Es besteht die nicht unberechtigte Hoffnung das ein nicht unerheblicher Teil der Unionswähler bereits in vier Jahren das zeitliche gesegnet hat.
Niveaulos
Es besteht die nicht unberechtigte Hoffnung das ein nicht unerheblicher Teil der Unionswähler bereits in vier Jahren das zeitliche gesegnet hat.
Niveaulos
Ist Union und AFD aber bestimmt egal - die kennen sich bestimmt besser aus in der Materie:
Scharfe Kritik von der Witwe von Walter Lübcke für die Merzschen Tiefschläge letztes Wochenende:
Zitat„Die Aussage von Friedrich Merz am Samstag beim gemeinsamen Wahlkampfabschluss der CSU und CDU in München hat meine Familie und mich sehr befremdet und ich möchte sie so nicht stehen lassen.“
Tausende Menschen seien in Wolfhagen, Kassel und in sehr vielen weiteren Orten in Deutschland auf die Straße gegangen – ob linke, liberale oder konservative Demokraten: „Gemeinsam haben sie sich klar gegen Gewalt, Hass und Hetze sowie eindeutig für Demokratie, Freiheit und Menschlichkeit positioniert. Dies gab uns als Familie sehr viel Kraft und zeigte, wir sind nicht allein, du bist nicht allein, wir treten gemeinsam ein für den Bestand unserer Demokratie.“
ZitatDie Kirchenbürokratie habe ein „Eigenleben entwickelt, gegen das sich keiner traut, etwas zu sagen“. Die Verantwortung dafür liege weniger bei den Vorständen der Verbände oder den Bischöfen, auch wenn er eine Stellungnahme von deren Seite vermisse. Die Auseinandersetzung zwischen Union und Kirchen werde „erneut eine Erosion bei Mitgliedern und Engagierten mit sich bringen“.
Die Kirchen müssten sich wieder auf ihre „Kernkompetenz von Glaubensverbreitung und Seelenheil konzentrieren“.
Jetzt haben sogar die Kirchen ihren Deep State. Kann man sich alles gar nicht mehr ausdenken.
Ich hatte Lewe bisher eigentlich eher als moderat wahrgenommen, aber vielleicht fallen derzeit einfach auch nur viele Masken. Warum ist der Mann eigentlich so sauer?
ZitatIm Bistum Münster hatten sowohl das Kolpingwerk als auch die KFD das Abstimmungsverhalten der Unionsfraktion kritisiert . Eine „indirekte Zusammenarbeit der Kolpingmitglieder mit der AfD ist nicht mit den Beschlüssen des Kolpingwerkes in Deutschland vereinbar“, hieß es zum Beispiel in einer Stellungnahme von Kolpingwerk und Kolpingjugend, die Anfang Februar auf der Internetseite des Bistums Münster veröffentlicht wurde.
Keine weiteren Fragen.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…tionen-102.html
Die Union macht die Arbeit der noAfD. Keine Überraschung, dass Westentaschen-Trump und Doofbrinth die Unterzeichner dieser Anfrage sind.
Hier die Antwort der Netzwerk Recherche:
https://netzwerkrecherche.org/blog/stellungn…u-csu-fraktion/Auch der Volksverpetzer widmet sich dem Thema:
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/unio…pressefreiheit/Der Deutsche Journalisten-Verband sieht es als Angriff auf die Pressefreiheit:
https://www.djv.de/news/blog/blog…der-demokratie/
Dazu gibt es jetzt auch eine interessante Einordnung von Prof. Dr. Sophie Schönberger von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf beim Verfassungsblog. Prof. Dr. Schönberger ist Professorin für Öffentliches Recht und Direktoriumsmitglied des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRuF).
ZitatZum Schutz der Grundrechte der betroffenen Vereinigungen hätte die Bundestagspräsidentin die Anfrage daher in dieser Form zurückweisen müssen und nicht veröffentlichen dürfen. Bei allem Gewicht, dass der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Abgeordneten zukommt: Das Verfassungsorgan Bundestag steht nicht über den Grundrechten – auch nicht im Rahmen seines Informationshandelns.
In other News:
ZitatDie „Diäten“ der neu gewählten Bundestagsabgeordneten könnten ab Juli um 5,4 Prozent ansteigen...
...Derzeit beträgt diese Entschädigung monatlich 11.227,20 Euro.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe ergibt sich so eine Erhöhung um monatlich 606 Euro.
Zum Vergleich: Alleinstehende Bürgergeldbezieher erhalten (noch) 563 Euro im Monat. Und bevor jetzt die üblichen Verdächtigen auf die weiteren Leistungen für Bürgergeldbezieher hinweisen: Die gibt es für Bundestagsabgeordnete in Form von Büro-und Reisekosten Pauschalen iirc iHv 6000 Euro monatlich auch.
Ich habe auch nichts dagegen Volksvertreter angemessen zu bezahlen, ganz im Gegenteil. Es geht nur darum die Dimensionen aufzuzeigen.
Spahn ist ein Politiker, den niemand braucht.
So ein arroganter Typ!
Hoffentlich wird er kein Minister in der Regierung.
Spahn ist ein Politiker, den niemand braucht.
So ein arroganter Typ!
Hoffentlich wird er kein Minister in der Regierung.
Reden ohne was zu sagen ist seine SPezialität.
Reden ohne was zu sagen ist seine SPezialität.
Ist das nicht Grundvoraussetzung um Politiker zu werden?
Hatte ja zuletzt nach dem Innenleben der Grünen und dem Umgang mit Habeck gefragt, da ich das aktuell durchaus spannend finde und gespannt bin, wer sich da jetzt wie positioniert und wohin die Partei sich bewegt. Kretschmann treibt das offensichtlich auch um:
Spannend finde ich das 11,6% immerhin das zweitbeste Ergebnis in der Grünen Geschichte sind.
Die 14,8% aus 2021 waren im Schatten von Fridays for Future und co geprägt.
Das Kanzler-Ding war doch von Anfang an ein Luftschloss. Das sich der Trend wieder in die Richtung CDU und AFD dreht und damit weg von „Grünen Werten“, war doch klar absehbar.
Keine Ahnung warum Habeck so schnell aufgibt, zumindest hätten sie das Potenzial die SPD abzulösen. Die Themenfelder sind nicht all zu unterschiedlich. Die SPD ist doch auf den besten Weg sich selbst abzuschaffen. Wenn Klingbeil der Retter sein soll, dann gute Nacht.
Bei Habeck könnten auch persönliche Gründe hinter dem Rückzug stehen. 3 Jahre in so einem Amt und in so einem politischen Klima können an die Substanz gehen.
Er bleibt uns ja nun als Abgeordneter erhalten.
Bei Habeck könnten auch persönliche Gründe hinter dem Rückzug stehen. 3 Jahre in so einem Amt und in so einem politischen Klima können an die Substanz gehen.
Wäre dann ja als Kanzler sicherlich entspannter gewesen....
Hatte ja zuletzt nach dem Innenleben der Grünen und dem Umgang mit Habeck gefragt, da ich das aktuell durchaus spannend finde und gespannt bin, wer sich da jetzt wie positioniert und wohin die Partei sich bewegt. Kretschmann treibt das offensichtlich auch um:
Anscheinend kennt der alte Mann seine eigene Partei nicht. Ich habe das hier gelernt, dass das so sein muss und dass das alles gar kein Problem ist. Guter Beitrag
Volksverpetzer arbeitet jetzt für Merz und deckt die größten Steuer-Verschwender auf:
Anscheinend kennt der alte Mann seine eigene Partei nicht. Ich habe das hier gelernt, dass das so sein muss und dass das alles gar kein Problem ist. Guter Beitrag
Das Kretschmann nicht glücklich über den Schritt von Habeck zurück in das zweite Glied ist verwundert wenig. Damit geht ihm ja ein Verbündeter für den Umbau der Grünen in eine Art "Union mit Substanz" von der Fahne. Das hätte er sich sicher anders gewünscht.
Am Ende gibt es doch für so eine Ankündigung direkt nach der Wahl im wesentlichen nur zwei Gründe: Entweder man will tatsächlich nicht mehr in ersten Reihe stehen, oder "fishing for compliments" a la Kubicki, als Weckruf für die eigenen Unterstützer. Es gab im Fall Habeck ja afaik auch eine entsprechende Petition und eben den Zuspruch durch Kretschmann und Co.
Ob der "Ruf der Basis" bei Habeck jetzt einfach nicht laut genug war, oder er tatsächlich aus Überzeugung ins zweite Glied rücken will, das weiss am Ende nur Habeck.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, das er tatsächlich lieber in das zweite Glied möchte, vielleicht ja auch mit der Option wenn etwas Gras über die Ampel gewachsen ist, seine derzeit ziemlich verbrannte Marke noch einmal aufzubauen.
Das Kretschmann nicht glücklich über den Schritt von Habeck zurück in das zweite Glied ist verwundert wenig. Damit geht ihm ja ein Verbündeter für den Umbau der Grünen in eine Art "Union mit Substanz"
von der Fahne. Das hätte er sich sicher anders gewünscht.
Die sollen das "Bündnis Habeck" gründen, ich wäre dabei .
Das Kretschmann nicht glücklich über den Schritt von Habeck zurück in das zweite Glied ist verwundert wenig. Damit geht ihm ja ein Verbündeter für den Umbau der Grünen in eine Art "Union mit Substanz"
von der Fahne. Das hätte er sich sicher anders gewünscht.
Kretschmann ist ja alles andere als blöd. Der weiß halt genau, dass nur eine für Grünen-Verhältnisse "Extrem-Realo" -Linie (zu der ich Habeck auch nicht zähle) auch nur ansatzweise eine Chance hat, Mehrheiten der Mitte um sich zu scharen und somit die Geschicke des Landes/Bundes ernsthaft mitzugestalten. Der ablehnende Verweis auf die Linke kommt ja nicht von ungefähr.
Irgendjemand hatte hier die These aufgestellt, dass man versuchen könnte, der SPD ihre Position strittig zu machen. Das ist ehrlich gesagt aber eine völlig andere Wähler-Zielgruppenschicht. Zumindest das klassische SPD (Arbeiter-) Klientel.
Die sollen das "Bündnis Habeck" gründen, ich wäre dabei
.
Das wäre abgekürzt BH, das geht nie durch.
Das wäre abgekürzt BH, das geht nie durch.
Das bietet doch einiges an Möglichkeiten. Wie wäre es mit
BH - Mehr drin für alle
oder
BH - Zusammen. Halt.
BH - Wir packen's an
Übrigens sehr gute ZDF Magazin Royale Sendung zur Stimmung im Land.
Am Ende gibt es doch für so eine Ankündigung direkt nach der Wahl im wesentlichen nur zwei Gründe: Entweder man will tatsächlich nicht mehr in ersten Reihe stehen, oder "fishing for compliments" a la Kubicki, als Weckruf für die eigenen Unterstützer. Es gab im Fall Habeck ja afaik auch eine entsprechende Petition und eben den Zuspruch durch Kretschmann und Co.
es wäre auch der habeckschke Habeck, wenn er die erschütternd zahlreichen Liebesbriefe Nachrufe mitnimmt, um dann dem Flehen seiner Anhänger nachzugeben
es wäre auch der habeckschke Habeck, wenn er die erschütternd zahlreichen
LiebesbriefeNachrufe mitnimmt, um dann dem Flehen seiner Anhänger nachzugeben
Die drei oder vier Briefe Fanpost, die Söder einmal bekommen wird, kann er handschriftlich beantworten.
ZitatUnions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) ist überzeugt, dass es trotz eines internationalen Haftbefehls eine rechtliche Möglichkeit gibt, den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu in Deutschland zu empfangen. "Wir werden völkerrechtlich korrekte Wege finden, um den israelischen Ministerpräsidenten auch weiterhin in Deutschland empfangen zu können", sagt Merz der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".
"Es ist für mich unvorstellbar, dass der demokratisch gewählte Ministerpräsident des Staates Israel Deutschland nicht besuchen kann", betont Merz.
Wie verlässlich ist ein zukünftiger Kanzler, der vorhat internationales Recht zu umgehen?
Wie verlässlich ist ein zukünftiger Kanzler, der vorhat internationales Recht zu umgehen?
Genauso verlässlich wie jemand, der weder links, noch rechts schaut, sondern Gesetze einbringt, die gegen bestehendes EU Recht verstoßen, so der Ansicht vieler Juristen
Wie verlässlich ist ein zukünftiger Kanzler, der vorhat internationales Recht zu umgehen?
Wenn er sich unbedingt treffen will kann er doch nach Israel fliegen und muss keine juristischen Verrenkungen machen
Es gab in der Bundesrepublik nur zwei erfolgreiche Verbotsverfahren. Einmal gegen eine rechte Partei und einmal gegen die KPD.
Der Versuch, die NPD zu verbieten, ist mächtig in die Hose gegangen, aber das weißt du ja. In erster Linie waren es natürlich Fehler des Verfassungsschutzes, die dazu geführt haben, dass es gar nicht erst zu einem richtigen Verfahren gekommen ist, wenn ich mich recht erinnere.
Eine Partei zu verbieten ist nicht so einfach, wie es immer propagiert wird. Selbst die Tatsache, dass die Partei in einigen Landesverbänden als eindeutig rechtsextrem eingestuft wird, ist nicht von großer Relevanz.
Parteien, die verboten werden sollen, müssen nach meinem Verständnis tatsächlich verfassungsfeindliche Aktionen planen etc. "Nur" darüber zu reden, ohne konkrete Maßnahmen, also Planungen zu haben, reicht nicht aus.Wenn ich mich irre, korrigiert ich mich.
Chief : Vielleicht hast du ja Lust, deine juristische Expertise dazu abzugeben.
Ich fürchte, in diesem Fall bleibt auch nach Erläuterung noch viel Nebel übrig. Ich versuche es aber:
Art. 21 Grundgesetz (GG) lautet:
(1) 1Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. 2Ihre Gründung ist frei. 3Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. 4Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) 1Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. 2Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Verboten wurden bislang 1952 die SRP (Nachfolgeorganisation der NSDAP) und 1956 die KPD. In jüngerer Zeit gab es zwei erfolglose Verbotsverfahren gegen die NPD (inzwischen "Die Heimat").
Das Grundproblem eines freiheitlichen Systems besteht darin, dass man die Freiheit nutzen kann, um das freiheitliche System abzuschaffen, das System also für seine Feinde anfällig ist. Dem versucht man zu begegnen ("wehrhafte Demokratie"). Andererseits besteht aber auch die Gefahr, dass man vor lauter Angst vor (vermeintlichen) Feinden die Freiheit schützen will, indem man sie massiv einschränkt oder abschafft ("Suizid aus Angst vor dem Tod").
Art. 21 Abs. 2 GG ist eine präventive Norm. Es geht also nicht um Verschulden oder Bestrafung. Verhalten aus der Vergangenheit ist nur insoweit relevant, als es Grundlage einer Prognose sein kann. Einigkeit besteht darin, dass die Norm restriktiv zu handhaben ist.
1. Die erste Voraussetzung ist ein spezieller verfassungswidriger Zweck, nämlich die Gefährdung des Bestandes der BRD und/oder die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
a) Eine Gefährdung des Bestandes der BRD liegt in jeder Infragestellung der Integrität des in der Präambel des Grundgesetzes mit der Aufzählung der Bundesländer umschriebenen Territoriums. Schutzgut ist die außenpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes. Kleinere Grenzveränderungen auf völkerrechtlicher Grundlage sind zulässig. Ein eindeutiger Fall wären separatistische Bestrebungen. Eindeutig nicht erfasst ist die Abgabe gewisser Kompetenzen im Rahmen supranationaler Zusammenarbeit, soweit dies in anderen Vorschriften des Grundgesetzes vorgesehen ist (z. B. EU). Nicht erlaubt wäre die Unterordnung der BRD gegenüber einem Dritten. Diskutiert wird beispielsweise, ob es ein legitimes Parteiziel in diesem Sinne wäre, die BRD als gleichberechtigten Gliedstaat in einem europäischen Staatenbund ("Vereinigte Staaten von Europa") aufgehen zu lassen.
b) Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfasst die Kernsubstanz der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) definiert dies als eine Ordnung, "die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und der Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im GG konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition". Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Ferner ist das Demokratieprinzip konstitutiver Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Ordnung. Unverzichtbar für ein demokratisches System sind die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk. Hinzu kommen die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt und die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte.
Allerdings ist nur die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschützt. Wie wir alle wissen, können freiheitliche Demokratien in verschiedenen Staaten höchst unterschiedlich ausgestaltet sein. Man darf also durchaus grundlegende Änderungen des Grundgesetzes anstreben. In den Worten des BVerfG: "Die besondere Bedeutung der Parteien im demokratischen Staat rechtfertigt ihre Ausschaltung aus dem politischen Leben nicht schon dann, wenn sie einzelne Vorschriften, ja selbst ganze Institutionen der Verfassung mit legalen Mitteln bekämpfen, sondern erst dann, wenn sie oberste Grundwerte des freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaates erschüttern wollen. Diese Grundwerte bilden die freiheitliche demokratische Grundordnung, die das GG innerhalb der staatlichen Gesamtordnung – der ‚verfassungsmäßigen Ordnung‘ – als fundamental ansieht“. Man muss also zwischen der "verfassungsmäßigen Ordnung", deren Änderung Parteien anstreben dürfen, und der "freiheitlich demokratischen Grundordnung" unterscheiden. Geschützt ist beispielsweise die "Demokratie an sich" im Sinne der Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürger ohne willkürlichen Ausschluss Einzelner am offenen Prozess der politischen Willensbildung (einschließlich der Ermöglichung eines friedlichen Regierungswechsels durch Wahlen), nicht hingegen die konkrete Ausgestaltung der Instrumente zur Sicherung dieses Prozesses. Ebenso sind - abgesehen von der Bindung an die Menschenwürde und der grundsätzlichen Achtung der Grundrechte - keine konkreten politischen Inhalte geschützt.
Nach der Rechtsprechung des BVerfG hat das Parteiverbot absoluten "Ausnahmecharakter". Es besteht eine "Grundentscheidung der Verfassung für einen offenen Prozess der politischen Willensbildung“ mit der Folge, dass "auch das kritische Hinterfragen einzelner Elemente der Verfassung möglich sein muss“ und ein Ausschluss aus dem Prozess der politischen Willensbildung durch Parteiverbot erst dann in Betracht komme, „wenn dasjenige in Frage gestellt und abgelehnt wird, was zur Gewährleistung eines freiheitlichen und demokratischen Zusammenlebens unverzichtbar ist." Dieser "unverzichtbare Mindestgehalt" ist sogar noch enger als das, was von der "Ewigkeitsgarantie" nach Art. 79 Abs. 3 GG umfasst ist.
Nach der Rechtsprechung des BVerfG rechtfertigt sogar die Wesensverwandtschaft einer Partei mit dem Nationalsozialismus für sich genommen kein Parteiverbot. Allerdings käme dem erhebliche indizielle Bedeutung für die Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele zu.
2. Eine solche Zielsetzung einer Partei reicht jedoch für ein Verbot nicht aus. Vielmehr setzt "ausgehen" ein aktives und planvolles Vorgehen voraus. Man muss nicht schon (etwa im Sinne des Versuchs im Strafrecht) mit der "Tat" angefangen haben, aber es bedarf zumindest einer "qualifizierten Vorbereitungshandlung", d. h. konkreter und gewichtiger Anhaltspunkte, die einen Erfolg solcher Bemühungen zumindest möglich erscheinen lassen. Etwas unklar ist, was mit "Beeinträchtigen" (im Gegensatz zu "Beseitigen") gemeint ist. Nach dem BVerfG ist das wohl so zu verstehen, dass es ausreicht, wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensität eine spürbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirkt. Das gilt auch dann, wenn sie noch nicht erkennen lässt, welche Verfassungsordnung an die Stelle der bestehenden treten soll, sie aber „qualifiziert die Außerkraftsetzung der bestehenden Verfassungsordnung betreibt“, wobei ausreicht, dass sie sich gegen eines von deren Wesenselemente wendet, da diese miteinander verschränkt sind und sich gegenseitig bedingen.
Letztlich ist das Ausmaß der erforderlichen Handlungen schwer greifbar. Erforderlich ist einerseits eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung", also eine gewisse Intensität der Zielverfolgung. Andererseits genügt aber eine so spezifizierte Absicht, d. h. man muss noch nicht angefangen oder gar Straftatbestände verwirklicht, geschweige denn Erfolg gehabt haben. Demgegenüber darf man aber im Rahmen der Meinungsfreiheit auch solche politischen Meinungen äußern, die in Widerspruch zu verfassungsrechtlich verbürgten Grundsätzen stehen. Meinungen und Theorien ohne die Absicht ihrer Umsetzung sind also bedeutungslos. Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot.
3. Die Verfolgung der verfassungsfeindlichen Ziele muss der Partei zuzurechnen sein. Das ist dann der Fall, wenn sie diese ausweislich ihrer Programmatik (z. B. Parteiprogramm, Reden führender Funktionäre, Schulungsmaterial, sonstige Publikationen) bzw. des ihr zurechenbaren Verhaltens ihrer Anhänger selbst verfolgt. Insoweit genügt es, dass die Partei das Verhalten ihrer Anhänger in einem nicht unerheblichen Umfang bei bestehender Möglichkeit der Distanzierung oder Unterbindung duldet und sich so faktisch zu eigen macht. Auch hier liegt aber die Tücke im Detail: Die Partei "haftet" nicht für beliebiges Verhalten ihrer Anhänger, sondern nur, soweit dieses überhaupt in ihrer Funktion als Anhänger tätig sind und soweit die Partei auch eine Einflussmöglichkeit hat. Einerseits soll hier verhindert werden, dass eine Partei die "Drecksarbeit" durch Personen vornehmen lässt, die formal keine (führenden) Parteimitglieder sind. Andererseits soll sie aber auch nicht mit Verantwortlichkeiten belastet werden, auf die sie als Massenorganisation mit informeller Gefolgschaft praktisch keinen Einfluss hat.
Insgesamt genügt es nicht, dass verfassungswidrige Bestrebungen in einer Partei oder im Zusammenhang mit ihr zutage getreten sind. Erforderlich ist vielmehr, dass diese verfassungswidrigen Bestrebungen in der Partei zur Herrschaft gekommen sind und die Partei selbst von einer derartigen Grundtendenz beherrscht wird, aus der entsprechende politische Aktionen erwachsen. Letztlich kommt es darauf an, ob ein solches zurechenbares Verhalten für die Partei prägend ist. Einzelne "Entgleisungen" von Mitgliedern oder Anhängern bei im Übrigen loyaler Haltung der Partei sind unschädlich. Ein Unterlassen kann der Partei in der Regel nicht vorgeworfen werden, da sie zur Verteidigung der in Art. 21 Abs. 2 genannten Rechtsgüter rechtlich nicht verpflichtet ist. Sie kann allerdings verpflichtet sein, gegenüber eigenen Mitgliedern und gegen verfassungsfeindliche Handlungen, die bei eigenen Veranstaltungen begangen werden, einzuschreiten.
4. Im NPD-Urteil von 2017 hat das BVerfG zudem im Rahmen der restriktiven Normanwendung das Kriterium der "Potentialität" entwickelt. Zwar bleibt die Norm präventiv ("Wehret den Anfängen"), aber andererseits müssten konkrete und gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, "die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das gegen die Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 gerichtete Handeln einer Partei erfolgreich sein kann".
Hier sieht man ein gewisses praktisches Problem: Verfassungsrechtlich kann man völlig bedeutungslose Parteien nicht verbieten lassen. Wenn die Partei aber erst einmal eine größere Bedeutung hat, ist es praktisch-politisch schwierig, einen signifikanten Teil der Wähler auszugrenzen.
In der zweiten NPD-Entscheidung hat das BVerfG zudem entschieden, dass die Tätigkeit von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auf den Führungsebenen einer Partei während eines gegen diese laufenden Verbotsverfahrens mit dem Gebot strikter Staatsfreiheit nicht vereinbar ist. Daraus folgern manche, dass es verfahrensmäßig faktisch fast unmöglich sei, ein Verbotsverfahren erfolgreich durchzuführen. Allerdings hat das BVerfG damals auch entschieden, dass Sanktionen unterhalb des Verbots einer Verfassungsänderung bedürften, aber prinzipiell zulässig seien. Dies hatte dann zur Folge, dass man im Wege der Verfassungsänderung den heutigen Absatz 3 zur Parteienfinanzierung eingebaut hat. Dieser lässt sich leichter begründen, weil es zwar immer noch des verbotenen Ziels bedarf, aber die bloße "Ausrichtung" auf verfassungsfeindliche Ziele in dem beschriebenen Sinne ausreichend ist.
Wenn man das alles zusammen anschaut, dann liegen manche Kriterien etwas im Nebel. Der Grundsatz ist aber, dass von einem Parteiverbot nur restriktiv Gebrauch gemacht wird, die normativen und verfahrensmäßigen Hürden hoch sind und letztlich der Nachweis erbracht werden muss, dass sämtliche Verbotsvoraussetzungen vorliegen.
Meine persönliche Einschätzung: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Man kann immer überrascht werden. Insbesondere kann es Umstände geben, von denen man nichts weiß. Aber unter diesem Vorbehalt: Mir erscheint nach heutigem Sachstand ein AfD-Verbotsverfahren völlig aussichtslos. Wenn es irgendetwas Belastbares gäbe, dann wäre es politisch und medial schon längst ausgeschlachtet worden. Man kann ja nun wirklich nicht behaupten, dass die Regierungen der letzten Jahre oder der größte Teil der Medien - vor allem die öffentlich-rechtlichen - der AfD sonderlich wohlgesonnen gewesen wären.
Meine persönliche Einschätzung: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Man kann immer überrascht werden. Insbesondere kann es Umstände geben, von denen man nichts weiß. Aber unter diesem Vorbehalt: Mir erscheint nach heutigem Sachstand ein AfD-Verbotsverfahren völlig aussichtslos. Wenn es irgendetwas Belastbares gäbe, dann wäre es politisch und medial schon längst ausgeschlachtet worden. Man kann ja nun wirklich nicht behaupten, dass die Regierungen der letzten Jahre oder der größte Teil der Medien - vor allem die öffentlich-rechtlichen - der AfD sonderlich wohlgesonnen gewesen wären.
Und genau DAS wird es nämlich sein. Selbst die Konservativen wären doch dämlich, nicht stetig nach Chancen zu suchen und das regelmäßig auszuloten. Aber solange die AfD nicht zweifelsfrei so etwas wie eine terroristische Vereinigung ist, wird man da seine Finger davon lassen.
Da kann einem schon ein bisschen anders werden....