War das vorher verboten?
Jein. Es war natürlich nirgends explizit verboten. Aber es gibt ja schließlich Lärmschutzbestimmungen, insbesondere für nach 22 Uhr. Hier durften zwar auch Ausnahmen für bestimmte Dinge gemacht werden, aber Public Viewing zu Fußballveranstaltungen war nicht darunter. Seit 2006 gibt es aber immer wieder Verordnungen für die Dauer der Turniere, die auch das als Ausnahme zulassen. Damit können die Kommunen dann eine Ausnahme für "Public Viewing" genehmigen. Was also hier als Nachricht steht, gab es schon diverse Male.