Meine Meldung des Tages 2017

  • Also ich finde den Wortlaut eigentlich recht eindeutig (bin aber auch kein Jurist):(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.

    sehe ich ganz und gar nicht so

    (4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.

    § 21 Absatz 2 wiederum lautet:
    (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

    wenn Pretzell beispielsweise 5 Tage in NRW verbringt, weil er dort politisch aktiv ist und dort auch seine Wohnung hat, kann man das wohl durchaus als seine "vorwiegend benutzte Wohnung" ansehen - dabei ist es aus meiner Sicht dann unerheblich dann er verheiratet ist und am Wochenende zu seiner Frau nach Sachsen fährt

  • sehe ich ganz und gar nicht so
    (4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.

    § 21 Absatz 2 wiederum lautet:
    (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

    wenn Pretzell beispielsweise 5 Tage in NRW verbringt, weil er dort politisch aktiv ist und dort auch seine Wohnung hat, kann man das wohl durchaus als seine "vorwiegend benutzte Wohnung" ansehen - dabei ist es aus meiner Sicht dann unerheblich dann er verheiratet ist und am Wochenende zu seiner Frau nach Sachsen fährt

    Okay, kann man so auslegen. Entspricht nicht dem "klassischen Familienmodell", ist aber heute durchaus nicht unrealistisch.

  • sehe ich ganz und gar nicht so
    (4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.

    § 21 Absatz 2 wiederum lautet:
    (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

    wenn Pretzell beispielsweise 5 Tage in NRW verbringt, weil er dort politisch aktiv ist und dort auch seine Wohnung hat, kann man das wohl durchaus als seine "vorwiegend benutzte Wohnung" ansehen - dabei ist es aus meiner Sicht dann unerheblich dann er verheiratet ist und am Wochenende zu seiner Frau nach Sachsen fährt

    Aber darum geht es ja nicht.
    Dann hätte er seine "Hauptwohnung" in Bochum und sie ihre in Sachsen.
    Als Ehepaar brauchen sie aber eine gemeinsame Meldeadresse/Hauptwohnsitz gemäß dem Artikel.
    Das macht meiner Meinung nach auch wiederum Sinn, wenn man sich das Scheidungsrecht ansieht, bei dem Du ja auch die räumliche Trennung nachweisen musst (1 Jahr). Das läuft dann ja auch über das Meldewesen

    Was Du hier beschreibst ist die klassische Pendler-Kiste mit doppelter Haushaltsführung. Da geht es aber sicherlich in erster Linie um steuerliche Gründe

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Was Du hier beschreibst ist die klassische Pendler-Kiste mit doppelter Haushaltsführung. Da geht es aber sicherlich in erster Linie um steuerliche Gründe

    Naja, Hauptwohnsitz gilt ja unabhängig von der Begründung. Das ist wo du nachweislich mindestens 186 Tage im Jahr verbringst.

    Ob man nun als Ehepaar hier verschiedene Adressen angeben kann ist gemäss Meldegesetz eigentlich ausgeschlossen mit Option auf Ausnahmen.

  • sehe ich ganz und gar nicht so
    (4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.

    § 21 Absatz 2 wiederum lautet:
    (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

    wenn Pretzell beispielsweise 5 Tage in NRW verbringt, weil er dort politisch aktiv ist und dort auch seine Wohnung hat, kann man das wohl durchaus als seine "vorwiegend benutzte Wohnung" ansehen - dabei ist es aus meiner Sicht dann unerheblich dann er verheiratet ist und am Wochenende zu seiner Frau nach Sachsen fährt

    Wenn er jedes Wochende nach Sachsen fährt kann man die Hauptwohnung allerdings zweifelsfrei bestimmen weil dann Sachsen der Ort der vorwiegend gemeinsam benutzten Wohnung wäre, da käme §21 wohl überhaupt nicht zum Zuge :) Knackpunkt dürfte doch sein welche Voraussetzungen gegeben sein müssten um die Hauptwohnung nicht zweifelsfrei bestimmen zu können.

  • Naja, Hauptwohnsitz gilt ja unabhängig von der Begründung. Das ist wo du nachweislich mindestens 186 Tage im Jahr verbringst.
    Ob man nun als Ehepaar hier verschiedene Adressen angeben kann ist gemäss Meldegesetz eigentlich ausgeschlossen mit Option auf Ausnahmen.

    Ne, ganz so leicht ist das auch nicht. Es zählt der Ort des gemeinsamen Lebensmittelpunkts.
    Pendler sind mitunter über 200 Tage im Jahr an ihrem 2. Wohnsitz und trotzdem gilt das gemeinsame Zuhause am Wochenende als Hauptwohnsitz

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Zusammen wohnen nicht, aber gemeinsam mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Äh - meine Verlobte und ich haben am Montag unser Aufgebot bestellt. Ganz ohne gemeinsamen Wohnsitz. Oder ist das nur maßgeblich, wenn man politisch Karriere machen will?

  • Laut RP ist das Problem wohl nicht wirklich eins.

    http://www.rp-online.de/politik/deutsc…r-aid-1.6576093

    Mit dieser Aussage macht sie sich doch lächerlich: Allerdings, sagt Heike Merten, sei schwer vorstellbar, dass etwa Nachbarn Strichlisten führen müssten, wer sich wie lange an welchem Wohnsitz aufgehalten hat.

    Es geht nicht um Strichlisten der Nachbarn, sondern - vor allem bei einer in der Öffentlichkeit stehenden Person - um den nachzuweisenden Hauptwohnsitz. Ob da Studenten tricksen ist die eine Sache, aber Politiker sind da schon etwas anders zu betrachten!

  • solche Sachen werden dann wohl der AfD wieder mal mehr nutzen als schädigen. weil es bei vielen mal wieder so rüber kommt als suchte man von Medienseite nach irgendwelchen Unregelmäßigkeiten um die AfD vor den Wahlen zu schädigen.erst recht wenn sich die Anschuldigungen nachher nicht einwandfrei bestätigen lassen

    Einmal editiert, zuletzt von Honka (2. Februar 2017 um 15:55)

  • Mit dieser Aussage macht sie sich doch lächerlich: Allerdings, sagt Heike Merten, sei schwer vorstellbar, dass etwa Nachbarn Strichlisten führen müssten, wer sich wie lange an welchem Wohnsitz aufgehalten hat.

    da wünschen sich dann selbst AfD'ler den Boateng als Nachbar. Der hat Besseres zu tun.

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    It is time for us to do what we have been doing and that time is every day.

  • solche Sachen werden dann wohl der AfD wieder mal mehr nutzen als schädigen. weil es bei vielen mal wieder so rüber kommt als suchte man von Medienseite nach irgendwelchen Unregelmäßigkeiten um die AfD vor den Wahlen zu schädigen.erst Recht wenn sich die Anschuldigungen am Ende nicht bestätigen

    ach, darum geht es doch gar nicht. Aber ein bisschen auf den Sack gehen kann man denen schon :mrgreen:

    Es ist übrigens fast schon erschreckend, dass ausgerechnet Frau Petry im Verhältnis zu dem Rest der Truppe (inclusive ihres neuen Mannes) fast noch die normalste ist

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • ach, darum geht es doch gar nicht. Aber ein bisschen auf den Sack gehen kann man denen schon

    aber nun hat die AfD die Möglichkeit sich wieder in die Opferrolle zu begeben,erst recht wenn sich die Anschuldigungen als rechtlich nicht haltbar erweisen ;)

  • Jetzt will ich aber bitte noch @Chiefs juristisch einwandfreie Ausführungen zu diesem Thema lesen - im Thread ist er ja schon, hoffentlich tiptt er fleißig! :D

    Minnesota Vikings 2022:

    13-5 - one and done. Meh.

  • solche Sachen werden dann wohl der AfD wieder mal mehr nutzen als schädigen. weil es bei vielen mal wieder so rüber kommt als suchte man von Medienseite nach irgendwelchen Unregelmäßigkeiten um die AfD vor den Wahlen zu schädigen.erst Recht wenn sich die Anschuldigungen am Ende nicht bestätigen

    In diesem Fall könnte ich die Kritik sogar verstehen. Gibt es wirklich nichts wichtigeres, über das es sich zu berichten lohnt?

    Jetzt will ich aber bitte noch @Chiefs juristisch einwandfreie Ausführungen zu diesem Thema lesen - im Thread ist er ja schon, hoffentlich tiptt er fleißig! :D

    Ich bedauere, aber das ist nicht mein Spezialgebiet - und mich da einzuarbeiten, ist es einfach nicht wert.

    ach, darum geht es doch gar nicht. Aber ein bisschen auf den Sack gehen kann man denen schon :mrgreen:

    Das ist m. E. bei solchen Artikeln gerade das Problem. Man kann ja gerne die AfD kritisieren. Aber bei manchen Journalisten habe ich (losgelöst vom konkreten Fall, der mir eher langweilig erscheint) den Eindruck, dass sie schon mal von vornherein davon ausgehen, dass etwas dumm, blöd, naiv oder schlimmeres sein muss, nur weil es mit der AfD zusammen hängt. Genau diese Leute bzw. deren geistigen Ergüsse sind dann Wasser auf die Mühlen der AfD, die sich ja gerade darüber beklagt, wie voreingenommen über sie berichtet werde.

    5 Mal editiert, zuletzt von Chief (2. Februar 2017 um 16:10)

  • In diesem Fall könnte ich die Kritik sogar verstehen. Gibt es wirklich nichts wichtigeres, über das es sich zu berichten lohnt?

    Jetzt bin ich aber enttäuscht - ich wollte eine wohl formulierte juristische Stellungnahme, keine schnöde persönliche Meinung! :tongue2: (so sehr ich sie auch teile ;) )

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  • Hat eigentlich gestern einer Maischberger gesehen? Also ich kann der SPD nur empfehlen dem Lauer Talkshowverbot zu geben bis nach der Wahl. Hätte nicht gedacht das einer nochmal den "Ich kann alles"-Westerwelle überholt in meiner alltime-Aggressionspotential-Rangliste.

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  • aber nun hat die AfD die Möglichkeit sich wieder in die Opferrolle zu begeben,erst recht wenn sich die Anschuldigungen als rechtlich nicht haltbar erweisen ;)

    Tu dir einen Gefallen und schlage mal die Bedeutung von "Anschuldigung" nach. Die Verwendung des Begriffes in diesem Zusammenhang ist ziemlich daneben.

  • "Anschuldigung"

    zumindest wurde der Eindruck erweckt in Frontal 21 bei mir jedenfalls, das was Petry und Pretzell da treiben sei nicht rechtens und genau das ist eben nicht Zweifelsfrei geklärt ;) vielleicht war Anschuldigung der falsche Ausdruck ok

    Einmal editiert, zuletzt von Honka (2. Februar 2017 um 19:41)

  • Sparkassen-Mastercard nach 20 Jahren per Fax gekündigt heute früh um 07:47 Uhr. (nach Einführung einer Jahresgebühr)

    Bestätigung der sofortigen Kündigung durch die Sparkasse per E-Mail um 08:38 Uhr.


    Wow :D Dass es sowas tatsächlich gibt - nur gut, dass ich die regelmäßigen Zahlungen schon vorher umgestellt hatte ;)

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  • Dass es sowas tatsächlich gibt

    Das dachten die sich wahrscheinlich auch, als sie um 8 ins Büro kamen und entdeckten, dass zum ersten Mal in diesem Jahrzehnt ein Fax angekommen war. Es brauchte dann erstmal eine halbe Stunde, bis sich die allgemeine Aufregung gelegt hatte, bevor man mit süffisantem Grinsen beschloss, dem Kunden per E-Mail zu antworten, um zu sehen, ob und wie er damit fertig wird... :mrgreen:

  • Das dachten die sich wahrscheinlich auch, als sie um 8 ins Büro kamen und entdeckten, dass zum ersten Mal in diesem Jahrzehnt ein Fax angekommen war. Es brauchte dann erstmal eine halbe Stunde, bis sich die allgemeine Aufregung gelegt hatte, bevor man mit süffisantem Grinsen beschloss, dem Kunden per E-Mail zu antworten, um zu sehen, ob und wie er damit fertig wird... :mrgreen:

    I beg to differ: Das Fax habe ich natürlich online verschickt :tongue2:

    ...und es ging an die Zentrale, während die E-Mail in "meiner" Niederlassung von meinem "persönlichen Kundenbetreuer" händisch getippt wurde...man könnte fast meinen, das Internet sei für manche doch kein Neuland mehr - aber dass darunter ausgerechnet meine Sparkasse ist :thumbsup:

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    3 Mal editiert, zuletzt von Johnny No89 (20. Februar 2017 um 09:52)

  • I beg to differ: Das Fax habe ich natürlich online verschickt :tongue2:
    ...und es ging an die Zentrale, während die E-Mail in "meiner" Niederlassung von meinem "persönlichen Kundenbetreuer" händisch getippt wurde...

    Es gibt noch Kundenbetreuer?
    Ich hatte bislang das Gefühl, da sitzen nur noch Produktverkäufer. :mrgreen:

  • mir egal - verkauft hat er mir noch nix, und solange er meine Kündigungen so prompt bearbeitet, bin ich rundum zufrieden :mrgreen: Das Girokonto ist dann als nächstes dran nach der neuesten Gebührenerhöhung :hinterha: Wird sowieso Zeit, ich wohne seit über 20 Jahren nicht mehr in dem Landkreis...

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  • Ist Kyrie Irving vom Tellerrand direkt auf den Kopf gefallen ?? Oder vielleicht lebt er auch auf der Unterseite unseres Tellers .... :stupid

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    https://www.cnet.com/news/nba-star-…-earth-is-flat/

  • Ist Kyrie Irving vom Tellerrand direkt auf den Kopf gefallen ?? Oder vielleicht lebt er auch auf der Unterseite unseres Tellers .... :stupid

    Über die "flache Erde"-Leute lach ich heute so, wie ich vor 3 Jahren über Reichsbürger gelacht habe.
    Jetzt stellt sich natürlich die Frage wie man daraus Gewalt legitimieren wird.

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