Hilfe, ich frage mich...

  • Ich habe wegen einer falschen Warmwasserabrechnung bisher bereits ca. 750€ zuviel an den Dienstleister gezahlt, und renne schon fast ein halbes Jahr hinterher. Lohnt es sich dafür einen Anwalt einzuschalten oder sind das zu geringe Beträge?

    Welcher Dienstleister ist das?

    Excuses are for Losers

  • Welcher Dienstleister ist das?

    Mainzer Fernwärme GmbH. Abgelesen wird von der Techem. Der Wasserzähler der auf der Rechnung existierte in meiner Wohnung gar nicht und lag um ca. Faktor 20 über meinem aktuellen Stand.

    Ich hatte schon mehrmals Kontakt und es hieß immer dass das wohl zu hoch sei und man das mit der Techem klärt, aber dann passiert wieder nichts. Angeblich kommt von der Techem keine Rückmeldung, aber der Wasserzähler ist seitdem schon 2x abgelesen worden (beim 2. wegen eines Austauschs).

  • Ich habe wegen einer falschen Warmwasserabrechnung bisher bereits ca. 750€ zuviel an den Dienstleister gezahlt, und renne schon fast ein halbes Jahr hinterher. Lohnt es sich dafür einen Anwalt einzuschalten oder sind das zu geringe Beträge?

    Würde ich mir schon aus Prinzip nicht gefallen lassen. Ich bitte dich, wo kommen wir denn da hin?
    Rechtschutzversicherung?

    @Chief kann da bestimmt noch dazu sagen!?

    -Joe Banner: “Since Mike Lombardi and I are Moe and Larry, we set out to find Curly."
    (J.Banner at the press conference regarding the endless coach search)

    -Funny, so many Browns fans still clamor for the "safe pick" ignoring that all we've done for 15 years is the "safe pick".

    "And when that turnaround happens, wherever I am, I will smile – more than a little bittersweetly – and say, to myself, “Go Browns!”
    Sashi Brown. A Cleveland Brown,bleeding brown an orange.

  • Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann solltest du auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Mieterschutzbund wäre sonst noch eine Möglichkeit.

  • Versicherung habe ich keine. Außer beim Wohnungskauf hatte ich mit Juristen nie etwas am Hut. Ich wüsste aktuell nicht mal an wen man sich wendet. Beim Verbraucherschutz habe ich mal geschaut aber da sind hauptsächlich lange verwirrende Preislisten auf der Seite.

    Hauptsächlich bin ich inzwischen ziemlich sauer. Wenn ein großer Batzen des Gelds an den Anwalt geht könnte ich damit leben, aber ich fürchte dass die Kosten dafür eher höher sind.

    Ich werde mich wohl auch mal bei der Immobilienverwaltung der Eigentümergemeinschaft erkundigen, das wird nicht schaden.

  • Auf jeden Fall "dranbleiben", sonst verbuchen solche Anbieter den Vorgang unter "seht ihr, wir können machen was wir wollen, traut sich eh keiner Pips zu sagen"....

    -Joe Banner: “Since Mike Lombardi and I are Moe and Larry, we set out to find Curly."
    (J.Banner at the press conference regarding the endless coach search)

    -Funny, so many Browns fans still clamor for the "safe pick" ignoring that all we've done for 15 years is the "safe pick".

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    Sashi Brown. A Cleveland Brown,bleeding brown an orange.

  • Achja, ich glaube, heute wird eine Prepaidkarte abgeschaltet, wenn sie 12 Monate nicht mehr genutzt wurde...

    Sofern da noch Guthaben drauf ist dürfte das aber frühestens 3 Jahre nach der letzten Aufladung erlaubt sein.

  • Ich frage mich beim Vorverkauf für Avengers: Infinity War, warum es bei uns neben der deutschen 3D Version und der englischen 2D Version eine "Version" - Avengers: Infinity War - Part 1 gibt Ohne Sprach- und Formatangabe. ?(

  • Ich frage mich beim Vorverkauf für Avengers: Infinity War, warum es bei uns neben der deutschen 3D Version und der englischen 2D Version eine "Version" - Avengers: Infinity War - Part 1 gibt Ohne Sprach- und Formatangabe.

    Könnte die Ursprüngliche Angabe sein. Am Anfang sollte Infinity War ein zweiteiler sein

    #GoHawks

  • @Chief kann da bestimmt noch dazu sagen!?

    Ich habe wegen einer falschen Warmwasserabrechnung bisher bereits ca. 750€ zuviel an den Dienstleister gezahlt, und renne schon fast ein halbes Jahr hinterher. Lohnt es sich dafür einen Anwalt einzuschalten oder sind das zu geringe Beträge?

    Mainzer Fernwärme GmbH. Abgelesen wird von der Techem. Der Wasserzähler der auf der Rechnung existierte in meiner Wohnung gar nicht und lag um ca. Faktor 20 über meinem aktuellen Stand.
    Ich hatte schon mehrmals Kontakt und es hieß immer dass das wohl zu hoch sei und man das mit der Techem klärt, aber dann passiert wieder nichts. Angeblich kommt von der Techem keine Rückmeldung, aber der Wasserzähler ist seitdem schon 2x abgelesen worden (beim 2. wegen eines Austauschs)

    Versicherung habe ich keine. Außer beim Wohnungskauf hatte ich mit Juristen nie etwas am Hut. Ich wüsste aktuell nicht mal an wen man sich wendet. Beim Verbraucherschutz habe ich mal geschaut aber da sind hauptsächlich lange verwirrende Preislisten auf der Seite.

    Hauptsächlich bin ich inzwischen ziemlich sauer. Wenn ein großer Batzen des Gelds an den Anwalt geht könnte ich damit leben, aber ich fürchte dass die Kosten dafür eher höher sind.

    Ich werde mich wohl auch mal bei der Immobilienverwaltung der Eigentümergemeinschaft erkundigen, das wird nicht schaden.

    Allgemeiner Disclaimer: Individuelle Rechtsberatung darf ich schon aus Rechtsgründen nicht betreiben - das ist der Anwaltschaft vorbehalten. Das wäre aus der Distanz ohnehin schwierig, weil es in der Praxis häufig auf Details des Sachverhalts (und ggf. deren Beweisbarkeit) ankommt.

    Noch eine allgemein Vorbemerkung: Die Grundversorger-Lobby leistet regelmäßig ganze Arbeit. Man muss erst einmal zahlen und kann dann sein Geld zurückverlangen, wobei man im Prozess wohl auch die Beweislast trägt. Solche Privilegien genießen nur wenige.

    Aber davon abgesehen: Ich bin kein großer Freund davon, wegen 3,47 € einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen. Aber 750 € wären es mir schon wert, wenn ich mir gute Chancen ausrechnen würde.

    Eine kleine Checkliste aus meiner Sicht wäre:

    Phase 1:

    1. Bist Du Dir ganz sicher, dass es ca. 750 € zu viel sind? "Falscher Wasserzähler" klingt erst einmal sehr gut, aber wenn z. B. bloß die Zählernummer falsch wäre, aber das Ergebnis richtig, hättest Du nichts gewonnen. Hast Du selbst den Zählerstand abgelesen? Gibt es Zeugen? Hast Du Vergleichs-Verbrauchswerte aus den Vorjahren?

    2. Wenn Du den Eindruck hast, dass "gutes Zureden" nichts mehr bringt, dann:
    a) Schicke der Gesellschaft eine förmliches Mahnschreiben. Am besten schreibst Du "Mahnung" ausdrücklich in den Betreff, schilderst kurz den Sachverhalt einschließlich der erfolglosen Regelungsversuche per Telefon und forderst die unverzügliche Rückzahlung von x €. Zusätzlich teilst Du mit, dass Du einen Rechtsanwalt einschalten wirst, wenn bis zum ... die Zahlung nicht auf Deinem Konto eingegangen ist. Die Frist sollte natürlich realistisch sein (z. B. 2 Wochen). Fertige Dir eine Kopie des Schreibens.
    b) Beweisfragen: Wenn es drauf ankommt, mußt Du nachweisen, dass der Brief zugegangen ist und was drin stand. Günstig ist: Eine solche Gesellschaft lügt im Prozess typischerweise nicht bewußt, d. h. die werden normalerweise nicht bestreiten, das Mahnschreiben erhalten zu haben. Aber leider betreiben die ein Massengeschäft - da weiß schon mal die rechte Hand nicht, was die linke tut, und eines von täglich tausenden von Schriftstücken kann auch leicht einmal verloren gehen. Daher: Zeige den Brief einem Zeugen, der ihn liest, dir beim "eintüten" zuschaut und mit Dir zum Briefkasten geht. Damit könntest Du schon einmal halbwegs sicher den Inhalt des Briefes und das Abschicken beweisen. Mit einem "Einschreiben mir Rückschein" kannst Du dann halbwegs sicher den Zugang beweisen. (Ein normales Einschreiben ist sinnlos. Ein formell wasserdichter Nachweis wäre zu führen, wenn Du das Schreiben mit Gerichtsvollzieher zustellen läßt, aber das ist deutlich teurer und wäre auch irgendwie mit Kanonen auf Spatzen geschossen.)

    3. Wenn keine Rückzahlung erfolgt, kannst Du sicherheitshalber noch einmal telefonisch nachfragen, ob Dein Schreiben angekommen ist. Das muss nicht sein, es wäre nur eine weitere Absicherung.

    Phase 2:

    1. Nun wird es kaum ohne Rechtsanwalt für Dich weitergehen. Ich persönlich würde die Gesellschaft selbst verklagen (beim Amtsgericht möglich), aber einem Nichtjuristen würde ich dazu nicht raten.
    a) Der Anwalt ist erst einmal Dein Vertragspartner, den Du bezahlen mußt. Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem sog. Streitwert, also dem Betrag, um den man sich streitet - hier also ca. 750 €. Der Anwalt wird wahrscheinlich dazu raten, erst noch einmal vorgerichtlich den Betrag geltend zu machen. Ich persönlich würde zusätzliche vorgerichtliche Kosten vermeiden und direkt Klage erheben, denn wenn Du schon ein halbes Jahr rumzackerst und man selbst auf eine förmliche Mahnung nicht zahlt, habe ich wenig Hoffnung, dass der Anwaltsbrief etwas ändert. Aber da kann man sicher geteilter Meinung sein. Wenn er vorgerichtlich Erfolg hätte, würde man sich den Rest ersparen.
    b) Im Zivilprozess muss jede Partei ihren eigenen Anwalt, der Kläger darüber hinaus die Gerichtskosten vorfinanzieren. Am Ende gilt in Deutschland der Grundsatz: Der Verlierer zahlt - und zwar die gesamten Prozesskosten. Wenn Du also den Prozess gewinnst, bekommst Du nicht nur Deine 750 €: Zusätzlich werden Dir die (notwenigen, d. h. nach den gesetzlichen Gebühren bemessenen) Anwaltskosten erstattet. Außerdem werden Dir die Gerichtskosten erstattet. Du mußt also - ander als in den USA - nicht einen Teil Deines gewonnenen Geldes an den Anwalt abgeben. Allerdings gilt das natürlich auch umgekehrt: Wenn Du verlierst, mußt Du alles - einschließlich der (notwendigen) Anwaltskosten des Gegners tragen. Spricht Dir das Gericht einen Teil des geforderten Geldes zu, werden auch die Kosten entsprechend der Erfolgsquote aufgeteilt.
    c) Vorgerichtliche Anwaltskosten kannst Du - soweit Deine Forderung berechtigt war - als Schadensersatz geltend machen, wenn Du den Gegner vorher in Verzug gesetzt hast. U. a. deswegen ist die o. g. Mahnung sehr wichtig. Anwaltskosten sind als Kosten berechtigter Rechtsverfolgung ersatzfähig, soweit sie notwendig waren. Die meisten Richter sind da recht großzügig, aber es kommt immer drauf an, wer den Fall entscheidet. Wenn erst der Anwalt mit einem Mahnschreiben den Verzug auslöst, sind die Anwaltskosten nicht mehr Folge (!) des Zahlungsverzuges und damit in der Regel auch nicht ersatzfähig.

    2. Kostenhöhe:
    Welche Kosten genau anfallen, ist vorher schwer zu sagen. Das hängt beispielsweise davon ab, ob der Anwalt erst außergerichtlich und dann gerichtlich tätig wird, oder ob ihr sofort klagt. Außerdem kommt es darauf an, ob der Prozess über eine oder zwei Instanzen geht. Um Dir trotzdem eine große Schätzung zu ermöglichen (und unter dem Vorbehalt, dass ich gerade kein aktuelles Gesetz zur Hand habe):

    a) Bei einem Streitwert von 500,01 € bis 1000 € kostet eine Rechtsanwaltsgebühr 80 €. Im Prozess fallen üblicherweise für einen Anwalt 2,5 Gebühren an, so dass wir bei 200 € wären. Hinzu kommen 20 € Post-/Telekommunikationspauschale, also 220 €. Hierauf fallen noch 19 % Umsatzsteuer an, also weitere 41,80 €. Hinzu kommen vermutlich noch in kleinerem Umfang Fahrtkosten und Parkgebühren.
    b) Bei einem Streitwert von 500,01 € bis 1.000 € müßte eine Gerichtsgebühr bei 53 € liegen. Das erstinstanzliche Verfahren (hier: vor dem Amtsgericht) kostet meistens 3 Gebühren, also 159 € zuzüglich etwaiger Zustellkosten, nach meiner Erinnerung ca. 3 € pro Zustellung.
    c) Wenn eine Partei im Wert von mehr als 600 € verliert, kann sie Berufung einlegen. Dann entscheidet das Landgericht noch einmal über den Rechtsstreit. In der Berufungsinstanz fallen im Prinzip alle Kosten nochmal an, allerdings typischerweise 2,8 Anwaltsgebühren (statt 2,5) und 4,0 Gerichtsgebühren (statt 3,0). Wer dann in der Berufungsinstanz vollständig verliert, muss alles zahlen - auch die Kosten der ersten Instanz.

    Man sieht also: Die Kosten sind nicht gerade gigantisch (und der Anwalt wird angesichts des geringen Streitwertes kein Fest feiern, weil er von Dir mandatiert wird), aber in Relation zum Streitwert für Dich auch nicht ganz unbeachtlich. M. E. solltest Du Dir schon eine sehr gute Erfolgschance ausrechnen, bevor Du vor Gericht ziehst. Wenn Du Dir allerdings sicher bist, im Recht zu sein, dann würde ich 750 € nicht einfach so in den Wind schreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (23. April 2018 um 22:07)

  • Habe auch mal eine Frage an mögliche Experten.

    Ich habe am letzten Freitag mündlich eine Musicalreise per Bus gebucht. Das heißt, nichts unterschrieben und auch keine Zahlung geleistet. Nur die Reise mündlich vereinbart.

    Leider konnte uns die Dame des Veranstalters nicht sagen welche Plätze im Musical für uns gebucht werden ( nur die Preiskategorie ), deshalb haben wir uns übers Wochenende entschlossen, die Karten lieber selbst übers Internet zu buchen und nur die Busreise in Anspruch zu nehmen ( das haben die auch so im Angebot ). Heute hat meine Frau angerufen und wollte das Ganze entsprechend abändern lassen, da kam die Antwort wir könnten nicht stornieren, das Ganze wäre jetzt fest gebucht.

    Kann mir da jemand was dazu sagen, wie da die Rechtslage ist ?

  • Auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag.

    Schon klar, aber es gibt ja auch Rücktritt vom Vertrag etc. Die wollen ja nicht mal Storno sondern sagen mir, du musst antreten. Darum gehts

  • Tickets im Rahmen von Pauschalreisen, die der Veranstalter für euch gebucht hat, müssen im Stornofall komplett bezahlt werden. Für den Rest gibt es prozentuale Anteile vom Reisepreis, je nachdem wie kurzfristig das Ganze vor Reisetermin ist. Mal als Beispiel aus beliebigen AGBs eines Veranstalters kopiert:


    Rücktritt des Kunden/Umbuchung

    Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt
    ist der Reisende verpflichtet, soweit ihm nicht der Nachweis gelingt,
    ein Schaden sei nicht oder in geringem Umfang eingetreten, folgende
    Entschädigungen zu zahlen:
    BUS-MEHRTAGESFAHRTEN und EIGENANREISE:
    - bis 30 Tage vor Reisebeginn 5% des Gesamtpreises; mind. 25 € p.P.
    - bis 21 Tage vor Reisebeginn 15% des Gesamtpreises; mind. 25 € p.P.
    - bis 14 Tage vor Reisebeginn 35% des Gesamtpreises
    - bis 7 Tage vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises
    - bis 1 Tag vor Reisebeginn 65% des Gesamtpreises
    - danach 90% des Gesamtpreises


    Bei Stornierung von Reisen, in denen Leistungen bzw. Zusatzleistungen wie z. B. Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Zusatzleistung (z. B. Eintrittskarte) zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden kann.

    (ex Torsten S)

  • Habe auch mal eine Frage an mögliche Experten.

    Ich habe am letzten Freitag mündlich eine Musicalreise per Bus gebucht. Das heißt, nichts unterschrieben und auch keine Zahlung geleistet. Nur die Reise mündlich vereinbart.

    Leider konnte uns die Dame des Veranstalters nicht sagen welche Plätze im Musical für uns gebucht werden ( nur die Preiskategorie ), deshalb haben wir uns übers Wochenende entschlossen, die Karten lieber selbst übers Internet zu buchen und nur die Busreise in Anspruch zu nehmen ( das haben die auch so im Angebot ). Heute hat meine Frau angerufen und wollte das Ganze entsprechend abändern lassen, da kam die Antwort wir könnten nicht stornieren, das Ganze wäre jetzt fest gebucht.

    Kann mir da jemand was dazu sagen, wie da die Rechtslage ist ?

    Einen solchen Fall hatte ich noch nie, daher unter größtem Vorbehalt meine grobe Einschätzung:

    1. Widerruf
    Wenn Du vor Ort warst und den Vertrag mündlich geschlossen hast, ist er bindend. Da dürfte es auch kein Widerrufsrecht geben.

    Wenn Du den Vertrag beispielsweise telefonisch geschlossen hättest, wäre es wohl ein Fernabsatzvertrag. Dann würde es kompliziert. Einen Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB) kann man im Prinzip widerrufen (§ 312g Abs. 1 BGB). Das gilt nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB grundsätzlich nicht (=Ausnahme), wenn es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Davon wäre die Musical-Reise eigentlich umfasst. Allerdings gilt das nach § 312 Abs. 2 Satz 2 BGB wieder nicht (= Gegenausnahme), wenn ein Vertrag über Reiseleistungen i. S. v. § 651a BGB vorliegt, was wohl der Fall sein dürfte. Das alles gilt aber wieder nicht (Gegen-Gegenausnahme), wenn die Verhandlungen auf Initiative des Verbrauchers begonnen haben (§§ 312 Abs. 2 Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 2 BGB).

    Soweit ich es auf den ersten Blick abschätzen kann, kommt daher wohl ein Widerruf nicht in Betracht.

    2. Rücktritt
    Es dürfte sich aber wie gesagt um einen Reisevertrag handeln. Von diesem kann der Reisende nach § 651i Abs. 1 BGB jederzeit zurücktreten. Damit wäre dann aber der gesamte Vertrag hinfällig.

    Aber: Dann kann der Reiseveranstalter nach § 651i Abs. 2 Satz 2, 3 BGB eine angemessene Entschädigung in Geld (Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen) verlangen, wobei eine vertragliche Pauschalierung in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises nach § 651i Abs. 3 BGB zulässig und in der Praxis üblich ist.

    Hinsichtlich der Pauschalierung würde sich die Frage stellen, ob der Veranstalter AGB in einer Form hat, wie @kometa sie beispielhaft genannt hat, ob diese AGB schon wirksam vereinbart wurden und ob sie inhaltlich wirksam sind (vgl. §§ 307, 309 Nr. 5 BGB).

    Falls sie nicht Vertragsbestandteil geworden oder nicht wirksam sind, müßte die Entschädigung nach § 651i Abs. 2 BGB konkret berechnet werden. Die Beweislast trägt dann der Veranstalter. Das sind aber alles komplizierte Einzelfallfragen.

    Fazit: M. E. könnt ihr zurücktreten, aber ob Euch das bei wirtschaftlicher Betrachtung viel bringt, weiß ich nicht. Ich tippe mal, dass es nicht viel Freude bereitet, sich mit dem Veranstalter über die Höhe der angemessenen Entschädigung zu streiten oder gar zu prozessieren. Aus der Distanz betrachtet würde ich entweder in den halbsauren Apfel des Vertrages beißen oder versuchen, unter Hinweis auf o. g. Rechtslage mit dem Veranstalter einen Kompromiss auszuhandeln.

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (24. April 2018 um 12:22)

  • Erstmal danke für die kompetenten Antworten.

    Kurzes Update, wir konnten uns nach mehreren Telefonaten gegen Zahlung einer geringen und sehr fairen Stornogebühr einigen. Allerdings haben wir jetzt die komplette Fahrt storniert.

    Ich wusste nicht, das diese Absprachen so bindend sind, ich dachte es wäre wie bei "normalen" Geschäften mit Storno innerhalb eines gewissen Zeitraums. Wieder was gelernt

  • Meine Freundin will eine Kalkulation für selbst produzierte Seife u.ä. machen. Wie werden da gekaufte Bücher und Utensilien da am besten mit reingerechnet?

    "Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz. Denn er verrät in dem damit Behafteten den Mangel an individuellen Eigenschaften, auf die er stolz sein könnte, indem er sonst nicht zu dem greifen würde, was er mit so vielen Millionen teilt ... Hieran erholt er sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die ihr eigen sind, mit Händen und Füßen zu verteidigen." - Arthur Schopenhauer

  • Wenn ich die Audible-App (selber Acc.) auf zwei Handys nutze (Android), merkt sich Audible dann die Stelle im Hörbuch?

    Bsp: Ich höre auf Handy A die ersten 13 Kapitel, nun mach ich Audible aus. Am Folgetag nutze ich Handy B.
    Spielt der mir automatisch ab Kapitel 14 das Hörbuch ab?

    Kann das wer aus dem Stehgreif beantworten?

  • Wenn ich die Audible-App (selber Acc.) auf zwei Handys nutze (Android), merkt sich Audible dann die Stelle im Hörbuch?

    Bsp: Ich höre auf Handy A die ersten 13 Kapitel, nun mach ich Audible aus. Am Folgetag nutze ich Handy B.
    Spielt der mir automatisch ab Kapitel 14 das Hörbuch ab?

    Kann das wer aus dem Stehgreif beantworten?

    Ja tut sie, nicht nur Kapitel sondern die gleiche Stelle, bzw. wiederholt die App die letzten 30sek oder so.
    Sollte du beim anderen Gerät bewusst oder unbewusst wo anders starten, kommt sogar eine Meldung nach dem Motto: "Sie haben zuletzt auf Gerät XY bis zu Zeitpunkt 6h42min16sek gehört, wollen sie wirklich bei 0h00min00sek weitermachen?"
    Und dann kannst du entscheiden. Sollte das Hörbuch noch nicht soweit runtergeladen sein, gibts die Möglichkeit darauf noch zu warten.

    GO Irish!

    2 Mal editiert, zuletzt von Rupi#57 (1. Mai 2018 um 17:14)

  • ..ob jemand weiß wo ich in Bangkok die Bundesliga Konferenz oder direkt Gladbach schauen kann.. :paelzer:

    Kein konkreter Tipp, aber ich kann dir sagen, dass die europäischen Ligen in Thailand sehr populär sind und du in Touristenvierteln wie der Khao San Road oder Sukhumvit problemlos fündig werden dürftest.

  • Warum kann ich über mein iPad via Safari Browser keine Videos (z.B. Highlights) bei NFL.com mehr abspielen lassen? Bei allen anderen Browsern funktionierts. Youtube usw. über den Safari-Browser läuft ohne Probleme

    ich kann mir nicht erklären warum und stehe irgendwie ich aufm Schlauch ?(

    Hat jemand das selbe Problem oder allenfalls eine Lösung (ja ich weiss, Safari nicht mehr benutzen, aber sonst noch)?

  • Ich habe wegen einer falschen Warmwasserabrechnung bisher bereits ca. 750€ zuviel an den Dienstleister gezahlt, und renne schon fast ein halbes Jahr hinterher. Lohnt es sich dafür einen Anwalt einzuschalten oder sind das zu geringe Beträge?

    Nachtrag: Nachdem ich mich noch einmal beim Dienstleister gemeldet habe und zumindest etwas Fortschritt zu erkennen war, habe ich die Sache erstmal so weiter verfolgt. Nachdem ich zum gefühlt 10. mal die richtigen Daten übermittelt habe, kam heute der Anruf dass der Fehler bei der Techem nachvollzogen werden konnte und ich den Betrag zurückerstattet bekomme. Etwas weniger als ich dachte, aber das ist mir erstmal egal.

    Danke nochmal für die Unterstützung.

  • ... ob es geht, in seinen Amazon-Wunschzettel Serienstaffeln von Amazon Prime Video zu packen :madness

    Wollte mir eine Staffel einer Serie bei Prime Video kaufen. Kostete noch vor 3 Wochen ca €10, nun knapp €20. Wollte mir nun besagte Staffel in den Wunschzettel packen, da mir bei der App (Android) ja schnell angezeigt wird, wenn diese wieder günstiger ist.
    Jedoch pack ich das nicht. Geht das überhaupt :paelzer:

  • Was kann man da machen?

    Gutes Jobangebot (Projekt) auswärts bekommen - 4h Fahrt entfernt - Unterkunft wird gestellt - Gehalt mehr als hier regional - Vertrag unterschriftsreif (mit 2 Tagen Probe) - regionale Bewerbungen bisher ohne Rückmeldung.

    Freundin nicht begeistert und meint "ist meine Entscheidung" (wissen ja alle, was das bei Frauen heißt: Du weißt, was zu tun ist!? Nämlich, es so zu machen, wie ich es gesagt habe.) - waren nie länger als ein paar Tage getrennt.

    "Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz. Denn er verrät in dem damit Behafteten den Mangel an individuellen Eigenschaften, auf die er stolz sein könnte, indem er sonst nicht zu dem greifen würde, was er mit so vielen Millionen teilt ... Hieran erholt er sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die ihr eigen sind, mit Händen und Füßen zu verteidigen." - Arthur Schopenhauer

  • Gutes Jobangebot (Projekt)

    Wielang geht das Projekt? ist danach eine weiterbeschäftigung sicher? Wie sieht es im derzeitigen Job aus(sicher und genug gehalt)?
    Wenns länger dauert, würde deine Freundin auch den Job wechseln, wenn Sie was dort findet?

    und am Ende mußt du es doch allein(mit Freundin) entscheiden.

  • Genaue Unterlagen bekomme ich heute. Weiterbeschäftigung beim Personaldienstleister natürlich möglich. Zur Zeit arbeitslos und Freundin wird hier bleiben.

    "Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz. Denn er verrät in dem damit Behafteten den Mangel an individuellen Eigenschaften, auf die er stolz sein könnte, indem er sonst nicht zu dem greifen würde, was er mit so vielen Millionen teilt ... Hieran erholt er sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die ihr eigen sind, mit Händen und Füßen zu verteidigen." - Arthur Schopenhauer

  • Genaue Unterlagen bekomme ich heute. Weiterbeschäftigung beim Personaldienstleister natürlich möglich. Zur Zeit arbeitslos und Freundin wird hier bleiben.

    Für einen begrenzten Zeitraum wäre das für mich denkbar. Aber nicht auf Dauer. Aber ich kenne auch Leute die das machen und für die das okay ist.