - 11. Platz - 06-11-0 _ 2011: C-Liga - 02. Platz - 12-5-0
    2008: E-Liga - 01. Platz - 13-04-0 _ 2012: B-Liga - 04. Platz - 10-7-0
    2009: D-Liga - 11. Platz - 06-11-0 _ 2013: B-Liga - 02. Platz - 10-7-0

  • Zitat von Sebi

    An was du da konkret denkst würde ich ganz gerne wissen. Nicht, dass sich während meiner 2 Monate im Ausland hier ein paar Änderungen im GG ergeben haben :eek: ;)

    Ja, würde mich auch interessieren.. :paelzer:

    Den finalen Todesschuss oder den Abschuss eines Terrroristenflugzeugs (der ja im Moment noch nicht erlaubt ist) kann man weder rechtlich noch praktisch mit den hier beschriebenen Maßnahmen gleichsetzen.

    [CENTER]"There's a Manning in the Super Bowl and his name is not Peyton...!"[/CENTER]

  • Warum kann man das denn bitte nicht?

    Hier wird gesagt, dass eine Kastration nicht ginge, weil so ein Eingriff mit der Menschenwürde nicht vereinbar sei. Wir erlauben aber bereits, dass Polizisten gezielt auf Verbrecher schießen, sogar um sie zu töten. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG wird also bereits eingeschränkt.

    Und wir lassen uns dabei auch nicht davon abschrecken (was hier ebenfalls als Gegenargument kam), dass es dabei zu irreparablen Fehlern kommen kann. Ich nehme mal den Fall des Khan Bui, eines behinderten 28-Jährigen, der geistig auf dem Stand eines Schulkindes war. Auf den schossen 2 Polizisten 22x aus nähster Nähe, weil sie sich von seiner Gewehratrappe bedroht sahen - und wurden freigesprochen.

    Offensichtlich halten wir es mit der Menschwürde vereinbar erschossen zu werden. Und auch Fehler werden dabei in Kauf genommen. Deswegen überzeugt es mich überhaupt nicht, wenn wie üblich voller moralischer Entrüstung die Argumente "GG und Menschenwürde!" und "Fehler!" in den Raum geworfen werden, als ob damit alles gesagt wäre.

    "I guess football has always been a barometer of the times: the takeover of Manchester United was a perfect manifestation of the unacceptable face of modern capitalism." - Jarvis Cocker.

  • Zitat von troy2k

    Für mich persönlich kann ich sagen, ich würde keine Sekunde zögern an 2 Personen diese Prozedur durchzuführen. Dabei hatte ich keine Skrupel, denn Menschen die solche Taten begehen, haben dadurch ihre Menschenrechte verwirkt. Das ist zumindest meine Meinung.

    Ich persönlich würde mich voraussichtlich auch über geltendes Recht hinweg setzen, wenn beispielsweise meiner Tochter etwas passieren würde. Deshalb kündige ich aber nicht den Staat, die Gewaltenteilung und die Grundrechte auf.

    "Players don't know how lucky they are, I think, to be in a place like Philly. I would've - if I could've kept playing a long time there, I would've played 'til the wheels fell off." - Chris Long

  • Am besten allen Männern wird die "Nudel" abgehakt.

    Somit beugt man Sexualstraftaten vor und sorgt dafür das es natürlich nie wieder solche Straftaten gibt.


    Übrigens gibt es auch weibliche Sexualstraftäter und Kinderschänder, denen näht man die Öffnung zu.

    "Mike (Ditka) had sent in a draw play at that particular time and *sigh* ah...seeing hows...all our draw plays weren't working too effectively up to that point in the ballgame, I didn't see a reason to call it again." Jim McMahon at David Letterman

  • Zitat von thekîng

    Am besten allen Männern wird die "Nudel" abgehakt.

    Somit beugt man Sexualstraftaten vor und sorgt dafür das es natürlich nie wieder solche Straftaten gibt.


    Übrigens gibt es auch weibliche Sexualstraftäter und Kinderschänder, denen näht man die Öffnung zu.

    ...und der Rest kommt unter westendtom's Fittiche.

    "Players don't know how lucky they are, I think, to be in a place like Philly. I would've - if I could've kept playing a long time there, I would've played 'til the wheels fell off." - Chris Long

  • Zitat von Derek Brown

    Warum kann man das denn bitte nicht?

    Hier wird gesagt, dass eine Kastration nicht ginge, weil so ein Eingriff mit der Menschenwürde nicht vereinbar sei. Wir erlauben aber bereits, dass Polizisten gezielt auf Verbrecher schießen, sogar um sie zu töten. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG wird also bereits eingeschränkt.

    Und wir lassen uns dabei auch nicht davon abschrecken (was hier ebenfalls als Gegenargument kam), dass es dabei zu irreparablen Fehlern kommen kann. Ich nehme mal den Fall des Khan Bui, eines behinderten 28-Jährigen, der geistig auf dem Stand eines Schulkindes war. Auf den schossen 2 Polizisten 22x aus nähster Nähe, weil sie sich von seiner Gewehratrappe bedroht sahen - und wurden freigesprochen.

    Offensichtlich halten wir es mit der Menschwürde vereinbar erschossen zu werden. Und auch Fehler werden dabei in Kauf genommen. Deswegen überzeugt es mich überhaupt nicht, wenn wie üblich voller moralischer Entrüstung die Argumente "GG und Menschenwürde!" und "Fehler!" in den Raum geworfen werden, als ob damit alles gesagt wäre.

    Wie gesagt sehe ich einen rechtlichen und tatsächlichen Unterschied. Beim finalen Rettungsschuss wird eine gegenwärtige bzw. akute Gefahr für das Leben vorausgesetzt, welche in den hier beschriebenen Fällen nicht vorliegt.

    [CENTER]"There's a Manning in the Super Bowl and his name is not Peyton...!"[/CENTER]

  • Zitat von Derek Brown

    Deswegen überzeugt es mich überhaupt nicht, wenn wie üblich voller moralischer Entrüstung die Argumente "GG und Menschenwürde!" und "Fehler!" in den Raum geworfen werden, als ob damit alles gesagt wäre.

    Das Wesentliche und Elementare unserer Zivilisationsentwicklung ist damit gesagt, auch wenn unsere Zivilisation nie perfekt sein wird. Sorry, aber Deinen Argumenten würde ich persönlich extrem wenig Raum gewährleisten, rein aus dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit. Diese Verhältnismäßigkeit kann dem einzelnen Betroffenen natürlich nie zu 100% gerecht werden.

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  • Zitat von thekîng

    Übrigens gibt es auch weibliche Sexualstraftäter ....


    Kaum nennenswert....


    They can
    be a great people, Kal-El. They wish to be. They
    only lack the light to show the way. For this reason
    above all - their capacity for good - I have sent them
    you. My only son.

  • Ich bin kein Jurist, aber wir haben hier ja einige unter uns. Wie ist im Gesetz eigentlich das Verhältnis zwischen Opferschutz ( und deren Behandlung) im Vergleich zum Täterschutz (Resozialisierung / Menschenwürde) geregelt.

    Ich denke das ganze läuft doch auf genau diese Frage hinaus. Für einen Sexualstraftäter (so der Eindruck) wird mit Gefägnis, Psychologen und anschließender Sicherheitsverwahrung viel mehr betreut (indirekt bezahlt), als die Opfer, welche einfach mit dem Schaden nach hause geschickt werden.

    Daran schließt sich auch die Frage an, ob die potentielle weitere Gefährdung von Unschuldigen höher zu werten ist, als die (Menschen)-Rechte des Täters.

    Juristen/Richter tendieren wohl eher zu den Rechten, als zur potentiellen Gefährdung. So auch dies ein Eindruck!

    R.I.P J.Johnson

  • Zitat von Derek Brown


    Offensichtlich halten wir es mit der Menschwürde vereinbar erschossen zu werden. Und auch Fehler werden dabei in Kauf genommen. Deswegen überzeugt es mich überhaupt nicht, wenn wie üblich voller moralischer Entrüstung die Argumente "GG und Menschenwürde!" und "Fehler!" in den Raum geworfen werden, als ob damit alles gesagt wäre.

    Wir halten es mit der Menschenwürde vereinbar bei Bedrohung des eigenen Lebens dem Angreifer (tödlichen) Schaden zuzufügen. Das es dabei auch zu tragischen Fällen kommt bringt dieses Gesetz mit sich, so schlimm das sein mag.

    Warum sollten wir es auch mit der Menschenwürde vereinbar halten einem Menschen eines seiner existenziellen Grundbedürfnisse zu nehmen, wenn das scheinbar medizinisch nicht mal nachweislich den gewünschten Effekt bringt ?

    MunichBay SixPackers:
    2006: F-Liga - 11. Platz - 07-10-0 _ 2010: D-Liga - 01. Platz - 13-4-0
    2007: F-Liga - 11. Platz - 06-11-0 _ 2011: C-Liga - 02. Platz - 12-5-0
    2008: E-Liga - 01. Platz - 13-04-0 _ 2012: B-Liga - 04. Platz - 10-7-0
    2009: D-Liga - 11. Platz - 06-11-0 _ 2013: B-Liga - 02. Platz - 10-7-0

  • Zitat von Derek Brown

    Hier wird gesagt, dass eine Kastration nicht ginge, weil so ein Eingriff mit der Menschenwürde nicht vereinbar sei. Wir erlauben aber bereits, dass Polizisten gezielt auf Verbrecher schießen, sogar um sie zu töten. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG wird also bereits eingeschränkt.

    Ja natürlich, darf die Polzei in begründeten Einzelfäälen in das Grundrecht auf Leben eingreifen. Art. 2 Abs. 2 sagt ausdrücklich, dass Eingrife durch Gesetz erfolgen dürfen (Polizeigesetz).
    Das heiß aber nicht, dass Artikel 1 angreifbar wird. Art. 1 ist "abwägungsresistent und uneinschränkbar, selbst im Hinblick auf die Menschenwürde anderer" http://de.wikipedia.org/wiki/Eingriff_(Grundrechte)


    Zitat von Derek Brown

    Und wir lassen uns dabei auch nicht davon abschrecken (was hier ebenfalls als Gegenargument kam), dass es dabei zu irreparablen Fehlern kommen kann. Ich nehme mal den Fall des Khan Bui, eines behinderten 28-Jährigen, der geistig auf dem Stand eines Schulkindes war. Auf den schossen 2 Polizisten 22x aus nähster Nähe, weil sie sich von seiner Gewehratrappe bedroht sahen - und wurden freigesprochen.

    Ja und? Stell Dir vor Du bist Polizist und jemand taucht vor Dir auf, von dem Du annimmst, dass er bewaffnet ist (weil man es Dir vorher evtl. über Funk mitgetilt hat) und dann siehst Du in dessen Hand etwas, was einer Waffe entspricht. Fragst Du dann erst mal höflich: Wie heißen Sie, ist das eine echte Waffe, würden Sie die evtl. auf den Boden legen? Ich bitte Dich! Hier in Bonn ist ein Kollege vor ein paar Jahren im Dienst erschossen worden, neulich der Vorfall in BW.
    Ja, ich bin sehr dafür, dass Polizsiten auf Menschen schießen (und diese auch erschießen) dürfen, wenn davon auszugehen ist, dass das Leben Dritter oder auch das eigene Leben der Beamten bedroht ist.
    Dass es da zu extrem bedauerlichen Vorfällen kommen kann, ist natürlich nicht auszuschließen. Aber wenn ein Gericht die Beamten freigesprochen hat, dann darf man wohl davon ausgehen, dass sie in der Situation nicht anders handeln konnten.

    Das alles führt doch nicht dazu, dass Polizisten in unserem Land wir Wild-West-Sheriffs wild in der Gegend rumschießen dürfen. Jede einzelne Schussabgabe wird (zumindest in NRW) sehr genau hinterfragt und muss in elendig langen Berichten begründet werden.


    Zitat von Derek Brown

    Offensichtlich halten wir es mit der Menschwürde vereinbar erschossen zu werden. Und auch Fehler werden dabei in Kauf genommen. Deswegen überzeugt es mich überhaupt nicht, wenn wie üblich voller moralischer Entrüstung die Argumente "GG und Menschenwürde!" und "Fehler!" in den Raum geworfen werden, als ob damit alles gesagt wäre.

    Ja, das halte ich für mit der Menschenwürde vereinbar. Wer der Polizei einen Anlass zum begründeten Verdacht gibt, dass er jemand anderes töten will, gibt Anlass zur Ermessensentscheidung: Was ist in diesem Moment höher zu beweren? Das Leben des Täters oder das konkret bedrohte Leben von z.B. Geiseln.
    Das ist anders beim Sexualstraftäter den Du wieder auf die Straße zurücklässt. In dem Moment, in dem er frei kommt, besteht kein konkreter Verdacht, dass er rückfällig wird (sonst kommt er hoffentlich nicht raus). Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir bereit sind, solchen Menschen grds. eine zweite Chance im Leben zu geben, dann darf man sie aber nicht stigmatisieren wie z.B. mit einer Kastrierung oder Veröffentlichung von Namen im Internet o.ä., oder ob wir dazu nicht bereit sind und tatsächlich wollen, dass diese Menschen den Rest ihres Lebens hinter Gittern verbringen.

  • Zitat von A - Train

    Das Thema ist in der BRD durch den Fall Jürgen Bartsch schon einmal sehr kontrovers diskutiert worden.

    Der sich, so weit ich weiß, aber freiwillig kastrieren lassen wollte, weil er wußte das er selbst durch Therapien eine menschliche Bestie bleibt.... :paelzer::madness

    Ich habe vor kurzem mal einen Bericht über die Therapien bei Mördern und Kinderschändern gesehen-meine Güte haben solche Leute Gedanken, da kann wirklich sagen das das Bestien in Menschengestalt sind :eek:

    Das Thema ist einfach schwer zu diskutieren. Einerseits muß man hier auf jeden Fall an die Rechte des Menschen denken-anderseits haben es solche Täter einfach nicht anders verdient? Ich möchte nicht über sowas entscheiden :madness

    #RiseUp

  • Zitat von Wendigo


    Scusi, aber das ist Quatsch. Die Opfer eines Sexualdelikts werden in der Regel jahrelang psychologisch betreut. Wer glaubst du denn, bezahlt das über den Umweg der Krankenkasse? Warum sollte etwas im Strafgesetzbuch verankert werden, das a) dort gar nicht hingehört und b) überhaupt nicht nötig ist, weil es bereits anderswo entsprechend geregelt ist?

    Ich glaube du hast mich da falsch verstanden. Ich habe nicht gemeint, dass nichts für Opfer getan wird. Ich habe gemeint, dass die Täter-Betreuung und Verwahrung wesentlich intensiver und kostspieliger ist, als der Einsatz für die Betreuung der Opfer. Wenn man nun noch hinzu nimmt, dass wohl viele Sexualstraftäter selbst Opfer von sexuellen Übergriffen waren, dann bestärkt dies nur den Punkt. Man sollte sich mehr um die Opfer kümmern aus einer moralischen Sicht und auch als Prävention.
    Wo und wie ist denn geregelt, dass Opfer irgendeine Form von Betreuung zu erhalten haben? Übrigens war das meine ursprüngliche Frage und nicht These.

    Aber meine Frage richtet sich übrigens nicht nur auf Opfer von Sexualstraftaten. Ich habe selbst gemerkt wie lange ein simpler Einbruch nachwirken kann und wie belastend dies ist. Nicht das ich nachträglich noch den Psychodoktor verlange, aber geholfen wurde in diesem Fall nicht!


    Zitat von Wendigo


    Auch das ist Quatsch. Die Sicherheitsverwahrung dient explizit dem Wohle der Allgemeinheit, nicht dem Wohle des Täters. Entlassen wird nur, wer von einem entsprechenden Psychologen als unbedenklich diegnostiziert wird. Logo können wir uns jetzt über den Wert dieser Gutachten streiten - sonderlich toll scheint der ja nicht zu sein - aber gesetzlich bestehen de facto sämtliche Möglichkeiten, die Gesellschaft vor diesen Tätern zu schützen.

    Du hast aber einen entscheidenden Satz übergangen: Der Eindruck!
    Als einfaches Mitglied der Gesellschaft, stellt sich es sich für mich oftmals so dar, als würden Urteile mehr das Leid des Täters berücksichtigen, als das Leid der Opfer. Oder im Fall der Entlassung die Rechte der Täter höher bewertet, als die Gefahr für die Menschen. Wie gesagt dies ist der Eindruck der entsteht. Sicherlich sind Richter und Juristen nicht dazu da um Eindrücke zu vermitteln, aber sie sollten sich dem bewusst sein!

    R.I.P J.Johnson

  • Zitat von Wendigo

    Das ist schon mal grundlegend im Gesundheitswesen verankert. Wenn du als Folge einer Straftat psyschische Beeinträchtigungen hast (Angstzustände, Depressionen etc) dann darfst du selbstverständlich - und kostenlos - die entsprechende psychologische Betreuung in Anspruch nehmen. Dazu kommen noch etliche staatlich geförderte Einrichtungen. Wirst du beispielsweise Opfer eines Sexualdelikts, wird dich die Polizei in jedem Fall über ein derartiges Angebot informieren und dir dringend nahelegen, es in Anspruch zu nehmen - dazu zwingen wird dich natürlich niemand. Mal unschuldig gefragt: Welche staatlichen Leistungen schweben dir denn noch so vor?

    Vor allem eine Langzeitbetreuung. Mehr Selbsthilfegruppen (ich wüsste momentan nicht wo ich mich als Opfer hinwenden sollte). Aufklärung und Information zu diesem Thema!


    Zitat von Wendigo

    Ganz abgesehen von der Betreuung exsitiert übrigens noch das Opferschutzgesetz, mit dessen Hilfe du auch eine finanzielle Entschädigung in Anspruch nehmen kannst, wenn du in Folge der Straftat massiv eingeschänkt in deiner Erwerbsfähigkeit bist (etwa, weil ein Vergewaltigungsopfer unter so massiven Angstzuständen leidet, dass es keiner geregelten Tätigkeit mehr nachgehen kann).

    Dazu nachher noch etwas. Leider momentan etwas in Zeitverzug!

    Zitat von Wendigo


    Auch da gibt's etliche (staatlich geförderte) Einrichtungen, die du problemlos in Anspruch nehmen kannst. Wenn du das nicht tust, ist das ja kaum die Schuld des Staates ...

    Die Schuld nicht. Mangelnde Information und deren Bereitstellung schon!

    Zitat von Wendigo


    Wieso sollte es dem Staat obliegen, dir einen (falschen) Eindruck zu widerlegen? Es liegt doch vielmehr an dir selbst, diesen Eindruck rein faktisch zu evaluieren und letztlich zu dem Schluss zu gelangen, dass er nicht korrekt ist. Es steht dir doch völlig frei, dich zu diesem Thema umfassend zu informieren - wenn du stattdessen sagst, nein, ich habe diesen Eindruck, den hat man zu respektieren, dann leistest du doch der Ignoranz Vorschub. Wohlgemerkt: Angesichts der Medienberichte kann ich ja verstehen, wie man zu einem solchen Eindruck gelangt. Aber als mündiger Bürger sollte man doch in der Lage sein, diesen kolportierten Eindruck kritisch zu hinterfragen.

    Dazu später noch mehr!

    R.I.P J.Johnson

  • Zitat von Wendigo

    Der Weiße Ring ist eine Google-Suche oder ein Telefongespräch entfernt. Auch als Opfer sollte man in der Lage sein, sich der rudimentärsten Informationsmöglichkeiten zu bedienen.

    ... besonders wenn man durch das erlittene Trauma wie betäubt ist und am liebsten überhaupt nichts macht. :3ddevil:

    Also, da machst du dir zu wenig Mühe, die psychische Lage von Opfern zu verstehen. :nono:

  • Zitat von Kenneth Gant #29

    Kaum nennenswert....

    Sag das mal kleinen missbrauchten Kindern auf die das zutrifft... :hinterha:

    Wenn die Männer es tun ist es schlimm, aber wenn es Frauen tun ist es ok. Sind ja eh nicht so viele...

    Noch dazu war mein Post auch eher eine Anspielung darauf das man kein Geschlechtsorgan braucht um jemanden zu missbrauchen...

    "Mike (Ditka) had sent in a draw play at that particular time and *sigh* ah...seeing hows...all our draw plays weren't working too effectively up to that point in the ballgame, I didn't see a reason to call it again." Jim McMahon at David Letterman

  • Zitat von thekîng

    Noch dazu war mein Post auch eher eine Anspielung darauf das man kein Geschlechtsorgan braucht um jemanden zu missbrauchen...


    [CENTER]A wise man told me don't argue with fools
    Cause people from a distance can't tell who is who

    Lesen macht dumm und kleine Brüste.[/CENTER]