Diskussion zu Deshaun Watson

  • Da ich selbst fast 20 Jahre in der Physiotherapie gearbeitet habe, muss ich hierzu meinen Senf dazu geben. Das andere geschriebene lasse ich bewusst raus, dazu möchte ich mich gar nicht weiter äußern...

    1. Es heißt schon lange nicht mehr Masseuse, sondern Masseurin. Masseuse wird heute tatsächlich mit sexuellen Massagen in Verbindung gebracht.

    2. Habe ich in all der Zeit, einmal von einer Kollegin gehört, das sie sexuell belästigt wurde. (In etwa der Watson Style) Und da würde gleich entsprechend gehandelt, Hausverbot, Anzeige raus, Ende Gelände. Das spricht sich rum, und dann halten auch die "Testosterongesteuerten Wilden" schon zurück... Also, ist da bei deiner Freundin etwas komplett schief gelaufen, oder die 15% sind einfach erfunden.

    3. Es ist scheiß egal (sorry für die Wortwahl), ob da jetzt bei einer Massage für einen ( den Mann, weil für die Frau ist es Arbeit und anstrengend) eine sexuell aufgeladene Atmosphäre herrscht. Der Kerl muss sich zurückhalten, den sonst sind wir hier ganz schnell bei: "Die Frau hatte nen Minirock an, die wollte es doch, sagte der Vergewaltiger" angekommen.

    Wie kannst du hier sexuelle Belästigung so bagatellisieren und mit Hormonen abtun? Die Frau muss immer wieder ihrem Beruf nachkommen, im gleichen Raum, indem sie sexuell belästigt wurde, hat evtl ständig wieder eine retraumatisierung? Aber ist okay, die jungen Kerle mit ihren Hormonen können ja nichts dafür?

    Sorry, dieses denken lässt ganz tief blicken. Und macht mich sehr wütend.

  • Was unterstellst du mir hier für eine Denkweise?

    Ich bagatellisiere gar nichts!

    Und natürlich sollten und müssten sich die Männer zurückhalten.

    Schön das du das nur von einer Kollegin gehört hast,aber man müsste intensiver in diese Richtung nachforschen um zu einem realistischen Ergebnis zu kommen.

    Ich denke das da verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.

    Ich wollte nur darstellen warum es überhaupt in diese Richtung geht.

    Ich persönlich sehe noch eine Stufe zwischen sexueller Belästigung und Vergewaltigung.

    Darum ist es mir gegangen.

    Das war mein Ansatz,und ist nur meine Meinung!

    Dafür wurde ich hier milde ausgedrückt,kritisiert.

    Der Großteil der User hier sieht das anders,und für die meisten dürfte Watson nie wieder spielen und müsste ins Gefängnis!

  • Ich bagatellisiere gar nichts!

    Ohne auf anderes näher einzugehen: Doch, tust Du eindeutig, spätestens in dem Moment, wo Du den Begriff "wirkliche Nötigung" in Deinem langen Beitrag verwendest.

    When I die and go to hell, hell will be a Brett Favre
    game, announced by the ESPN Sunday night crew,
    for all eternity. Paul Zimmerman

  • Schön das du das nur von einer Kollegin gehört hast,aber man müsste intensiver in diese Richtung nachforschen um zu einem realistischen Ergebnis zu kommen.

    Ich denke das da verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.

    Sicherlich gibt es da auch eine Dunkelziffer und sicher sieht eine Frau eine Handlung als sexuelle Belästigung, die andere noch nicht.

    Aber mein einer Fall in 20 Jahren ist sicherlich belastbarer als deine 15 %... Eine Masseurin hat 4 Massage Einheiten die Stunde. Das mal 8 sind 32 am Tag. 15 % wären dann gerundet 5 sexuelle Belästigung am Tag.

    Deine Aussage war whataboutism und sonst nichts. Das wollte ich aufzeigen.

  • Ohne auf anderes näher einzugehen: Doch, tust Du eindeutig, spätestens in dem Moment, wo Du den Begriff "wirkliche Nötigung" in Deinem langen Beitrag verwendest.

    Hier kann ich zumindest erläutern, dass eine "wirkliche Nötigung" im Sinne des deutschen Rechts (§ 240 StGB) vorliegt, wenn jemand einen anderen Menschen vorsätzlich

    1. mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel

    2. zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wobei

    3. die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    Nötigung zeichnet sich dadurch aus, dass der Täter den entgegenstehenden Willen des Opfers durch Zwang bricht.

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt natürlich davon ab, welchen Sachverhalt man zu Grunde legt. Bei dem von Lucifer zu Grunde gelegten Sachverhalt gibt es keine Gewalt und keine Drohung, also auch keine Nötigung. Insofern hat er schon Recht. Ob es in tatsächlicher Hinsicht so war, kann ich natürlich auch nicht beurteilen.

    Daneben gibt es im deutschen Strafrecht noch den inzwischen wiederholt geänderten § 177 StGB, der inzwischen den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung regelt. Dieser lautet in den hier relevanten Passagen (Hervorhebungen von mir):

    (1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

    [...]

    3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

    [...]

    5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) [...]

    (5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

    1.gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,

    2.dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder

    3.eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.

    (6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

    1.der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

    2.[...]

    (7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn [...]

    (8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn [...]

    (9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

    Zur Erläuterung: Die Absätze 1 und 2 bezeichnen den "Grundtatbestand". Die Absätze 5 bis 8 sind sog. Qualifikationstatbestände, d. h. neben einem Grundtatbestand müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Und auf die heuchlerische,scheinheilige moralische Gesellschaft die ihn jetzt abstempelt geb ich gar nichts.

    Deswegen schreibst du Monologe in Internetforen um Watsons Verhalten zu relativieren. Ich seh' schon.

    We had a teenage girl break the Eric Decker signing and now we got a fucker in the shrubs at Florham Park stalking the Saleh interview arrival. Imagine thinking this fanbase isn't superior to the others? -@DrewfromJersey