Nein, das muss er nicht. Das Keyword heißt Notwendigkeit!
Ist es notwendig trotz Corona-Pandemie unter den aktuell vorherrschenden Bedingungen Kitas und Schulung wieder auf Normalbetrieb zu setzen? Ja!
Ist es weiterhin notwendig im alltäglichen Leben in geschlossenen Räumen mit anderen, fremden Menschen Abstand zu halten und Mundschutz zu tragen? Auch ja!Es ist alles ein Abwägen von Notwendigkeiten. Und dieses: "Wer A (.B. Schulen) sagt muss auch B (z.B. Diskotheken) sagen", ist einfach nur Quatsch und ist auf beiden Augen blind, wenn er den Realitäten ins Gesicht sehen muss.
Sorry, aber von Diskotheken oder Großveranstaltungen habe ich auch überhaupt nichts geschrieben.
Aber versuch doch bitte mal einem 16 jährigen zu erklären, dass er morgens 6 Stunden in einem geschlossenen Raum mit 30 Leuten und ohne Abstand verbringen soll, aber sich Abends mit 5 Freunden im Freien nicht näher als 1,5m kommen darf.
Ein Ende des Kontaktverbots ist nicht das Gleiche, wie wieder alles zu öffnen.
Desweiteren bin ich nur auf Ausbeeners Posts eingegangen. In einem hat er behauptet in der Schule könne man die Abstandsregeln einhalten und in einem anderen hat er die Rückkehr zum Regelbetrieb gefordert.
Von einer Notwendigkeit in dem Regelbetrieb die Abstandsregeln auszusetzen habe ich nichts gelesen. Und genau deshalb muss man hier eine Entscheidung treffen.
In deinem Post hast du die Entscheidung getroffen die Abstandsregeln in der Schule außer Kraft zu setzen, was auch durchaus legitim ist. Aber Abstand in der Schule und Regelbetrieb geht halt nicht.