Diablo III auf Ebay verkaufen ?

  • Servus
    Würde gern mein Diablo 3 auf Ebay verkaufen, da ich schon längere Zeit nicht mehr spiele
    Hab nen Level 60 Mönch den hätt ich gleich mitverkauft samt meinen Logindaten und Passwort, was derjenige dann damit macht ist mir ehrlich gesagt egal

    Nun hab ich gelesen dass das der Schneesturm nicht erlaubt???
    Was nun? Hat schon jemand von euch Diablo verkauft? Mit oder ohne Account?

    Danke


    Bin ich aussn Schneider wenn ich das hier angebe???

    Hinweis:.
    Alle Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Mit dem Gebot nehmen Sie des Weiteren zur Kenntnis, dass der Handel den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blizzard Entertainment widerspricht und eine Sperrung des Accounts zur Folge haben kann. Ich übernehme keine Verantwortung falls es zu Verlust des Accounts oder einer Accountsperre, egal aus welchem Grund, kommen sollte. Da es sich um virtuelle Ware handelt, biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Rechtliches: Der Käufer verpflichtet sich sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontoverbindung, Adresse usw. unverzüglich nach Erhalt der Accountdaten zu ändern. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Ich übernehme keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibefehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (formalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay-Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf jegliche Garantie- und Gewährleistungsrechte zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausdrücklich ausgeschlossen.

    Rechtliches :.
    Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Ich übernehme keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibefehler.
    Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (formalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt.
    Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay-Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01).
    Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf jegliche Garantie- und Gewährleistungsrechte zu verzichten.
    Die einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausdrücklich ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebotes.

    2 Mal editiert, zuletzt von Pick-Six (19. September 2012 um 19:21)

  • Das Spiel zu verkaufen ist in der EU garantiertes Recht (egal, was Blizzard sagt). Bei den Spielinhalten wäre ich vorsichtig. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du den Charakter einfach löscht.

  • Zum ersten Teil kann ich wenig sagen, weil das nicht mein Spezialgebiet ist. Mir erscheint es aber suspekt. Das klingt etwa nach: Ich übertrage Dir die Rechte an etwas, woran ich eigentlich gar keine Rechte habe. Davon würde ich persönlich die Finger lassen.

    Was Du unter "Rechtliches" schreibst, ist jedenfalls - entschuldige bitte die drastische Wortwahl - ziemlicher Unsinn. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
    - Eine "Haftung für Tipp- und Rechtschreibfehler" gibt es ohnehin nicht. Wenn Du aber durch einen Tippfehler einen falschen Eindruck erweckst, hilft Dir auch die Klausel nichts.
    - Bei der ebay-Versteigerung handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht um eine Versteigerung im Sinne des Gesetzes, sondern um ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Meistbietenden.
    - Ob es ein Rücktrittsrecht gibt, richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Gibt es keines, ist die Klausel überflüssig, gibt es eines, ist sie wirkungslos.
    - Was bitte soll ein 'formales Fernabsatzgesetz' sein. Da hat wohl jemand, der keine Ahnung hat, die Formulierung "vormaliges Fernabsatzgesetz" falsch verstanden. Die Regelung befand sich früher im Fernabsatzgesetz, welches vor einigen Jahren wieder in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert wurde.
    - Die Wirksamkeit des pauschalen und ausnahmslosen Gewährleistungsausschlusses nach §§ 305 ff. BGB ist mindestens zweifelhaft.

    Ich vermute mal, dass Du die Formulierung irgendwo abgeschrieben hast. Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, ist es zumindest riskant, bei anderen abzuschreiben. Die meisten anderen haben nämlich auch keine Ahnung. Damit kann man leicht mehr kaputt machen als dass es nützt.

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (19. September 2012 um 21:43)

  • Ich kann dir rechtlich nicht weiterhelfen.

    Allerdings technisch gesehen, kannst du bei Diablo 3 den Account und das Spiel nicht trennen (sofern du das spiel bereits gespielt hast). Mit dem Kauf von Diablo 3 erwirbst du einen Code (retail) oder die direkte aufschaltung (falls direkt bei Blizzard), welcher einmalig einen Battle.net account zum spielen von Diablo 3 bemächtigt.

    Persönlich habe ich sowohl gehört, dass Blizzard das übertragen des Accounts auf dritte nicht erlaubt, sowie das ebay den verkauf von rein digitalen gütern und accounts ebenfalls verboten hat. In wie fern das wirklich zutrifft und was davon in Deutschland rechtlich bindend ist, kann ich dir nicht sagen.

    Was ich dir aber sagen kann ist, dass einige Personen aus meinem bekanntenkreis Diablo 3 "gebraucht" (also ihren battle.net account) bei ebay verkauft haben ohne dass es zu problemen gekommen ist (ohne irgendwelche klauseln oder text in der auktion). In wie fern das rechtlich "in ordnung" war oder ob es schlicht niemanden interessiert hat, kann ich dir aber nicht genau sagen.