Es läßt sich aber sehr leicht feststellen, wer Kurzarbeitergeld bezogen hat und damit eine Erklärung einreichen muss.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Daten direkt von der Arbeitsagentur ans Finanzamt gemeldet werden. Ich meine mich zu erinnern, dass das vor dreißig Jahren nicht geschehen ist. Kann sich aber mittlerweile geändert haben.