Für mich ist "verfassungsfeindlich" ein zu subjektives Kriterium, um es der Auslegung einer weniger Personen (wie hier dem Wahlausschuss) zu überlassen. Meiner Meinung ist die Mißbrauchsgefahr hier viel zu groß, daher sollte sich der Staat hier auf die Feststellung objektiver Kriterien der Wählbarkeit (wie passives Wahlrecht, Wohnort, Alter etc.) beschränken.
Oder um es andersrum zu formulieren: Würdet ihr wollen, dass ein überwiegend aus Mitgliedern der AfD bestehender Wahlausschuss über die Verfassungstreue des Kandidaten der Grünen oder Linken entscheidet?
Der Klageweg bis hin zum Bundesverfassungsgericht steht ja offen. Die letztinstanzliche Auslegung von Verfassungsfeindlichkeit durch die dortigen wenigen Personen ist ein Ausdruck der Gewaltenteilung und damit eines Grundprinzips unseres Staates. An diesem Prinzip rütteln zu wollen, wäre für sich bereits verfassungsfeindlich.