Streit CDU /CSU

  • Macht doch keinen Unterschied ob es allgemein für alle gelten soll, oder nur für eine spezielle Gruppe. Der Mechanismus bleibt doch der gleiche. Irgendwann wird jeder freiwillig oder durch Zufall (Polizeikontrolle) an staatliche Kontrollbehörden herantreten und dann kann dieser Staat seine Regeln ausführen.

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    It is time for us to do what we have been doing and that time is every day.

  • Eben. Für mich gibt es zwischen den Asylzentren und Transitzentren keinen Unterschied.

    Ich weiß nicht, ob es an der Wortwahl hängt, aber man will ja verhindern das jemand deutschen Boden betritt, weil er dann automatisch ins Asylverfahren kommt. Deshalb diese Zentren, die dann per Definition kein deutscher Boden sind. Das das Ganze schon rechtlich schwierig ist, naja. Aber warum soll ich als Flüchtling nicht probieren irgendwie auf deutschen Boden zu kommen, statt in so ein Zentrum ?

  • Naja. Darum geht es mir gerade nicht. Sondern letztlich sollen ja auch in Asylzentren die Flüchtlinge kommen, die in einem anderen Land registriert worden sind und in diese, wenn Abkommen bestehen, zurückgeschickt werden sollen.
    Daher sehe ich da keinen faktischen Unterschied. Du etwa?

  • Naja. Darum geht es mir gerade nicht. Sondern letztlich sollen ja auch in Asylzentren die Flüchtlinge kommen, die in einem anderen Land registriert worden sind und in diese, wenn Abkommen bestehen, zurückgeschickt werden sollen.
    Daher sehe ich da keinen faktischen Unterschied. Du etwa?

    Ich glaube schon das man nochmal einen Asylantrag stellen kann, wenn man das Land betritt. Und das soll ja verhindert werden. Das stelle ich mir aber praktisch schwierig vor, wie oben beschrieben

  • Ich glaube schon das man nochmal einen Asylantrag stellen kann, wenn man das Land betritt.

    Warum sollte man nochmal einen Asylantrag stellen dürfen, wenn nicht rechtsstaatliche Zweifel am Verfahren des "Vorgängerlandes" bestehen? Den Schuh wird sich kein Land anziehen (zumal es ja nicht mehr Flüchtlinge will) und die EU-Rechtssprechung würde sich ja ins eigene Bein schiessen, wenn sie auf diese Art ein Land deligitimiert und einem anderen Aufwand aufbürdet.

    Die Ablehnung von Zweitanträgen ist eine Sache des Willens, rechtlich ist man da auf sehr festen Füßen.

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  • Zitat von SPON

    Innenminister Seehofer hatte am Dienstag gewitzelt, an seinem 69. Geburtstag seien 69 Afghanen abgeschoben worden. Einer von ihnen hat sich in Kabul das Leben genommen, wie das Innenministerium nun offiziell bestätigt.

    Na das wird Abschiebe-Horst doch freuen. Vllt. macht ihn das ja sogar ein Jahr jünger.

  • Den 69er-Spruch hätte sich Horst Seehofer sparen sollen, genauso wie sich jeder irgendeine Art von hämischer Freude über Abschiebungen sparen sollte.

    aber wirklich einen Zusammenhang sehe ich nicht. Es gibt ihn ganz bestimmt nicht zwischen dem Suizid und Seehofers Aussage und es gibt ihn auch nicht zwangsläufig zwischen der Abschiebung und dem Suizid. Letzteres hätte auch überhaupt keine organisatorische Relevanz.

    Selbst 'Pro-Asyl' fordert ja nur die Rückkehr zu einem Vefahren, nachdem der Afghane ja genauso abgeschoben worden wäre. Sie bemängeln nebenbei die durch ein langes Verfahren entstandene Perspektivlosigkeit und Entfremdung vom Heimatland (Unterstellungen btw.). Ist sowas eine Forderung nach schnelleren Verfahren und zügigeren Abschiebungen?

    Aber ich lass den Verriss der hier beteiligten Opportunisten mal ausnahmsweise weg und begebe mich auf die Seite der Leute die wenigstens noch ein bischen Respekt vor dem toten Afghanen haben. Auf der Seite befindet sich potentiell übrigens auch Horst Seehofer, nur alle in dem Artikel zitierten Figuren können das nicht mehr für sich beanspruchen.

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  • *hüstel*

    Wie man zum Mittäter wird

    Zitat

    Die Moralisierung politischer Fragen ist die einfachste Form, Positionen, mit denen man nicht übereinstimmt, zu delegitimieren. Es ist allerdings auch die Form der Auseinandersetzung, die den politischen Diskurs am stärksten vergiftet, weil sie dem Gegner abspricht, dass er ebenfalls gute Argumente haben könnte, und ihm stattdessen niederste Beweggründe unterstellt.

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  • Ich glaube schon das man nochmal einen Asylantrag stellen kann, wenn man das Land betritt. Und das soll ja verhindert werden. Das stelle ich mir aber praktisch schwierig vor, wie oben beschrieben

    das ist ja auch heute schon "nicht" möglich... rechtlich und praktisch zwar schon, aber das verfahren ist halt das Problem.
    Nach EU-Richtlinie bzw. EU-Recht darf kein Staat einen Asylantragsteller abweisen...egal wo der herkommt. Nämlich erst in dem Prüfverfahren, ob überhaupt ein Asylverfahren eröffnet wird liegt die Crux.
    Wenn nämliches dieses Prüfverfahren ergibt, dass die Person in einem anderen Land bereits Schutzstatus hat, dann ist der Antrag unzulässig und kann auch nicht mit aufschiebender Wirkung einer Klage angefochten werden.
    Mit diesem unzulässigen Antrag ist die Person ausreisepflichtig. Der Staat, in dem die Person aber Schutzstatus hat, ist aber nicht aufnahmeverpflichtet. Diesen Automatismus gibt es nur im Dublin-Verfahren, also wenn das Asylverfahren in diesem anderen Land noch nicht abgeschlossen ist.

    Praktisch können ohne direkte Vereinbarung mit den jeweiligen Ländern die Personen mit Schutzstatus in anderen EU-Ländern nicht abgeschoben werden ... und selbst wenn doch, dürfen diese legal wieder nach D einreisen, weil sie durch den Schutzstatus auch Reisefreiheit bis zu 90 tagen im Schengenraum genießen

    "omaha....means actually a runplay... but i could be also mean a passplay...it depends on the current score, the fieldposition and the wind"

  • Richtig... Das ist EU weit geregelt durch die Dublin Verordnung. Bei geklärten verfahren muss es halt mit jedem Staat ein Abkommen geben (mit vielen gibt es die aber)...

    "omaha....means actually a runplay... but i could be also mean a passplay...it depends on the current score, the fieldposition and the wind"