Mietrecht/Brandschutzbest.

  • Da hier im Forum einige schlaue Menschen wandeln, wollte ich mal fragen ob sich jemand in Sachen Mietrecht und/oder Brandschutzbestimmung auskennt. Es bahnt sich bei uns zu Hause etwas Ärger mit einer Nachbarin an und da möchte ich schon etwas über meine Rechte als Mieter wissen. Bevor ich mir die Mühe mache den Fall zu beschreiben, möchte ich erst hören ob sich da jemand auskennt. Vielen Dank schonmals :smile2:

    Übrigens habe ich zu meinem Fall nichts im Internet gefunden :(

    #RiseUp

  • Also ein bisschen kenn ich mich da schon aus. Worum gehts? Stellt Sie den Flur voll mit Müll, Schuhen, etc. und Du willst Ihr mit Mindestfluchtwegbreite das Handwerk legen?

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • So ähnlich. Es geht um den Keller.

    Kurz die Grunddaten:
    6 Familienhaus, davon zwei zur Miete (unter anderem wir). Alle haben eine Garage (außer wir) und draußen steht eine Laube für Gartengeräte. Jeder hat einen Kellerraum zur Verfügung. In dem Keller ist noch der Heizungskeller und zwei große Trockenräume.

    Nun zum eigentlichen Problem: Wenn man den Keller betritt, der ein wenig verwinkelt ist, ist unser Kellerraum fast geradeaus. Links von Unserem ist der Heizungskeller. Gegenüber ist der Kellerraum der Problemnachbarin. Nun ist es so, daß in der Ecke vor unserem Kellerraum eine große Sammlung Gartengeräte stehen (Eimer, Besen, Streusalz usw.). Auf der linken Seite an der Wand 3 Fahrräder der Problemnachbarin (es waren mal 4!). Da unser Keller immer voller wurde hatten wir es uns auch mal vor längerer Zeit erdreistet unsere Räder VOR unserer Kellertür zu parken (übrigens machen das alle Nachbarn-könnten wir auch wenn da nicht......die Gartengeräte ständen). Die Nachbarin regte sich tierisch darüber auf, bimmelte sogar morgens um 7 bei uns an, daß das so ja nicht ginge und sie ja nicht mehr an die Besen kommen könnte. Wir haben dann darauf hingewiesen, das wir ja kein Platz hätten und wenn diese Gartengeräte weg wären, die ja auch da hinstellen könnten. Antwort von ihr: die stehen da schon immer und wir könnten ja unsere Räder in einen der Trockenräume nach hinten stellen. Nach langem hin und her war irgendwann Ruhe und eines der Räder von ihr verschwand und unsere blieben vor unserer Tür. Nun zogen vor kurzem neue Mieter ein und nun ist das Theater wieder groß. Die stellten ihre Räder nämlich so blöde an die Wand, daß die Hinterräder direkt in dem Zugang zu unserem Keller ragten und wir kaum noch zu unserer Kellertür kamen. Da ist meinem Freund etwas der Kragen geplatzt und hat die Gartengeräte vor dem Heizungskeller abgestellt. Nun hatten wir gestern einen Liebesbrief von der Problemnachbarin im Briefkasten (sie ist leider auch noch Haussprecherin), der an alle Mieter ging. Die Gartengeräte sollen sofort wieder an ihren Platz gestellt werden und dann machte sie wiedermal den Vorschlag das die Räder ja, übrigens sorgsam wegen der Wäsche die dort hängt, in den Trockenraum gestellt werden DÜRFTEN.

    Nun meine eigentliche Frage nach diesem elenlangen Text: kann man irgenwas tun um diese Gartengeräte los zu werden, die ja maßig Platz vor unserem Keller wegnehmen. Dürfen da überhaupt solche Sachen stehen, vor allem direkt gegenüber vom Heizungskeller und vorhandener Laube? Hat man in Sachen Fahrradaufbewahrung überhaupt irgendwelche Rechte?

    Da Frau Nachbarin auch noch eine Frist bezüglich Einspruch gesetzt hat, wollen wir natürlich zügig darauf antworten. Nur wollen wir uns natürlich ein wenig absichern. Und wir wollen den großen Zoff vermeiden, aber ich befürchte der wird fast unumgänglich sein.... Das die Gartengeräte nicht vor dem Heizungskeller bezüglich der Brandbestimmungen stehen dürfen ist für uns einleuchtend und die werden wir auch wieder zurück stellen, aber alles andere ist ehr eine Lösung zu unserem Nachteil...

    #RiseUp

  • Puh...klassischer Fall von Nachbarschaftsärger.
    Der Heizungsraum steht natürlich (wie Du schon richtig geschrieben hast) unter besonderer brandschutztechnischer Beobachtung. Ich bezweifele allerdings massiv, dass es überhaupt so etwas wie ein "Brandschutzkonzept" für ein 6-Parteien-Haus gibt (incl. 2. Fluchtwege etc.) . Nichtsdestotrotz muss besonders zu diesem Raum die Zugangsmöglichkeit für die Feuerwehr immer gewährleistet sein. Und da wird es jetzt nämlich schon hakelig. EIGENTLICH dürften in den gesamten Zugangsbereichen überhaupt keine Sachen abgestellt werden! Denn egal von welcher Seite die Feuerwehr in den Keller gelangt: denen wird es lieb sein im dichten Rauch nicht erst über 14 Fahrräder zu klettern. Aber da Ihr da nicht unter TÜV-Beaufsichtigung steht ist die ganze Sache natürlich wieder schwierig und würde erst im Ernstfall zum (wahrscheinlich teurem) Problem. Demetsprechend ist diese Lösung natürlich für alle äußerst unbefriedigend, da da eigentlich nichts stehen sollte (bei Neubauten werden inzwischen extra Räume als Fahrradkeller deklariert).
    Es wird auch nicht einfacher dadurch, dass natürlich in erster Linie der Flur betroffen ist, da der sicherlich als Gemeinschaftsmietfläche deklariert ist.

    Also wenn Ihr es auf Ärger anlegt und Ihr Eure fahrräder woanders hinstellen sollt, sofort kontern und darauf bestehen, dass die Gartengeräte auch wegkommen :hinterha::hinterha:

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Ich hänge mal auch ne Frage zu dieser Thematik hier dran.

    Wir wohnen im 5 Parteienhaus im DG. Es gibt wohl in der Hausordnung die Absprache das die Eingangstür bei Einbruch der Dunkelheit abgeschlossen werden muss. Wir sehen das aber gar nicht ein, da ich die Logik vertrete, wenn ein Feuer ausbricht ich ja nicht die Zeit habe erstmal meinen Schlüssel zu suchen und die Haustür aufzuschliessen. Die im EG können ja vom Balkon springen , aber wir unter Dach sind dann die Deppen.

    Brandschutzbestimmung geht doch hier vor Hausordnung oder?

    Ich weiger mich nämlich seit Jahren die Tür abzuschliessen , wenn ich Hauswoche habe.

  • Also wenn Ihr es auf Ärger anlegt und Ihr Eure fahrräder woanders hinstellen sollt, sofort kontern und darauf bestehen, dass die Gartengeräte auch wegkommen :hinterha::hinterha:

    Also müssten ihre Fahrräder, die ja schräg gegenüber der Gartengeräte stehen, eigentlich auch weg :hinterha:

    Eigentlich habe ich keine Lust auf Ärger. Aber die Frau legt es leider etwas darauf an. Sie ist im Recht und kein anderer und wehe es kommen von uns Widerworte. Sowas kann ich echt nicht leiden :(

    #RiseUp

  • Ich hänge mal auch ne Frage zu dieser Thematik hier dran.

    Wir wohnen im 5 Parteienhaus im DG. Es gibt wohl in der Hausordnung die Absprache das die Eingangstür bei Einbruch der Dunkelheit abgeschlossen werden muss. Wir sehen das aber gar nicht ein, da ich die Logik vertrete, wenn ein Feuer ausbricht ich ja nicht die Zeit habe erstmal meinen Schlüssel zu suchen und die Haustür aufzuschliessen. Die im EG können ja vom Balkon springen , aber wir unter Dach sind dann die Deppen.

    Brandschutzbestimmung geht doch hier vor Hausordnung oder?

    Ich weiger mich nämlich seit Jahren die Tür abzuschliessen , wenn ich Hauswoche habe.


    Steht in der Hausordnung "geschlossen" oder "verschlossen"?

    Edit: gerade gefunden:

    Zitat

    Insoweit ist zunächst festzustellen, dass eine Bestimmung der Hausordnung, die die Bewohner zum Abschließen der Haustür ver- pflichtet, gem. § 134 BGB in Verbindung mit der bauordnungsrechtlichen Generalklausel unwirksam ist. Denn sie verpflichtet die Bewohner zu einem gesetzwidrigen, weil gegen die Brandschutzbestimmungen verstoßenden Verhalten. Kein Bewohner ist also verpflichtet, die Haustür abzuschließen. Vielmehr stellt das Abschließen der Haustür ein rechtswidriges Verhalten dar, das jedem Bewohner untersagt ist. Verstößt ein Bewohner gegen dieses Verbot, können die anderen ihn auch auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Der Unterlassungsanspruch wurzelt darin, dass die Mitbewohner zumindest Mitbesitzer - in manchen Fällen auch Miteigentümer - zur Freihaltung von allen Gegenständen verpflichtet sind, über die der Rettungsweg führt, weil dieser für die Nutzung ihrer Wohnung unentbehrlich ist. Sie bilden daher eine Rechtsgemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB. Derjenige Mitbewohner, der die Ausgangstür rechtswidrig verschließt, überschreitet seine Befugnisse innerhalb dieses Gemeinschaftsverhältnisses und verletzt den Mitbesitz der anderen Mitbewohner.

    Einmal editiert, zuletzt von Takeshi (26. Mai 2010 um 18:22)

  • @ Mel

    Ganz kurz: sowohl Fahrräder als auch Gartengeräte (egal ob Gemeinschaftseigentum oder nicht) dürfen nicht im Treppenhaus oder Keller abgestellt werden. Die Situation ist zudem noch deutlich schwieriger, da, wie Bucci ja sagt, ja bei euch auch noch der Heizungskeller versperrt ist und deshalb (Brandschutzverordnung hin oder her) müssen die Gegenstände entfernt werden. Fahrräder können entweder im Kellerraum (und das auch nicht immer), in der Wohnung oder im dafür angelegten Fahrradkeller abgestellt werden und für die Geäte (soweit Gemeinschaftseigentum) muss ein anderer Stellplatz geschaffen werden.

    Das ist jetzt mal kurz was ich spontan denke, mach mich aber nochmal schlau...

  • Das ist jetzt mal kurz was ich spontan denke, mach mich aber nochmal schlau...

    Das kann ich bei mir, 8 Mietparteien, jedenfalls bestätigen. Bei uns steht 0,0 in den Fluren oder vor den Kelleräumen. Hängen auch Schilder, dass dies nicht gestattet ist.
    Bei den "Zustand" bei Marge musste ich spontan an unseren Hausmeister denken, das wäre was für Ihn.:jeck: Dann gäbe es links und rechts eine:mrgreen:

    Würde auch sagen, der ganze Kram muss frei. Da haben auch alle was von, kann ja auch mal Feuer fangen da unten und würde die Arbeit der Feuerwehr behindern. Die Gartengeräte kann die alte doch auch in die Laube stellen. Ein runderTisch mit den Parteien wäre ne Möglichkeit, eine sachliche Lösung für alle finden. Ich würde da erst mal nicht nach vorn preschen, das gibt nur noch mehr Ärger.

    Edit:
    Das eigentliche Ziel: Gartengeräte weg, alles andere bleibt bestehen, wirst du, so wie du die Dame beschreibst, nicht erreichen. Stur, bildet sich auf den Sprecherposten wahrscheinlich mehr ein, jahrelang stehen die Sachen da schon etc. Vielleicht kommt Sie dir entgegen, in Form von Reduzierung der Geräte. Wer braucht denn jetzt schon Streusalz?

    So jedenfalls meine Vermutung, du kennst Sie sicher besser und könntest einschätzen, ob Sie die noch forschere Pille irgendwann schlucken wird, wenn du darauf pochst Ihre Geräte zu entfernen. Wenn du jetzt groß vorgehst (Rechte, Brandschutz) wird es wohl dazu führen, dass alles geräumt werden muss. Und dann könnt Ihr alle schön gemeinsam eure Keller ausmisten, damit alles passt.^^

    Einmal editiert, zuletzt von chipfrish (26. Mai 2010 um 21:09)

  • Ui, erstmal vielen lieben Dank für eure Antworten! Da fühle ich mich doch etwas bestätigt :mrgreen: Naja, Ärger wollen wir auch nicht. Ich versuche es erstmal mit einem netten Brief.

    Robbes: wenn du tatsächlich was darüber finden könntest, bist du mein Held :ladysman:

    #RiseUp

  • Sicheres kann ich nicht dazu beitragen, ich weiß aber das bei uns mal etwas abgestellt wurde, 1-2 Kisten von nem Nachbar und es kam direkt ein Brief vom Vermieter an alle das es verboten sei "Sachen" im Keller abzustellen. Ausgenommen der Kellerräume versteht sich. Ob das jetzt Gesetzlich so verankert ist weiß ich nicht. Die Sachen waren daraufhin wieder weg und alles war gut.

  • Die Kellergänge sind Gemeinschaftseigentum, von daher kannst du da nicht einfach dein Fahrrad parken (deine Nachbarin übrigens auch nicht). Auch die Gartengeräte gehören in der Regel nicht in den Kellergang, sondern in einen Gemeinschaftsraum (das kann u.U. sogar der Heizungsraum sein, die von dir angesprochene Laube scheint mir aber der richtige Aufbewahrungsort zu sein).

    Du hast keinen Anspruch auf eine Fahrradaufbewahrung innerhalb des Gemeinschaftseigentums, es sei denn dein Mietvertrag sieht eine solche Abstellmöglichkeit explizit vor (z.B. in einem gemeinschaftlichen Fahrradkeller). Deine Räder gehören sonst ausschließlich in deinen Keller oder in deine Wohnung (in das von dir angemietetes Sondereigentum deines Vermieters). Du kannst auch den Trockenraum nicht als Abstellplatz benutzen, es sei denn dein Vermieter erlaubt dir das (was er ohne Beschluss der Gemeinschaft wohl nicht machen kann).

    Deine Nachbarin kann sich ihre Einspruchsfrist gerne einrahmen, sie hat für dich keinerlei rechtliche Auswirkung. Ich rate dir immer und zu jeder Zeit ruhig und freundlich zu bleiben und immer das persönliche Gespräch zu suchen. Lass dich nicht auf ellenlange Briefwechsel mit deinen Mitbewohnern ein, das bringt unterm Strich bei solchen Streitigkeiten gar nichts und hat auch keine Relevanz. Nachbarn die sich wegen solchen Mist gegenseitig Briefe schreiben haben zuviel Zeit und keine Eier in der Hose.

    Wenn es Hart auf Hart kommt, dann lass deinen Vermieter diesen "Krieg" für dich führen. Schilder deinem Vermieter das Problem schriftlich und bitte ihn einfach eine Lösung innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu finden - dich geht das nämlich im Grunde nichts an solange du dich an deinen Part hältst. Nerv ihn einfach mit der Tatsache, dass dich die Gartengeräte der Gemeinschaft und die Fahrräder deiner Nachbarin bei der Nutzung der Mietsache einschränken und kündige ggf. sogar eine "winzige" Mietminderung an wenn er sich einfach der Problemlösung verweigert. Ich rate dir allerdings von einer tatsächlichen Mietminderung ab, denn der von dir beschriebene Zustand (Geräte und Fahrräder im Kellergang) scheinen ja eher "alte" Gewohnheiten zu sein, die dann nicht zur Minderung berechtigen würden. Wenn das alles nicht fruchtet oder du deinen Vermieter nicht nerven willst, dann rufe einfach mal bei deiner örtlichen Feuerwehr an und bitte um eine Brandschutzbegehung - die Jungs nehmen das dann ggf. selbst in die Hand und werden sich entsprechend an die Eigentümergemeinschaft wenden und sie zu einer Lösung zwingen.

    Einmal editiert, zuletzt von Bonee (28. Mai 2010 um 02:10)

  • Im Prinzip kann ich Bonee in (fast) allen Dingen zustimmen! Aber im Heizungsraum darf unter keinen Umständen etwas untergebracht werden...in unser letzten Wohnung (Dachgeschoss) hatten wir die Zentralheizung im Flur. Dieser Raum war nur für den Vermieter zugänglich, nachdem der Vormieter ihn mit Zeug (z.b. Fahrrädern:mrgreen:) zugestellt hatte. Mitunter entstehen dort gehörige Temperaturen die abgestellte Dinge in Brand setzen können.:mrgreen:.

    Was den Flur angeht kann ich meinen Vorrednern beipflichten, das ist Gemeinschaftseigentum das allen zugänglich sein MUSS! ES darf allerdings auch keiner durch das Verhalten eines anderen in seiner Nutzung einschränken.

    Der Tipp mit dem "nett sein" und alles ansprechen ist zwar der richtige Weg. Aber leider nicht immer einzuhalten, habe selber eine unliebsame Nachbarin im Haus. Da geht über gesprochene Worte mittlerweile nix mehr, und ich habe es mehr als einmal versucht! In solchen Fällen hilft mir mein Jura Studium dann doch, ein paar "geschwollene" Zeilen bewirken bei manchen Leuten doch Wunder.

    Das mit der Türe hatte ich auch schon, schließe sie nach wie vor nicht ab! Und wenn ich spät noch im Haus unterwegs bin öffne ich sie, sollte sie verschlossen sein:3ddevil:

    Hoffe es geht alles zu euren Gunsten aus, und das NUR noch eure Bikes im Haus rumstehen^^

  • IM Heizungskeller steht auch nichts und das da nichts stehen darf sehen wir auch ein. Uns geht es eigentlich nur um diese Gartengeräte vor unserem Keller und, nennen wir es übertrieben, ungerechtigkeit, daß alle ihre Fahrräder vor ihren Keller haben. Also in den Kellergängen sozusagen. Bis jetzt war ja auch Ruhe, wir hatten unsere Räder einfach vor unserer Tür geparkt, weil ja diese blöden Gartenklamotten da im Weg stehen. Niemand sagte was, bis halt die neuen Nachbarn die hälfte der Räder in den Gang stellten und wir kaum noch zum Keller kamen (und der weg zum Heizungskeller versperrt war). Tja, ich werde mal sehen wie ich das löse. Wir fahren nächste Woche eh in den Urlaub und da wird vielleicht auch wieder Ruhe einkehren. Denn ansonsten ist das im Haus völlig ok

    #RiseUp

  • Aaaach jetzt muß ich euch doch noch mal fragen-ich wollte nun doch gerade einen netten Brief aufsetzen und wollte mal eines wissen:

    Welche Rechte hat diese Eigentümergemeinschaft? Haben die auch das Recht zu bestimmen ob was im Keller steht, bzw. in den Gängen oder nicht? Es ist ja so, daß wir und eine andere Partei zur Miete wohnen, wärend die anderen Eigentümer sind.

    Als Hinweis schrieb die Problemnachbarin:
    Das Gebäude gehört zu einer Eigentümergemeinschaft, für die besondere Bestimmungen gelten. Sollten Änderungen betreffend des Allgemeineigentums gewünscht werden, kann dies nur in Absprache mit den Eigentümern erfolgen.

    Mieter sind nicht berechtigt, eigenmächtig bestehende Regelungen zu ändern.

    Kann ich nun diese Regelungen schriftlich verlangen? Was für Regelungen habe ich überhaupt gebrochen-indem ich unverschämterweise mein Fahrrad vor meiner Kellertür gestellt habe?

    Gilt es auch in einer Eigentümergesellschaft, daß der Keller nicht vollgestellt werden darf? Oder stellen die tatsächlich ihre eigenen Regelungen dafür auf?

    Falls irgendjemand etwas schriftliches darüber hat, bzw. einen Verweis o.ä. wäre ich sehr dankbar :smile2:

    Gott, ein so ein Giftzwerg im Haus und schon lauter Probleme, pfffff....

    #RiseUp

  • Grundlage für die Eigentümergemeinschaft ist eine Teilungserklärung, diese bestimmt u.a. Gebrauchsregelungen, Sondernutzungsrechte und Verfügunsgbeschränkungen. Du hast als Mieter keinerlei Einfluss auf die Gemeinschaft, dass hat nur der Eigentümer deiner Wohnung. Grundlage für dich ist einzig und allein dein Mietvertrag.

    Die Eigentümergemeinschaft kann durch Beschluss (Mehrheitlich oder Allstimmig) Nutzungen des gemeinschaftlichen Eigentums ändern. So könnte sie z.B. versuchen durch Beschluss den nicht genutzten Trockenraum als Fahrradkeller umfunktionieren. Sie kann nicht beschließen, dass jeder sein Fahrrad in den Kellergang stellen darf - das kann sie zwar schon, aber die Feuerwehr hätte da was dagegen, ein solcher Beschluss wäre also ggf. nichtig. Die Gemeinschaft könnte auch beschließen, dass alle Eigentümer in den Himmel kommen ...

    Nochmal, dein Ansprechpartner ist einzig und alleine dein Vermieter. Deine Briefe an deine Problemnachbarin kannst du dir also komplett sparen. Das die gute Frau "Hausprecherin" ist auch völlig irrelevant (was ist das überhaupt die Aufgabe einer solchen Sprecherin?). Wenn du unbedingt Briefe schreiben möchtest, dann ausschließlich an deinen Vermieter. Alles andere solltest du mündlich mit den Mitbewohnern regeln.

    Indem du dein Fahrrad in den Kellergang stellst verhältst du dich nicht vertragsgemäß zu deinem Mietvertrag. Du darfst lediglich die von dir angemieteten Räume (Wohnung, Garage, Stellplatz, Kellerraum) benutzen sowie im Mietvertrag ausgewiesene gemeinschaftliche Räume entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung (z.B. Trockenraum, Waschraum, Fahrradkeller) - Alles andere ist für dich Tabu! Also stell dein Fahrrad in deinen Keller und verlange von deinem Vermieter, dass das alle anderen auch machen sofern sie Ihre Fahrräder in den Kellergang stellen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Bonee (28. Mai 2010 um 17:21)

  • dein Ansprechpartner ist einzig und alleine dein Vermieter.

    Genau :ja: - und er ist ja teil der Eigentuemergemeinschft und damit quasi dein Vertreter in diesem Gremium. Dh er sollte dort in deinem Namen sprechen und sich fuer deine Interessen einsetzen (wenn er mit deiner Meinung / deinen "Forderungen" konform geht) oder dir dein Tun aufgrund des Mietvertrags zwischen dir und ihm verbieten.

    Was die Anderen machen ist in dem Fall erstmal irrelevant, einzig wenn es unrechtlich ist (eben zB bezueglich Brandschutz) kannst du da externe Stellen einschalten.

  • Zu den Erläuterungen von Bonee ist im Prinzip nichts hinzuzufügen und decken sich mit meinen Erkenntnissen aus der Betreuung von Mietern, Vermietern und WEG-gemeinschaften. Nur noch mal ganz deutlich zur Klarstellung:

    Wir haben es im Prinzip mit zwei "Rechtskreisen" zu tun.

    Einerseits das Mietverhältnis zwischen dir MARGE und deinem Vermieter, der im Prinzip alle Dinge betrifft, die sich aus und in Verbindung mit deiner Wohnung ergeben. Da hat der Nachbar etc. nur aus und in Verbindung mit Nachbarrecht (NachbargesetzNW) ne Bedeutung. Ergo: Alles was dich stört, gehört im Prinzip auf den Tisch deines Vermieters.

    Andererseits die Wohnungseigentümergemeinschaft bei ETW-objekten als Gremium, welches die rechtlichen Verhältnisse der einzelnen Eigentümer untereinander in Bezug auf das Objekt regelt. Hier gehören jetzt also die Maßnahmen hin, die sich auf Brandschutz, Hausordnung, usw. usw. beziehen. Und hier im Besonderen wichtig die Unterscheidung zwischen Sondereigentum, das ist die Wohnung und dem Gemeinschaftseigentum z.B. Treppenhaus etc.

    Also im Vorfeld schauen, um welchen Bereich es jeweils geht - Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum, da dort zum Teil unterschiedliche Regelungen gelten können.

    Gruß Wolfgang

    "Kritik ohne Mitgefühl ist Gewalt" (nakagawa roshi)
    -.-.-.-
    "Die Würde des Menschen ist kein Konjunktiv"
    -.-.-.-
    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute von neuem beginnen.

  • Ok, ist ja wirklich ein wenig kompliziert. Ich werde nun vor meinem Urlaub noch einen kleinen Brief an meinen Vermieter aufsetzen und ihn bitten, ob man die Gartengeräte evenetuell woanders unterbringen kann. Allerdings habe ich bei dem wenig Hoffnung, denn wir bitten seid 3 Jahren darum, das man neue Fenster in Wohnzimmer und in der Küche einbaut. Naja, ein Versuch ist es wert.... Wenn die Wohnung nicht so nett wäre, wären wir wahrscheinlich auch schon woanders hingezogen :(

    #RiseUp

  • Da ich keinen neuen Thread starten will hoffe ich das Marge nichts dagegen hat wenn ich die Frage hier stelle, geht im weiteren Sinne auch um Mietrecht, allerdings aus der anderen Sicht, der des Vermieters. ich hab mir vor einiger Zeit eine Doppelhaushälfte gekauft die ich vermiete, und die Mieter würden jetzt gerne eine Markise anbringen. Habe ich natürlich im Prinzip erstmal nichts dagegen, aber muß der Eigentümer der anderen Hälfte auch zustimmen?

    Und dann gibt es noch ein paar Detailfragen, kann ich bestimmte Bedingungen stellen, z.B.:
    - Markise muß von einer Fachfirma installiert werden
    - Dämmung des Hauses darf nicht beschädigt werden

    - Bei Auszug entfernen die Mieter die Markise wieder rückstandsfrei (Löcher verputzen usw.)
    oder alternativ
    - Mieter erklären sich bereit beim Auszug die Markise dem Vermieter (oder Nachmieter?) zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Hier stellt sich dann auch die Frage was ein angemessener Preis zu welcher Zeit ist. Normale Abschreibungsfriusten von drei Jahren, oder wie funktioniert so etwas?

    Und noch ein Punkt, auch wenn er mir eigentlich nicht wichtig ist, aber sollte man der Nachbarn wegen vioelleicht anbringen:
    - Markise muß sich farblich in den Gesamteindruck der Wohnsiedlung einfügen

    Leider kann die Hausverwaltung mir nicht sagen was in dieser Hinsicht rechtlich möglich und nötig ist, weiß da jemand hier im Board bescheid? Gibt es vielleicht noch etwas was man berücksichtigen sollte?

    Wie gesagt, ich will den Mietern sicher keine Steine in den Weg legen, möchte aber auch sicher stellen das ich nicht irgendwann dann eine böse Überraschung erlebe.

    When I die and go to hell, hell will be a Brett Favre
    game, announced by the ESPN Sunday night crew,
    for all eternity. Paul Zimmerman

  • Jetzt muß ich doch diesen Thread rausbuddeln. Nun haben wir zwar mit den Nachbarn ein gutes Verhältnis, da ist alles geklärt, jetzt gibt es mit unseren Vermieter ärger.

    Seit Monaten beklagen wir bei unserem Vermieter, daß unsere Fenster undicht sind und unsere Stromleitungen marode. Die Mängel hatten wir zunächst mündlich beklagt (mehrmals) und dann auch schriftlich. Kurzer umriss: im Wohnzimmer und in der Küche sind noch uralte Fenster (Holzfenster, einfache verglasung) die marode und undicht sind. Dadurch kommt es zu Feuchtigkeit in der Wohnung, bei stärkeren Regen samelt sich Wasser IN der Wohnung und die Balkontür ist schlecht schließbar, so daß mittlerweile das Parkett im Balkontürbereich schaden nimmt. Zu den Stromleitungen: uns fliegen ständig die Sicherungen um die Ohren und vor kurzem qualmte es erst im Sicherungskasten und dann später aus einer Steckdose in der Küche. Unsere Vermieterin schickte uns irgendein Handwerker, der irgendwie am Sicherungskasten rumfummelte und meinte das der Fehler behoben sei. Zu den Undichten Fenstern hat unsere Vermieterin nur gesagt (das übliche Totschlagargument eines jeden schlampigen Vermieters) das wir falsch lüften würden. Komisch, wir lüften genau so wie es sämtliche Wohnungsverwaltungen empfehlen.... Nun meine Frage, was kann ich da machen? Und es muß dringend was in der Wohnung gemacht werden!

    #RiseUp

  • Marge, an deiner Stelle würde ich umgehend Mitglied im örtlichen Mieterverein werden. Da findest du besseren und kompetenteren Rat als hier und wirklich teuer sind die auch nicht, für CAS ist wohl Dortmund zuständig und die veranschlagen EUR 6 / Monat.

  • nur mal so am Rande. Hast du dich schon mal in Dortmund beim "Amt für Wohnungswesen" erkundigt, ob sie dir helfen können. :paelzer: