• Ich will Dir in keinem Deiner Punkte widersprechen. Kann ich teilweise auch gar nicht, weil ich mich z. B. mit der Schulproblematik mangels Betroffenheit nur sehr wenig befasst habe. Was mich nur immer wieder fassungslos macht, ist das Thema 2. Lockdown und gesellschaftliche Folgen. Wodurch würde denn ein 2. Lockdown notwendig (den es übrigens ja nach Aussagen div. Politiker nicht flächendeckend, sondern ggf. lokal/regional geben würde)? Durch eine heftige 2. Welle - also heftiger als die momentan knapp 900 Neuinfektionen pro Tag. Wodurch wiederum speist sich eine solche Welle zumindest zu einem erheblichen Teil? Durch zu großzügige Lockerungen (Du sprichst das Beispiel mit den priv. Veranstaltungen in NRW an) sowie damit einhergehende Unvernunft und Nachlässigkeit von Teilen der Bevölkerung in Sachen Einhaltung von Schutzmaßnahmen (MNS, Abstand). Und genau der unvernünftige Teil der Gesellschaft schreit hinterher am lautesten, wenn Maßnahmen wieder verschärft werden bis hin zum Lockdown. Da kriege ich das kalte Kotzen.

  • In China wird übrigens das „Oktoberfest Asiens“ gefeiert ohne Abstand , ohne Masken. Mehrere hundertausend Besucher werden erwartet. Aktuelles Bild https://images.app.goo.gl/nTMZJ4XJTL9tH4ti9

    Während Europa die zweite Welle fürchtet, gehen in Schweden die Zahlen zurück
    https://www.focus.de/gesundheit/new…d_12270776.html

    Ich will mich bei dieser Thematik übrigens nicht auf eine Seite stellen. Dafür ist es noch viel zu früh und viel zu viel unklar. Vor allem diese nackten Zahlen sind für mich absolut irreführend. Sind aber 2 Meldungen die man mal gelesen bzw registriert haben sollte als Beispiele.
    Australien etc natürlich auch

    Einmal editiert, zuletzt von Gronkpirat (4. August 2020 um 11:18)

  • Nächster Punkt den ich exemplarisch raus greife möchte ist der Punkt Schule. Die beginnt in NRW nächste Woche wieder. NRW hat jetzt die Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen eingeführt. Ausnahmen (z.B. in Englisch beim TH sind gegeben).


    Das ist schon irgendwie grotesk, die Politik kriegt es nicht vernünftig gebacken Reiserückkehrer effektiv zu testen und Quarantäne zu überwachen (obwohl man jetzt wirklich lange genug Zeit hatte hier Vorsorge zu treffen); man sieht es in NRW als vernünftig an private Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen zuzulassen, SuS können in ihren Freizeitverhalten fast wieder alles machen (Handball spielen etc.), aber in der Schule sollen dann 10 Jährige 6 Stunden mit Maske sitzen.
    Da bin ich dann bei welche Maßnahmen halten wir wie lange durch. Und welche Bereiche sollten Priorität haben. Und Schule hat m.E. unabdingbare Priorität (es gibt hier an Grundschulen Eltern die haben es nicht hinbekommen ihre Kinder an den richtigen Präsenz-Tagen zur Schule zu schicken, diese Kinder haben es eh schon brutal schwer in unserem System. Hängt man denen jetzt noch die faktische nicht Besschulung um. Gute Nacht).

    Mir fehlt dann weiter tatsächlich die Perspektive von Kinder und Jugendärzten (was macht so etwas mit Kinder usw. ) und auch die Debatte wie effektiv ist eine Maske den am Ende, wenn ich die 6 Stunden am Tag (auf beengten Raum) auflasse und dann nur noch einen durchnässten Lappen aufhabe.(nächste Woche soll es in NRW noch hoch sommerliche Temperaturen bis zu 30 Grad sein).


    Ich denke das Thema Maskenpflicht für den gesamten Unterricht wird sich schnell von selbst erledigen. Entweder es wird ignoriert werden, oder die Kinder bleiben wieder zu Hause. Alles andere halte ich für ziemlich illusorisch.

  • Finde es mittlerweile cool und toll was man alles für Metaphern hat um die Gefahr zu beschreiben!

    Ist für jeden was dabei. Weil es immer heisst "99:1 Chance" oder "ist für andere ansteckend, NICHT für mich!"- ich will es nicht heraus fordern!

  • Zitat

    Urlaubsreisen in die Provinzen Antalya, Izmir, Aydın und Muğla sind ab sofort wieder möglich. Das Auswärtige Amt hob die formelle Warnung für die türkischen Regionen auf.


    ist mir unverständlich warum man diese Gefahr eingeht wo man doch steigende Fallzahlen gerade durch Urlaubsrückkehrern sieht

    2 Mal editiert, zuletzt von BeRseRkeR (4. August 2020 um 17:47)

  • ist mir unverständlich warum man diese Gefahr eingeht wo man doch steigende Fallzahlen gerade durch Urlaubsrückkehrern sieht

    puh und meine Kollegin dachte schon sie müsste dieses Jahr in Deutschland bleiben und kann nicht in die Türkei reisen. Das erste mal seit 20 Jahren, was für eine schreckliche Vorstellung.

    Der Rest der Kollegenschaft verreist auch lustig durch die Weltgeschichte von daher kommt es da auch nicht mehr drauf an.

    Das Ende wird sein, dass alle in Quarantäne sitzen und die Daheimgebliebenen dürfen mit Überstunden ran.

    Vielleicht bin ich einfach zu pessimistisch und am Ende wird alles gut, ich Versuch es mir zwanghaft einzureden.

  • Das Ende wird sein, dass alle in Quarantäne sitzen und die Daheimgebliebenen dürfen mit Überstunden ran.

    Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber mein Dienstherr hat sehr deutlich klargestellt, dass Quarantäne kein Urlaub ist. Das heißt, entweder arbeiten die Leute von zu Hause aus oder wenn sie das nicht können oder wollen, müssen sie Urlaub nehmen bzw. hinterher die Stunden nacharbeiten.

  • Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber mein Dienstherr hat sehr deutlich klargestellt, dass Quarantäne kein Urlaub ist. Das heißt, entweder arbeiten die Leute von zu Hause aus oder wenn sie das nicht können oder wollen, müssen sie Urlaub nehmen bzw. hinterher die Stunden nacharbeiten.

    Nicht in jedem Job ist Homeoffice möglich.

    Diese Quarantäne Ansagen gabs hier in diversen Firmen, aber auch meines Wissens. Wer nach seinem Urlaub in Quarantäne muss, muss Urlaub/Überstunden oder unbezahlten Urlaub nehmen. Interessant wird das dann aber m.E. wenn du in Quarantäne musst, weil jemand dich auf Arbeit angesteckt haben könnte.

    Wenn Homeoffice geht dann musst du das machen. Wenn nicht ist es wie eine Krankschreibung meines Wissens.

    #FIREJOSEPH

  • Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber mein Dienstherr hat sehr deutlich klargestellt, dass Quarantäne kein Urlaub ist. Das heißt, entweder arbeiten die Leute von zu Hause aus oder wenn sie das nicht können oder wollen, müssen sie Urlaub nehmen bzw. hinterher die Stunden nacharbeiten.

    Bei uns ist es so bzw. ist das angeblich auch gesetzlich geregelt: Es kommt drauf an, warum man in Quarantäne muss. Wenn man in einem Risikogebiet war und in Quarantäne muss, kann man entweder von zu Hause arbeiten oder bekommt kein Gehalt. Ob das mit Urlaub geht, weiß ich nicht genau bei uns.
    War man in keinem Risikogebiet, arbeitet man auch von zu Hause. Wenn das nicht geht, bekommt man aber weiterhin Geld (das holt sich der Arbeitgeber aber von wo anders wieder).

  • Wenn es amtlich angeordnete Quarantäne ist dann bezahlt der Arbeitgeber weiter und der kann sich das Geld dann vom Staat wiederholen.

    So hab ich das jedenfalls in Erinnerung.

  • Ich bin nicht überrascht von der derzeitigen Steigerung der Infektionsrate.
    Mir ist bewusst, dass die Lockerung(von vielen gewünscht) auch Grenzen austestet.
    Das hängt durchaus mit dem gesellschaft- und wirtschaftlichen Druck zusammen.
    Die Durchführung vom Schulunterricht wird ähnlich durchgeführt.
    Wenn wirklich alles zum Schutz der Bevölkerung getan würde, dann wären weiterhin nicht mehr als bis zu 10 Personen in Gruppen erlaubt.
    Die Geduld und Disziplin hat aber kaum noch jemand.
    Geschlossene Grenzen werden auch nicht mehr akzeptiert.
    Also geht es weiter mit "Try and Error".
    Wir müssen lernen mit dem Virus zu leben und damit verbundene Einschränkung oder erhöhtem Risiko.

  • Wenn es amtlich angeordnete Quarantäne ist dann bezahlt der Arbeitgeber weiter und der kann sich das Geld dann vom Staat wiederholen.

    So hab ich das jedenfalls in Erinnerung.

    Auszug aus einem diesbezüglichen Infoschreiben (also bei Rückkehr aus Risikogebiet) meines Arbeitgebers an alle MA:

    Für die Zeit der häuslichen Quarantäne erhält der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Vergütung, sofern die Arbeit nicht im Homeoffice ausgeübt werden kann, und kann bei Erkrankung an COVID-19 auch keine Lohnfortzahlung beanspruchen.

    Weiterhin heißt es, sollten bei Missachtung der Quarantäne dem Unternehmen Schäden entstehen (will sagen, Infizierter geht nicht in Q und steckt fröhlich Kollegen an), sind arbeitsrechtliche Konsequenzen und/oder Schadensersatzansprüche möglich.

  • Jo wie geschrieben gibt es zwischen den Ursachen ja Unterscheidungen. Und wenn man unverschuldet in Quarantäne muss , dann wird das einem sicherlich nicht angelastet.

  • Auszug aus einem diesbezüglichen Infoschreiben (also bei Rückkehr aus Risikogebiet) meines Arbeitgebers an alle MA:
    Für die Zeit der häuslichen Quarantäne erhält der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Vergütung, sofern die Arbeit nicht im Homeoffice ausgeübt werden kann, und kann bei Erkrankung an COVID-19 auch keine Lohnfortzahlung beanspruchen.

    Weiterhin heißt es, sollten bei Missachtung der Quarantäne dem Unternehmen Schäden entstehen (will sagen, Infizierter geht nicht in Q und steckt fröhlich Kollegen an), sind arbeitsrechtliche Konsequenzen und/oder Schadensersatzansprüche möglich.

    Nur weil ein Arbeitgeber das schreibt, heißt das noch lange nicht das er Recht hat. Da wird es noch für diverse Konstellationen vor Gericht gehen.

  • Jo wie geschrieben gibt es zwischen den Ursachen ja Unterscheidungen. Und wenn man unverschuldet in Quarantäne muss , dann wird das einem sicherlich nicht angelastet.

    Das stimmt natürlich. Wollte nur aufzeigen, dass mein Arbeitgeber da null mit sich spaßen lässt.

    Nur weil ein Arbeitgeber das schreibt, heißt das noch lange nicht das er Recht hat. Da wird es noch für diverse Konstellationen vor Gericht gehen.

    Ich denke mal schon, dass der Arbeitgeber sich da rechtlich abgesichert hat. Andernfalls wäre er schön dumm. Und ich fände es auch nicht nachvollziehbar, wenn sich MA bewusst in Risikogebiete begeben und im Anschluss noch 14 Tage bezahlte Freistellung (egal ob vom Staat oder Arbeitgeber bezahlt) bekommen; zumal o. g. Regelung schon vor einiger Zeit allen MA bekannt gemacht wurde.

  • Ich denke mal schon, dass der Arbeitgeber sich da rechtlich abgesichert hat. Andernfalls wäre er schön dumm. Und ich fände es auch nicht nachvollziehbar, wenn sich MA bewusst in Risikogebiete begeben und im Anschluss noch 14 Tage bezahlte Freistellung (egal ob vom Staat oder Arbeitgeber bezahlt) bekommen; zumal o. g. Regelung schon vor einiger Zeit allen MA bekannt gemacht wurde.

    Ich fände das in dem Fall auch nicht okay. Was natürlich nichts heißen muss. In deinem Text war das aber sehr pauschal. Was ist z.B. wenn das Gebiet zwischendurch zum Risikogebiet wird? Wie schnell müsste man abreisen? Wie lange kann man von Jemanden erwarten davon Kenntnis zu erlangen? Nach kurzem Googlen gibt es dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen.

    Letztendlich können sich die Firmen da auch nur Rechtseinschätzungen holen. Es gibt diesbezüglich scheinbar noch nicht viele Urteile und dementsprechend kann sich da an den Ansichten noch einiges ändern. Ich wollte deinem Arbeitgeber nicht unterstellen, wider besseren Wissens geschrieben zu haben. Aber das heißt halt auch lange noch nicht, dass es am Ende auch vor Gericht auch so Bestand haben würde.

  • Ich fände das in dem Fall auch nicht okay. Was natürlich nichts heißen muss. In deinem Text war das aber sehr pauschal. Was ist z.B. wenn das Gebiet zwischendurch zum Risikogebiet wird? Wie schnell müsste man abreisen? Wie lange kann man von Jemanden erwarten davon Kenntnis zu erlangen? Nach kurzem Googlen gibt es dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen.
    Letztendlich können sich die Firmen da auch nur Rechtseinschätzungen holen. Es gibt diesbezüglich scheinbar noch nicht viele Urteile und dementsprechend kann sich da an den Ansichten noch einiges ändern. Ich wollte deinem Arbeitgeber nicht unterstellen, wider besseren Wissens geschrieben zu haben. Aber das heißt halt auch lange noch nicht, dass es am Ende auch vor Gericht auch so Bestand haben würde.

    Das wäre in der Tat nicht mit Reisen in ein zuvor schon benanntes Risikogebiet zu vergleichen. Da müsste man mE schon andere Maßstäbe ansetzen. Ich denke, meinem Arbeitgeber geht es um das bewusste in Kauf nehmen des erhöhten Risikos; und in dem Punkt muss ich ihm (was selten genug vorkommt) recht geben.

  • Auszug aus einem diesbezüglichen Infoschreiben (also bei Rückkehr aus Risikogebiet) meines Arbeitgebers an alle MA:
    Für die Zeit der häuslichen Quarantäne erhält der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Vergütung, sofern die Arbeit nicht im Homeoffice ausgeübt werden kann, und kann bei Erkrankung an COVID-19 auch keine Lohnfortzahlung beanspruchen.

    Weiterhin heißt es, sollten bei Missachtung der Quarantäne dem Unternehmen Schäden entstehen (will sagen, Infizierter geht nicht in Q und steckt fröhlich Kollegen an), sind arbeitsrechtliche Konsequenzen und/oder Schadensersatzansprüche möglich.

    Ich bin aus dem Rechtsgebiet zu lange draußen, als dass ich es abschließend beurteilen könnte. Aber es würde mich sehr wundern, wenn es bei COVID-19-Erkrankung keine Lohnfortzahlung gäbe, selbst wenn man in einem Risikogebiet war. Oder kriegt man auch keine Lohnfortzahlung, wenn man sich bei einer Risikosportart verletzt und wochenlang ausfällt, beispielsweise wenn man am Wochenende American Football spielt und sich dabei verletzt?

    Gleichwohl ist es sicher wünschenswert, wenn die Mitarbeiter nicht in Risikogebiete fahren und auch zu Hause Vorsicht walten lassen.

  • Ich bin aus dem Rechtsgebiet zu lange draußen, als dass ich es abschließend beurteilen könnte. Aber es würde mich sehr wundern, wenn es bei COVID-19-Erkrankung keine Lohnfortzahlung gäbe, selbst wenn man in einem Risikogebiet war. Oder kriegt man auch keine Lohnfortzahlung, wenn man sich bei einer Risikosportart verletzt und wochenlang ausfällt, beispielsweise wenn man am Wochenende American Football spielt und sich dabei verletzt?
    Gleichwohl ist es sicher wünschenswert, wenn die Mitarbeiter nicht in Risikogebiete fahren und auch zu Hause Vorsicht walten lassen.

    Wenn dein Arbeitgeber dich vorher mehrfach dazu aufgefordert hat, die Sportart einzustellen (zB weil du alle 3 Wochen 2 Wochen verletzt fehlst), kann es hier durchaus auch arbeitsrechtliche Maßnahmen geben (Freistellung ohne Lohnausgleich, Abmahnung, in Extremfällen sogar bis hin zur Kündigung, wobei das nur rein die Maßnahme beschreibt, nicht inwiefern das arbeistgerichtlich auch Bestand hat).
    Traurig finde ich in dem ganzen Zusammenhang nur, dass die Arbeitgeber überhaupt solche Schreiben verfassen müssen und der eigene Verstand nicht ausreicht, um zumindest Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Mir fehlt der Reiseurlaub auch, aber ich sehe gar keinen Sinn drin, irgendwohin zu fahren, nur um dort nix machen zu können.

  • Ich denke mal schon, dass der Arbeitgeber sich da rechtlich abgesichert hat.

    Der AG wird sich natürlich von seinen Anwälten beraten lassen haben. Um als Betroffener zu prüfen, ob das auch wirklich vorm Arbeitsgericht stand hält, muss der Arbeitnehmer dann aber gegen seinen Arbeigeber klagen. Ich glaube nicht, dass sich das viele Arbeitnehmer in so einer Situation trauen würden.

    Keep Pounding

  • Der AG wird sich natürlich von seinen Anwälten beraten lassen haben. Um als Betroffener zu prüfen, ob das auch wirklich vorm Arbeitsgericht stand hält, muss der Arbeitnehmer dann aber gegen seinen Arbeigeber klagen. Ich glaube nicht, dass sich das viele Arbeitnehmer in so einer Situation trauen würden.

    Ich hoffe aber das falls vorhanden man sich wenigstens an der Betriebsrat wendet und sich da Rat holt. Oder auch bei der Gewerkschaft.

  • Der AG wird sich natürlich von seinen Anwälten beraten lassen haben. Um als Betroffener zu prüfen, ob das auch wirklich vorm Arbeitsgericht stand hält, muss der Arbeitnehmer dann aber gegen seinen Arbeigeber klagen. Ich glaube nicht, dass sich das viele Arbeitnehmer in so einer Situation trauen würden.

    Sehe ich auch so; ich würde als Betriebsrat auch jedem davon abraten. Wer in der Gewerkschaft ist, kann sich natürlich jederzeit dort eine kostenlose Rechtsberatung holen.

    Wenn dein Arbeitgeber dich vorher mehrfach dazu aufgefordert hat, die Sportart einzustellen (zB weil du alle 3 Wochen 2 Wochen verletzt fehlst), kann es hier durchaus auch arbeitsrechtliche Maßnahmen geben (Freistellung ohne Lohnausgleich, Abmahnung, in Extremfällen sogar bis hin zur Kündigung, wobei das nur rein die Maßnahme beschreibt, nicht inwiefern das arbeistgerichtlich auch Bestand hat).

    Genau den Fall hat hier vor Jahren ein Kollege gehabt. Nach seiner zweiten Sportverletzung (Fußball) mit längerer AU wurde ihm nahegelegt, sich doch besser ein anderes Hobby zu suchen. Hat der dann auch gemacht.

    Traurig finde ich in dem ganzen Zusammenhang nur, dass die Arbeitgeber überhaupt solche Schreiben verfassen müssen und der eigene Verstand nicht ausreicht, um zumindest Reisen in Risikogebiete zu unterlassen.

    Da bin ich zwar bei Dir. Aber es ist ja oft auch nicht unbedingt eine reine Spaßreise, um am Strand zu faulenzen etc. Ich denke da an die vielen türkisch(stämmig)en Kollegen, die zur Familie wollen, die sie eben nur diese paar Wochen im Jahr sehen. Da ist das natürlich schon hart, wenn sie darauf verzichten müssen.

    Ich hoffe aber das falls vorhanden man sich wenigstens an der Betriebsrat wendet und sich da Rat holt. Oder auch bei der Gewerkschaft.

    Siehe oben. Ich könnte keinem Betroffenen da guten Gewissens raten, rechtlich dagegen vorzugehen. Weniger vom juristischen Standpunkt aus gesehen (da ist z. B. der Rechtssekretär von der IG Metall der bessere Ansprechpartner), sondern weil hier ohnehin momentan so viel auf dem Prüfstand steht, bis hin zu betriebsbedingten Kündigungen. Mit so einer Aktion rückst Du da natürlich direkt mal in den Fokus. Und nicht jeder potenzielle Betroffene hier hat einen besonderen Kündigungsschutz.

  • Bei uns wurde auch auf Grund unserer türkischen Mitarbeiter ein Aushang gemacht das eine Quarantäne unbezahlt Urlaub bedeutet. Hinter vorgehaltener Hand war aber klar das das rechtlich schwierig ist. Aber unser Chef wollte zumindest mal "drohen"

  • Gerade zum Thema rein bekommen, Infoblatt von ver.di

    In NRW gibt es übrigens die Sonderregelung, dass Rückkehrer nicht automatisch in Quarantäne müssen, wenn sie z. B. Verwandte Ersten oder Zweiten Grades besucht haben. Sicher sehr interessant für die o. g. türkischen Kollegen. Nur, wer will das nachprüfen?

  • Gerade zum Thema rein bekommen, Infoblatt von ver.di

    In NRW gibt es übrigens die Sonderregelung, dass Rückkehrer nicht automatisch in Quarantäne müssen, wenn sie z. B. Verwandte Ersten oder Zweiten Grades besucht haben. Sicher sehr interessant für die o. g. türkischen Kollegen. Nur, wer will das nachprüfen?

    Das hat man aber meines Wissens geändert. Die Reglung war so das Du so du auf einer Hochzeit, Beerdigung etc. warst nicht in Quarantäne musst (unabhängig davon das ich den Wunsch danach dort teilzunehmen verstehen kann), war das per se schon idiotisch (Risikogebiet bleibt Risikogebiet) und das Virus unterschedet ja nicht zwischen Spaß oder Ernstreise. Weiter hat natürlich jeder gesagt, er wäre auf so einer Veranstaltung gewesen um nicht in Qurantäne zukommen.
    Mittlerweile gilt glaube das man sich frei testen muss oder in Quarantäne geht.(Egal welcher Anlass) (aber die Türkei ist ja seit gestern eh nicht mehr durchgängig Risikogebiet)

    #FIREJOSEPH

  • In NRW gibt es übrigens die Sonderregelung, dass Rückkehrer nicht automatisch in Quarantäne müssen, wenn sie z. B. Verwandte Ersten oder Zweiten Grades besucht haben.

    Was ist denn das für eine Schwachsinnsregel?! :eek:

  • Das hat man aber meines Wissens geändert. Die Reglung war so das Du so du auf einer Hochzeit, Beerdigung etc. warst nicht in Quarantäne musst (unabhängig davon das ich den Wunsch danach dort teilzunehmen verstehen kann), war das per se schon idiotisch (Risikogebiet bleibt Risikogebiet) und das Virus unterschedet ja nicht zwischen Spaß oder Ernstreise. Weiter hat natürlich jeder gesagt, er wäre auf so einer Veranstaltung gewesen um nichtMittlerweile gilt glaube das man sich frei testen muss oder in Quarantäne geht.(Egal welcher Anlass) (aber die Türkei ist ja seit gestern eh nicht mehr durchgängig Risikogebiet)

    Hm.... vielleicht muss ver.di da tatsächlich mal nachbessern. Auf der offiziellen Homepage des Landes NRW heißt es nämlich:

    Zitat

    Darüber hinaus gelten Ausnahmeregelungen z.B. für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren sowie für Personen, die aus bestimmten Gründen (Verwandtschaftsbesuch, Sorgerecht, Besuch von Lebenspartnern etc.) für weniger als 72 Stunden nach Deutschland einreisen.

    Außerdem sagt die Coronaeinreiseverordnung vom 1. Juli 2020 in der ab dem 18. Juli 2020 geltenden Fassung unter "Ausnahmen":

    Zitat

    Personen, die sich für weniger als 72 Stunden aus einem der folgenden Reisegründe imBundesgebiet aufhalten: ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht, den Besuch desnicht unter gleichem Dach wohnenden Lebenspartners oder von Verwandten ersten undzweiten Grades, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen, Betreuung von Kindern, Beerdigungen und Einäscherungen, die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten

    Was ist denn das für eine Schwachsinnsregel?! :eek:

    Hat man ja offenbar eingesehen und es deshalb geändert. Keine Ahnung, ob das im Ursprung eine Idee unseres "Ich wär so gerne Kanzlerkandidat" Laschi war. Wundern würd´s mich nicht.