Wenn man's ganz genau nimmt, geht diese Logik nur auf, wenn ein potenzieller Käufer wegen des Ladendiebstahls leer ausgeht und auch nichts anderes stattdessen kauft.
Wobei man auch argumentieren könnte, dass der Geschäftsinhaber das gestohlene Produkt ja ersetzen, also neu bestellen muss. Dabei kann er sich erneut die MwSt beim Einkauf zurückholen. Zwar weniger als beim Verkauf, aber dennoch Geld was der Staat nur des Diebes wegen ausgeben muss