Urlaub vs. Überstunden

  • Hallo Leute,

    hab mal eine Frage an die "in Sachen Recht Bewanderten". Folgendes Szenario:

    Ein Mitarbeiter von mir möchte einen freien Tag haben und diesen mit seinem Überstundenkonto verrechnet bekommen. Ich möchte aber, dass er an diesem Tag Urlaub nimmt. Dazu folgende Infos:

    • Bei uns im Unternehmen gilt die Regelung, dass nicht genommener Urlaub am 01.01. des Folgejahres automatisch verfällt (Ausnahme: er wurde rechtzeitig beantragt und aus betrieblichen Gründen abgelehnt)
    • In den Bereich, in dem der Mitarbeiter tätig ist, gilt in der Zeit vom 01.11. bis Weihnachten eine Urlaubssperre (die seit Jahresanfang auch per Aushang angekündigt ist)
    • Der Mitarbeiter hat noch 10 ungeplante Tage Urlaub und ich sehe das Risiko, dass die ihm verfallen, deshalb mein Wunsch nach Urlaub (das Zeitkonto wird nämlich nicht am Jahresende auf 0 gesetzt)

    Frage: gibt es eine gesetzliche Regelung, die meinem Wunsch eindeutig widersprechen würde?

    “Every year it’s just one goal: Win the Super Bowl. If you don’t win the Super Bowl it’s not a good year,” - Bruce Arians

  • Nein dürfte keine Regelung geben die dem wiederspricht. Es ist im Gegenteil ja sogar so geregelt das der Arbeitgeber festlegen kann wann der Urlaub zu nehmen ist. Lies dazu am besten mal hier: klick

    erstmals einen Beitrag wegzensiert bekommen. Bin ein Rebell :hinterha:

  • bei uns gilt auch: Erst Urlaub, dann Überstunden.
    Ob das überhaupt gesetzlich geregelt ist oder "nur" betriebsintern weiss ich allerdings nicht.

  • oh, danke für die schnellen Infos.

    “Every year it’s just one goal: Win the Super Bowl. If you don’t win the Super Bowl it’s not a good year,” - Bruce Arians

  • Um deine Frage absolut sicher zu beantworten, müßte noch folgendes geklärt werden:

    1. Gibt es eine Urlaubs/Freizeit/Arbeitszeitregelung im Arbeitsvertrag, die evtl. auf deine Fallgestaltung anwendbar ist? Wenn NEIN, dann >

    2. Gibt es vielleicht zwischen Betriebsrat und Unternehmensführung eine Betriebsvereinbarung zum Thema Überstunden/Mehrarbeitskonto? Wenn NEIN, dann ->

    3. Woraus ergibt sich eigentlich die Einführung eines Mehrarbeitskontos? Wenn es hierzu eine Regelung gibt, dann könnte dort auch etwas Wichtiges zu deiner Frage stehn.

    --------------------------------->

    Gesetzliche Grundlage für den von dir angesprochenen Komplex "URLAUB" ist § 7 des Bundesurlaubsgesetzes.

    Eine gesetzliche Regelung zum Verhältnis von Mehrarbeitskonto und Urlaubsanspruch ist nicht existent.

    Gruß

    "Kritik ohne Mitgefühl ist Gewalt" (nakagawa roshi)
    -.-.-.-
    "Die Würde des Menschen ist kein Konjunktiv"
    -.-.-.-
    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute von neuem beginnen.

  • Der Resturlaub ist am 1.1. futsch.
    Überstunden kann ich, spätestens beim verlassen des Betriebs, zu Geld machen.
    Wo stellt sich da die Frage? :madness

    MfG Aadie :grinseen:

    Die Anzahl der Meetings steht in reziproker Relation zur Fähigkeit des Managements.
    Four in a Row. Proud about. :rockon:

  • Zitat von Disastermaster

    Mir stellst sich eher die Frage: Was sind Überstuden :hinterha:

    Logisch das man die nicht kennt wenn man nen geregelten 8 Stunden Tag von 8-16 hat. :jeck: ...ja ja ich weiss sehr wohl das du das damit nicht gemeint hast.

    "Einmal Borusse, immer Borusse!" (Alois Scheffler)

  • Zitat von Disastermaster

    Mir stellst sich eher die Frage: Was sind Überstuden :hinterha:

    ...die stellt sich wirklich :D

    Zitat von Aadie

    Der Resturlaub ist am 1.1. futsch.
    Überstunden kann ich, spätestens beim verlassen des Betriebs, zu Geld machen.
    Wo stellt sich da die Frage?

    Wenn man etwas kleinkarierter denkt und 5.5 benötigte Std. nicht mit 7.4 für einen Urlaubstag verrechnen lassen will

    Nein, es gibt nicht wirklich. Die Überstundenkonten wurden in der Produktion eingeführt, um Schwankungen in der Auftragslage auffangen zu können und um Arztbesuche oder andere Erledigungen, für die man nicht zwingend einen ganzen Tag Urlaub nehmen möchte, auch während der eigentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen. Natürlich kann durchaus auch ein ganzer Tag über den Überstundenausgleich frei genommen werden. Nur eben will ich verhindern, dass er am Jahresende da steht und mit traurigen Augen auf seinen vielen Resturlaub schaut und mir gleichzeitig erzählen will, dass er eigentlich keine Zeit hatte, den abzubauen :hinterha:

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  • Wäre denn die einfachste Lösung nicht das Du ihm sagst er kann es als Überstunden verbuchen wenn er jetzt seine restlichen Urlaubstage verbindlich bis zur Urlaubssperre verplant? Er kriegt seinen Willen, und Du keine traurigen Augen am Jahresende.

    When I die and go to hell, hell will be a Brett Favre
    game, announced by the ESPN Sunday night crew,
    for all eternity. Paul Zimmerman

  • Zitat von #67

    Wäre denn die einfachste Lösung nicht das Du ihm sagst er kann es als Überstunden verbuchen wenn er jetzt seine restlichen Urlaubstage verbindlich bis zur Urlaubssperre verplant? Er kriegt seinen Willen, und Du keine traurigen Augen am Jahresende.

    Witzig, genau das war mein Vorschlag an seinen Abteilungsleiter. Daraufhin endete die Diskussion der beiden:...nein, meinen Urlaub kann ich unmöglich jetzt schon festlegen. Wenn ich die Überstunden nicht genehmigt bekomme, reiche ich halt einen gelben Schein rein.....und seit dem hänge ich mit drin, weil sich sein AL bei mir über seinen Mitarbeiter beschwert hat. Jetzt kommt es also zu einem Personalgespräch, welches recht sinnfrei sein wird, da natürlich keinem nachzuweisen ist, was wirklich in der Diskussion gesagt wurde. Es war mir nur wichtig, zumindest rechtlich etwas Hintergrund zu haben, bevor ich beide einlade und den Kompromiss quasi festlege :rockon:

    Edith: die Eingangsfrage hatte ich bewusst auf einen Dialog vereinfacht, wie du nach der kurzen Story sicher nachvollziehen kannst.

    “Every year it’s just one goal: Win the Super Bowl. If you don’t win the Super Bowl it’s not a good year,” - Bruce Arians

  • Es ist vor allem für das Unternehmen besser, wenn der Mitarbeiter den Urlaub nimmt. Schleppt er diesen mit ins Folgejahr, dann muss der Beitrieb Rücklagen bilden. Beim Überstundenabbau gilt das nicht. Andererseits ist es so, dass die Überstunden im Gegensatz zum Urlaub nicht verfallen können.

    Wenn ein im Schlaf gedraftretes Team besser ist als alle anderen, wird es Zeit der Realität ins Auge zu blicken...

    Helft dem NFL-Talk

  • Zitat von Just|Me

    nein, meinen Urlaub kann ich unmöglich jetzt schon festlegen. Wenn ich die Überstunden nicht genehmigt bekomme


    Warte mal, er hat noch zehn Tage Urlaub, und im wesentlichen noch genau zwei Monate von jetzt an in denen er die nehmen kann, und er sieht sich nicht in der Lage das "jetzt schon" zu planen? So unfähig seine Zeit zu planen kann doch wohl niemand sein, oder?

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  • Zitat von Oxx

    Andererseits ist es so, dass die Überstunden im Gegensatz zum Urlaub nicht verfallen können.

    ist dem wirklich so? :paelzer::madness zumindest bei mir in der firma hat man im jahr einen stichtag, an dem man nicht mehr als 40 überstunden haben darf. kommt man nicht drunter, wird alles, was über diesen 40 liegt, gestrichen.

    Vamos, vamos Chilenos
    esta noche tenemos que ganar

  • Zitat von #67

    Warte mal, er hat noch zehn Tage Urlaub, und im wesentlichen noch genau zwei Monate von jetzt an in denen er die nehmen kann, und er sieht sich nicht in der Lage das "jetzt schon" zu planen? So unfähig seine Zeit zu planen kann doch wohl niemand sein, oder?

    Wieso zwei ?
    Ansonsten stimm ich dir zu. Ich kann von jemanden erwarten, Anfang September seinen Resturlaub zu verplanen.

  • Zitat von GilbertBrown

    ist dem wirklich so? :paelzer::madness zumindest bei mir in der firma hat man im jahr einen stichtag, an dem man nicht mehr als 40 überstunden haben darf. kommt man nicht drunter, wird alles, was über diesen 40 liegt, gestrichen.

    Is bei uns auch so. Stichtag ist allerdings immer der letzte des Monats.
    Willst du die >40 Überstunden mitnehmen muss ein "Antrag auf Mehrarbeit" gestellt und vom Vorgesetzten entsprechend begründet werden.

  • Zitat von GilbertBrown

    ist dem wirklich so? :paelzer::madness zumindest bei mir in der firma hat man im jahr einen stichtag, an dem man nicht mehr als 40 überstunden haben darf. kommt man nicht drunter, wird alles, was über diesen 40 liegt, gestrichen.

    Ersetz die 40 durch 30, dann triffts genau so auf unser Unternehmen auch zu.

  • Zitat von #67

    Warte mal, er hat noch zehn Tage Urlaub, und im wesentlichen noch genau zwei Monate von jetzt an in denen er die nehmen kann, und er sieht sich nicht in der Lage das "jetzt schon" zu planen? So unfähig seine Zeit zu planen kann doch wohl niemand sein, oder?

    Leider doch :madness

    “Every year it’s just one goal: Win the Super Bowl. If you don’t win the Super Bowl it’s not a good year,” - Bruce Arians

  • Zitat von GilbertBrown

    ist dem wirklich so? :paelzer::madness zumindest bei mir in der firma hat man im jahr einen stichtag, an dem man nicht mehr als 40 überstunden haben darf. kommt man nicht drunter, wird alles, was über diesen 40 liegt, gestrichen.

    bei uns sind das 50 Stunden und Stichtag sind jeweils das Ende des Halbjahres.

  • Zitat von Oxx

    Es ist vor allem für das Unternehmen besser, wenn der Mitarbeiter den Urlaub nimmt. Schleppt er diesen mit ins Folgejahr, dann muss der Beitrieb Rücklagen bilden. Beim Überstundenabbau gilt das nicht. Andererseits ist es so, dass die Überstunden im Gegensatz zum Urlaub nicht verfallen können.


    Es gibt da soweit ich weiß keine bindende gesetzliche Regelung. Vielmehr ist es meiner Erinnerung nach so das die Betriebe den Umgang mit Überstunden und deren Verfall im Rahmen bestimmter Richtlinien selbst festlegen. Gibt es keine betriebliche Regelung greift die gesetzliche Vorlage und sie können nicht mehr verfallen.

    erstmals einen Beitrag wegzensiert bekommen. Bin ein Rebell :hinterha:

  • Zitat

    Wenn man etwas kleinkarierter denkt und 5.5 benötigte Std. nicht mit 7.4 für einen Urlaubstag verrechnen lassen will


    Will er für die knapp 2 Stunden noch mal in den Betrieb kommen? :paelzer: Da bleib ich doch lieber ganz weg.

    Zitat

    Wenn ich die Überstunden nicht genehmigt bekomme, reiche ich halt einen gelben Schein rein.....


    Die Durchführung ist ein Kündigungsgrund. :hinterha:
    Mit so einem Kollegen wollte ich nicht zusammenarbeiten. :nono:

    MfG Aadie :grinseen:

    Die Anzahl der Meetings steht in reziproker Relation zur Fähigkeit des Managements.
    Four in a Row. Proud about. :rockon:

  • Zitat von Aadie

    Will er für die knapp 2 Stunden noch mal in den Betrieb kommen? :paelzer: Da bleib ich doch lieber ganz weg.


    Ich hätte es jetzt so verstanden das er 5.5 Stunden für den Tag frei braucht und ein Urlaubstag aber 7.4 Stunden "wert" ist und deshalb dann lieber Überstunden genommen werden weil man nichts "verschwendet".

    erstmals einen Beitrag wegzensiert bekommen. Bin ein Rebell :hinterha:

  • Zitat von Disastermaster

    Mir stellst sich eher die Frage: Was sind Überstuden :hinterha:

    Das habe ich mich 18 Jahre lang auch gefragt. Bei meiner neuen Firma wo ich seit ca. 1 Monat bin haben wir ein Langzeitkonto. Das ich mir irgendwann mal auf meine Rente anrechnen lassen könnte wenn ich wollte.

  • Überstundenausgleich? Zeitkonten? Mensch: In was für einem Luxus lebt ihr denn? :jeck:
    Irgendwie ticken bei den Engländern die Uhren anders

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Zitat von exit

    Ich hätte es jetzt so verstanden das er 5.5 Stunden für den Tag frei braucht und ein Urlaubstag aber 7.4 Stunden "wert" ist und deshalb dann lieber Überstunden genommen werden weil man nichts "verschwendet".


    Schon klar. Trotzdem komme ich nicht für 2 Stunden zur Arbeit.
    Das stört doch mehr als es jemandem nützt. :xywave:

    MfG Aadie :grinseen:

    Die Anzahl der Meetings steht in reziproker Relation zur Fähigkeit des Managements.
    Four in a Row. Proud about. :rockon:

  • Ich seh das ganze jetzt mal ganz Naiv-ist das nicht sein persönliches Pech, wenn er seine 10 Tage nicht bis zum 01.01. aufgebraucht hat und dann automatisch verfällt :madness

    #RiseUp

  • Zitat von Marge

    Ich seh das ganze jetzt mal ganz Naiv-ist das nicht sein persönliches Pech, wenn er seine 10 Tage nicht bis zum 01.01. aufgebraucht hat und dann automatisch verfällt :madness

    Im Prinzip wahrscheinlich schon, aber wenn ein Mitarbeiter unglücklich und unzufrieden ist leidet auch seine Motivation. Egal ob er sich das selbst eingebrockt hat. :madness

  • Zitat von Buccaneer

    Überstundenausgleich? Zeitkonten? Mensch: In was für einem Luxus lebt ihr denn? :jeck:
    Irgendwie ticken bei den Engländern die Uhren anders

    Ist doch nicht nur in England so - sowas gibt's bei uns auch nicht...