Meine Meldung des Tages 4

  • Wie stünde es eigentlich dann um den beliebten Kreuz-Anhänger am Kettchen? Darf man das dann auch nicht mehr? Oder ist das okay? Will damit sagen: Solche Symbole tragen auch Christen am Körper (bestes Beispiel: Unterrichtende Nonne), gegen deren Aufzug komischerweise niemand was hat.


    Naja... gegen ein Kettchen mit Halbmond-Anhänger hätte doch auch niemand was, oder?

  • Und wer hat es Dir dann beigebracht :tongue2::bier:

    wozu ? Wenn sie einmal gebunden wurde kommt sie so in den Schrank.
    Muss man doch nicht jedes Mal neu binden. :tongue2:

    Spontan fallen mir nur 3 Ereignisse ein bei denen ich eine Krawatte trug:
    Gelöbnis Bundeswehr, eigene Hochzeit, Diplomfeier Studium.
    Auf Arbeit läuft nicht mal unser CEO mit Krawatte rum, wohl auch einzigartig bei einem dax-Unternehmen.

  • wozu ? Wenn sie einmal gebunden wurde kommt sie so in den Schrank.
    Muss man doch nicht jedes Mal neu binden. :tongue2:

    Spontan fallen mir nur 3 Ereignisse ein bei denen ich eine Krawatte trug:
    Gelöbnis Bundeswehr, eigene Hochzeit, Diplomfeier Studium.
    Auf Arbeit läuft nicht mal unser CEO mit Krawatte rum, wohl auch einzigartig bei einem dax-Unternehmen.

    Bei uns wird das offiziell zwar immer propagiert, aber diese Vorschrift torpediere ich mit Vorliebe und der Rest der Belegschaft kann sich hinter mir verstecken. Ich denke man sollte sich immer "adäquat" kleiden. Wenn ich einen Kundentermin habe, trage ich auch eine (dann aber gerne "auffällig" und mit Bucs-Manschettenknöpfen)

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Auf Arbeit läuft nicht mal unser CEO mit Krawatte rum, wohl auch einzigartig bei einem dax-Unternehmen.


    Hier ist man zum Glück auch vom Krawatten-Zwang früherer Tage weg gekommen. Als ob ich eine Tonne mehr verkaufe, weil ich so´n Teil um den Hals trage.

  • Schuluniformen fände ich auch gut, allerdings glaube ich nicht, dass sie die Lösung der Kopftuchdiskussion wären. Man könnte dann genauso trefflich weiterdiskutieren, ob man erlaubt, ein Kopftuch - oder auch eine Kippa oder einen Dastar - zusätzlich zur Schuluniform zu tragen oder eben nicht.

    Einfache Lösung, Kopftuch als Teil der Schuluniform festlegen, dann tragen es alle und keiner muß sich auf den Schlips getreten fühlen weil es ja dann deutlich kein religiöses Symbol ist. Irgendetwas sagt mir aber das auch damit wieder nicht alle zufrieden wären ...

    When I die and go to hell, hell will be a Brett Favre
    game, announced by the ESPN Sunday night crew,
    for all eternity. Paul Zimmerman

  • Irgendetwas sagt mir aber das auch damit wieder nicht alle zufrieden wären ...

    Ich möchte eigentlich nicht, daß mein Sohn zur Schuluniform 'n Kopftuch trägt... oder hab ich was falsch verstanden:paelzer:


    :mrgreen:

    Finally, the fat Lady has sung...

  • Ich möchte eigentlich nicht, daß mein Sohn zur Schuluniform 'n Kopftuch trägt... oder hab ich was falsch verstanden:paelzer:


    :mrgreen:

    Du verstehst völlig richtig - das müsste dann schon für Jungs und Mädels gleichermaßen gelten, denn sonst wäre es ja wieder ein "Symbol des Machtanspruches" etc. pp. ;)

    Gruß Silversurger

  • Du verstehst völlig richtig - das müsste dann schon für Jungs und Mädels gleichermaßen gelten, denn sonst wäre es ja wieder ein "Symbol des Machtanspruches" etc. pp. ;)

    Schnurrbärte für alle! :jeck:

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  • Unglaublicher Artikel.
    Alleine für diesen Spruch „In Europa haben wir steigende Zahlen von Muslimen, was in allen Ländern Probleme macht.“ ist Sarrazin völlig untragbar. Aber das hat ja schon Tradition. Gibt es irgendwo das komplette Interview, in dem er diese Aussage eventuell etwas differenziert? Ich befürchte nein.

    Zu der Kopftuch/Schuluniform:
    Ich bin ganz klarer Befürworter davon, dass sowohl Kopftücher, Kreuze und allerhand weitere religiöse Symbole erlaubt sind. Der Sinn dieser unbedingten Trennung zwischen Weltlichem und Geistlichem ist mir nur in Nuancen bewusst. Schlussendlich ist jeder Lehrer, jeder Schüler ein Mensch und keine Maschine, die die Persönlichkeit abzulegen hat, sobald sie eine Schule betritt oder sind persönlichkeitsfreie Schulen das Ziel?
    Die Schule hat die Aufgabe, die Schüler zu unterrichten, zur Bildung der Schüler beizutragen. Aber gehört es nicht genauso zur Aufgabe einer Schule, Menschen zu formen, gerade in einer Lebensphase, die von der Findung des Ichs geprägt ist? Toleranz kann nur erlernt werden, wenn man Unterschiedlichkeit erlebt. Ich behaupte, dass ein Schüler einer kopftuchtragenden Lehrerin im späteren Leben weitaus weniger Vorurteile haben wird.

    Ich möchte damit dennoch sicherlich nicht die Problematik Kopftuch/Unterdrückung der Frauen ignorieren. Diese ist bestimmt existent. Aber wer glaubt denn, dass dieses Problem mit dem Verbot von Kopftüchern in Schulen gelöst wird!?

    Zitat von Sarrazin

    „Ich würde in Schulen darauf bestehen, dass man Deutsch redet.“

    Das kann ich wiederum nur befürworten.

  • Unglaublicher Artikel.
    Alleine für diesen Spruch „In Europa haben wir steigende Zahlen von Muslimen, was in allen Ländern Probleme macht.“ ist Sarrazin völlig untragbar. Aber das hat ja schon Tradition. Gibt es irgendwo das komplette Interview, in dem er diese Aussage eventuell etwas differenziert? Ich befürchte nein..


    Das würde voraus setzen, dass Herr Sarrazin den Begriff "differenzieren" überhaupt kennt :hinterha:

    Zu der Frage "Kopftuchverbot an Schulen" bin ich generell etwas zwiegespalten. Rein reflexartig hätte ich gesagt, ich bin dafür. Aber andererseits widerspricht es der Ausübung der Religionsfreiheit :madness

  • Aber andererseits widerspricht es der Ausübung der Religionsfreiheit :madness

    Lehrer führen den Bildungsauftrag des Staates durch, sind als Beamter also ein Teil dessen. Da muss man eben die eine oder andere Grundrechtsbeeinträchtigung hinnehmen, wie jeder andere Beamte auch :)

    Gruß Johnny No89

  • Su sprichst wohl auf Sachen wie das Streikverbot und die eingeschränkte Meinungsfreiheit im Amt an, welche allerdings schon mehrfach höchstrichterlich bestätigt sind. Über eine Einschränkung der Religionsfreiheit durch den Beamtenstatus ist mir dahin gehend spontan nochts bekannt. Also Blanko-Einschränkungsermächtigung kann man die Ernennungsurkunde jedenfalls sicher nicht nehmen.

    Gruß Madness

  • Ich bin bei der Kopftuchsache auch sehr zwiegespalten. Da schließe ich mich Oli an.

    Aber und da drücke ich mich jetzt ein wenig übertrieben aus, nur zur Vorwarnung: für mich ist ein Kopftuch auch ein wenig ein anderes Symbol, nämlich die Einschrenkung der Rechte einer Frau. Ok, einige tragen das sicher freiwillig, weil sie auch so erzogen worden sind, das akzeptiere ich auch sicherlich, aber es gibt auch einige die dazu gezwungen werden sich zu verhüllen bzw. wenn sie es nicht tun mächtig ärger kriegen. Ist das Kopftuch also wirklich ein religiöses Symbol? Ich gebe zu ich kenne mich nicht sonderlich mit dem Koran aus, aber soweit mir zu Ohren getragen wurde, steht nirgendwo das Frauen ein Kopftuch zu tragen haben bzw. sich vollständig verhüllen sollen. Ist das wirklich so-würde mich jetzt wirklich mal interessieren :madness

    #RiseUp


  • Zu der Frage "Kopftuchverbot an Schulen" bin ich generell etwas zwiegespalten. Rein reflexartig hätte ich gesagt, ich bin dafür. Aber andererseits widerspricht es der Ausübung der Religionsfreiheit :madness

    Das sag mal den beiden Eltern, die Ihre Kinder nicht auf die staatlichen Schulen schicken wollen, weil ihrer religiösen Überzeugung das falsche Weltbild vermittelt wird. Da geht Schulpflicht auch über Religionsfreiheit.

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Su sprichst wohl auf Sachen wie das Streikverbot und die eingeschränkte Meinungsfreiheit im Amt an, welche allerdings schon mehrfach höchstrichterlich bestätigt sind. Über eine Einschränkung der Religionsfreiheit durch den Beamtenstatus ist mir dahin gehend spontan nochts bekannt. Also Blanko-Einschränkungsermächtigung kann man die Ernennungsurkunde jedenfalls sicher nicht nehmen.

    Ich dachte eigentlich während des Schreibens an so Sachen wie "jederzeit bundesweit versetzbar" :D

    Aber wieso denn blanko? Es hat sich doch schon mehr als ein Gericht damit beschäftigt und ich kann mich gerade an kein Urteil erinnern, dass das Kopftuchtragen im Unterricht endgültig erlaubt hätte ;)

    Gruß Johnny No89

  • Ich dachte eigentlich während des Schreibens an so Sachen wie "jederzeit bundesweit versetzbar" :D

    Aber wieso denn blanko? Es hat sich doch schon mehr als ein Gericht damit beschäftigt und ich kann mich gerade an kein Urteil erinnern, dass das Kopftuchtragen im Unterricht endgültig erlaubt hätte ;)

    Aber spielte das da eine Rolle, das diejenige Beamtin ist? Die Regelung würde doch auch für angestellte Lehrerinnen gelten oder nicht? :paelzer:

    Gruß Madness

  • [...] Aber andererseits widerspricht es der Ausübung der Religionsfreiheit :madness

    früher oder später wird man imho nicht darum herum kommen über den begriff der "religonsfreiheit" zu diskutieren.

    um es einfach mal in den raum zu stellen:

    brauchen wir überhaupt eine spezifische religionsfreiheit? decken meinungs-, gewissens- und gedankenfreiheit nicht bereits die wichtigen, zentralen punkte ab? wer bestimmt was für die freie ausübung einer religion notwendig ist (bauwerke, bestimmte kleidung, bestimmte tierhaltung, ernährung, rechtssysteme, u.v.m.)? aufgrund welcher tatsachen kann einer religion heute noch ein "sonderstatus" gewährt werden?

    dies sind imho fragen welche früher oder später gestellt werden müssen. heute wird das thema noch mit samthandschuhen angefasst, aber früher oder später braucht es imho eine neue standort bestimmung!

    Einmal editiert, zuletzt von toxic_flash (14. Dezember 2009 um 15:13)

  • früher oder später wird man imho nicht darum herum kommen über den begriff der "religonsfreiheit" zu diskutieren.

    um es einfach mal in den raum zu stellen:

    brauchen wir überhaupt eine spezifische religionsfreiheit? decken meinungs-, gewissens- und gedankenfreiheit nicht bereits die wichtigen, zentralen punkte ab? wer bestimmt was für die freie ausübung einer religion notwendig ist (bauwerke, bestimmte kleidung, bestimmte tierhaltung, ernährung, rechtssysteme, u.v.m.)? aufgrund welcher tatsachen kann einer religion heute noch ein "sonderstatus" gewährt werden?

    dies sind imho fragen welche früher oder später gestellt werden müssen. heute wird das thema noch mit samthandschuhen angefasst, aber früher oder später braucht es imho eine neue standort bestimmung!

    Grundsätzlich richtig. Aber da dreht man sich ab einem bestimmten Punkt auch im Kreis, denn wie Du sagst: wer bestimmt da was? Die Frage "Ausübung der Religionsfreiheit" geht ja über das Tragen von Kopftüchern weit hinaus. Ist z. B. das Schächten von Tieren mit unseren oder Euren Tierschutzgesetzen vereinbar? Kann man das o. g. Tragen von Kopftüchern verbieten, aber ein Kruzifix ins Klassenzimmer hängen? Oder ganz krass gesagt: kann einem muslimischen Schüler zugemutet werden, dass der Schüler neben ihm ein Brötchen mit Schweinsbraten isst?

  • wer bestimmt was für die freie ausübung einer religion notwendig ist (bauwerke, bestimmte kleidung, bestimmte tierhaltung, ernährung, rechtssysteme, u.v.m.)? aufgrund welcher tatsachen kann einer religion heute noch ein "sonderstatus" gewährt werden?

    dies sind imho fragen welche früher oder später gestellt werden müssen. heute wird das thema noch mit samthandschuhen angefasst, aber früher oder später braucht es imho eine neue standort bestimmung!

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits definiert, was nach dem deutschen Grundrechtskatalog als Religion verstanden werden kann bzw. was von Art. 4GG geschützt ist. Auch wenn ich das normalerweise hasse (weil nicht besonders wissenschaftlich), zitiere ich mal wikipedia (geht halt am schnellsten):

    Zitat

    Die positive Religionsfreiheit umfasst das Recht, sich eine Religion zu bilden und zu haben (die persönliche innere Überzeugung „forum internum“), seine Religion zu bekennen und nach seiner religiösen Überzeugung zu leben (das nach außen wirkende „forum externum“) sowie sich zu Religionsgemeinschaften zusammenzuschließen. Streitig ist, wie weit das „forum externum“ reicht, welches unter Umständen dem Verhalten der Mehrheitsgesellschaft konflikt- und kollisionsreich begegnen kann. Daher wird teilweise vertreten, dass sich die Freiheit des religiösen Bekenntnisses auf überkommene Verlautbarungen der Glaubensinhalte beschränke, was neben den kultischen Gebräuchen (z.B. Gottesdienste, Gebete) die Verkündung des Glaubens, die Bekehrung Anders- bzw. Nichtgläubiger zum Gegenstand habe und allenfalls die Mildtätigkeit aus religiösen Beweggründen umfasse. Das Bundesverfassungsgericht sieht aber nicht nur kultische Gebräuche erfasst, sondern auch das Recht, das gesamte Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu leben[4]

    Geschützt ist auch die negative Freiheit, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben. Die negative Religionsfreiheit wird insbesondere durch Art. 136 Abs.3 und Abs.4 WRV behandelt. Auf Ebene der Bundesländer wird die negative Religionsfreiheit durch Kirchenaustrittsgesetze und die Möglichkeit der Abmeldung vom Religionsunterricht sichergestellt. Umstritten ist, ob für den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft Gebühren verlangt werden dürfen.

    Bezüglich der umstrittenen Umschreibung des Begriffs Religion forderte das Bundesverfassungsgericht im „Tabakbeschluss“[5] eine „Kulturadäquanz“, hat aber heute diese Einschränkung wohl aufgegeben[6]. Glaube ist jede Überzeugung von der Stellung des Menschen in der Welt und seine Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seiensschichten[7]. Der Gefahr, dass sich manche den Schein einer religiösen Gemeinschaft zu geben versuchen, um sich auf Art. 4 GG berufen zu können (z. B. bei Scientology), will man durch die Forderung vorbeugen, die Behauptung, dass es sich um eine religiöse Überzeugung handle, müsse plausibel sein. Dieser Forderung wird dadurch genüge getan, indem es sich nach geistigem Gehalt und äußerem Erscheinungsbild um eine Religion handeln muss[8]. Auch Atheisten können sich auf die Religionsfreiheit berufen. Da die Religionsfreiheit verhindern wolle, dass eine Person, die sich zwischen den Geboten ihres Glaubens und den Verhaltensanforderung, welche die staatliche Rechtsordnung gebietet, entscheiden müsse, an diesem Widerspruch seelisch zerbreche[9], ist nur solches Verhalten durch die Glaubensfreiheit geschützt, das durch die religiöse Überzeugung geboten und nicht nur erlaubt oder empfohlen wird.

    Anders gesagt: Wenn ich sage, der Baum da draußen ist ein höheres Wesen, ich will ihn von jetzt an anbeten, und um das zu tun muss ich jeden Tag drei Mal mit meinem Hammer gegen meinen Gartenzaun klopfen und laut "Stromberg" schreien, dann kann das bereits von Art. 4 GG geschützt sein. (sollen sie mir erst mal nachweisen, dass es das nicht ist :hinterha:)

    Gruß Madness

    Einmal editiert, zuletzt von Madness (14. Dezember 2009 um 15:54)

  • Anders gesagt: Wenn ich sage, der Baum da draußen ist ein höheres Wesen, ich will ihn von jetzt an anbeten, und um das zu tun muss ich jeden Tag drei Mal mit meinem Hammer gegen meinen Gartenzaun klopfen und laut "Stromberg" schreien, dann kann das bereits von Art. 4 GG geschützt sein. (sollen sie mir erst mal nachweisen, dass es das nicht ist :hinterha:)

    Ich glaube, das ließe sich entsprechend dem von dir zitierten Satz mit der [8] dahinter ziemlich einfach abtun. Soweit ich weiß, ist bisher noch nicht mal die EVKdFSMiD offiziell anerkannt worden. ;)

    Gruß Silversurger


  • aufgrund welcher tatsachen kann einer religion heute noch ein "sonderstatus" gewährt werden?

    Stellt man sich die Frage warum Religion einen Sonderstatus hat dürfte eigentlich auch klar sein das dieser sich in ferner Zukunft kaum ändern wird.

    Religionen sind ja im Kern etwas sehr zeitloses den neue Erkenntnisse gibt es nicht oder sind nicht relevant. Man könnte sogar radikal und zynisch behaupten das Theologie eigentlich gar keinen Dasseinberechtigung hat im Gegensatz zur Bibelwissenschaft und uns somit jegliche faktische Grundlage fehlt um der Religion einen Sonderstatus zu genehmigen. Der Sonderstatus selber kann nur mittels Diktatur und entsprechender Ideologie "offiziell" entmachtet oder erhebt werden so wie das Stalin und Mao bis auf Blut durchgezogen haben.

    Ist das erstmal geklärt können die Details bei einer strikten Trennung von Staat und Religion definitiv über gesetzliche Verordnungen geklärt werden. Dafür gibt es Bauvorschriften, Tierschutz etc. Das Problem sind doch nicht die Gesetze sondern die lasche Haltung dazu. Was die Legislative bestimmt, gilt auch so! Ich sehe da nicht ein warum zwischen Religion und dem Strassenverkehr unterschieden wird.

  • Ich glaube, das ließe sich entsprechend dem von dir zitierten Satz mit der [8] dahinter ziemlich einfach abtun.


    Wenn ich allerdings ernsthaft glauben machen kann, dass das mein Glaube an ein höheres Wesen ist, den ich hiermit praktiziere, dann bekommt das Gericht allerdings schon Schwierigkeiten, nachzuweisen, dass es nicht so ist. Denn genau dieser Glaube und die damit zusammen hängenden Handlungen sind es doch, was "den äußeren Anschein" erwecken.

    Gruß Madness