Hallo Leute,
hab mal eine Frage an die "in Sachen Recht Bewanderten". Folgendes Szenario:
Ein Mitarbeiter von mir möchte einen freien Tag haben und diesen mit seinem Überstundenkonto verrechnet bekommen. Ich möchte aber, dass er an diesem Tag Urlaub nimmt. Dazu folgende Infos:
- Bei uns im Unternehmen gilt die Regelung, dass nicht genommener Urlaub am 01.01. des Folgejahres automatisch verfällt (Ausnahme: er wurde rechtzeitig beantragt und aus betrieblichen Gründen abgelehnt)
- In den Bereich, in dem der Mitarbeiter tätig ist, gilt in der Zeit vom 01.11. bis Weihnachten eine Urlaubssperre (die seit Jahresanfang auch per Aushang angekündigt ist)
- Der Mitarbeiter hat noch 10 ungeplante Tage Urlaub und ich sehe das Risiko, dass die ihm verfallen, deshalb mein Wunsch nach Urlaub (das Zeitkonto wird nämlich nicht am Jahresende auf 0 gesetzt)
Frage: gibt es eine gesetzliche Regelung, die meinem Wunsch eindeutig widersprechen würde?