Wenn ein Handwerker bei dir das Bad neu macht, ist das ja auch ein Werkvertrag. Soll man sowas auch verbieten?
Den Vertrag zwischen dem privaten, einmaligen Auftraggeber Bilbo und dem Handwerker: nein. Den Vertrag zwischen dem Handwerksunternehmen und dem ausführenden Handwerker, der nur der Vermeidung eines regulären Beschäftigungsverhältnisses dient, obwohl dieses faktisch besteht: schon eher.