Machen wir das ganze doch einmal konkret. Dafür habe ich ja schon Beispiele genannt:
Sind Dinge, die ich tue obwohl ich es nicht tun muss, Arbeitszeit? Schulfest, Schulkonzert, Theateraufführung, Sponsorenlauf (außerhalb der der Schulzeit), Berufsmesse, Exkursionen, …
Das sind alles Dinge, die ich nicht machen müsste, die aber zu meinem Selbstverständnis als Lehrer gehören.
Das muss der Gesetzgeber festlegen, was du davon dann als Arbeitszeit geltend machen kannst. Vllt MUSST du dann sogar daran teilnehmen, wenn deine wöchentliche Arbeitszeit noch nicht ausreichend war. Wenn wir auf der Immobilienmesse sind, "müssen" wir auch nicht am Abendprogramm teilnehmen. Macht man aber trotzdem, weil da viel wichtigere Gespräche geführt werden, als auf der Messe selbst.