Elstam und die Steuerklasse

  • Nachdem ich nun den vierten Monat in Folge das Problem habe und keine Lösung in Sicht ist, poste ich mal hier. Vielleicht kennt sich ja jmd damit aus. Folgende Sachlage:
    Ende Mai 2012 haben wir geheiratet. Wenige Tage danach sind wir zum FA (Treptow-Köpenick) und haben in die 3/5 gewechselt (ich bin Angestellter im öff. Dienst, sie Studentin). Seit Oktober hat alles geklappt, gab mehr Gehalt und es gab auch noch ne satte Nachzahlung.
    Nun hat man hier auf Elstam gestellt, und ich bekam plötzlich weniger Gehalt da bei mir die 4 stand.
    Anruf AG brachte nichts. Man sagte mir, dass sie nur noch elektr. zugreifen und da "nichts machen können". Ein Monat vor der Umstellung bin ich innerhalb der Stadt in einen anderen Bezirk gezogen (anderes FA auch).
    Beim Lohnsteuerhilfeverein gemeldet, wo wir Mitglied sind. Der hat einfach gesagt noch ein Schteiben aufsetzen ans FA mit der Bitte auf erneuten Wechsel in die 3/5 und der Mitteilung des Umzugs. Zwei Tage später die AW: "Sie sind doch in der 3/5 ...".
    Daraufhin dieses Schreiben zum AG geschickt mit der Bitte, nach 3 entgütet zu werden. AG rief mich an, dass das Schreiben nichts bringt, da ich in Elstam noch immer mit der 4 stehe.
    Mitlerweile habe ich es sogar geschafft, dass sich der AG, das FA und der Steuerverein ZUSAMMEN telefonisch austauschen. Sie wissen alle, dass ich im FA mit der 3 stehe. Sie wissen alle, das Elstam dennoch 4 anzeigt. Sie wissen nicht warum. Eine manuelle Änderung geht nicht.
    Jemand eine Ahnung, woran das liegen könnte? Mitlerweile knapp einen Tausender weniger Netto bekommen :(

  • Ein fähiger Mitarbeiter des FA muss nur die elektronisch übermittelten Daten von 4/4 auf 3/5 ändern, ging bei mir sogar telefonisch. Allerdings hört man zuhauf von Problemen mit der eletronischen Datenbank. Im übrigen meines Erachtens eine Sauerei deines Arbeitgebers dich nicht vorab über die Abweichung informiert zu haben. Die elektronischen Daten müssen nämlich erst ab Dezember zwingend angewandt werden, so hätte man das Problem vorher klären können. Ansonsten mußt du dich mit der zu erwartenden Steuererstattung aus der Jahreserklärung trösten.