Ja, so habe ich es letztendlich auch verstanden.
Wir haben aber kein Elterngeld Plus angegeben, sondern 2 Monate Mutterschutz 10 Monate Elternzeit Frau - Anschließend 2 Monate Elternzeit Mann.
Je nachdem, ob ich das nun so angehen würde, müsste ich den Antrag nochmals anpassen lassen oder?
Nach der Geburt überschneidet sich die Elternzeit mit dem Mutterschutz, zeitlich wird die Elternzeit trotzdem ab der Geburt gerechnet, ich meine zumindest das es so gehandhabt wird, bin mir aber nicht sicher ob man mit der Elternzeit auch erst nach dem Mutterschutz beginnen kann und ab da dann 12 + 2 Monate. Beim Elterngeld bin ich gerade überfragt wie sich das verhält wenn während des Mutterschutzes auch Mutterschaftsgelg gezahlt wird Lohnabrechnungstechnisch ist das Wissen dann doch ein anderes als wenn man die entsprechenden Anträge beim Amt stellt.