Erinnert mich daran, wie meine "Darlegung der Gewissensgründe" nicht als ausreichend empfunden wurde, obwohl es die 100%ige Kopie einer als ausreichend bewerteten Darlegung eines Freundes war.
Nicht dass das Kreiswehrersatzamt jetzt meint, er müsse in Getafe bleiben...
Hat der Freund da vielleicht eines dieser Standardschreiben ausm Internetz benutzt?