Ab ins Stadion
Ich freue mich auf Otto Addo und Gerald Asamoah.

Ich freue mich auf Otto Addo und Gerald Asamoah.
Go Steelers

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hawk210984 schrieb:
Ab ins Stadion![]()
Ich freue mich auf Otto Addo und Gerald Asamoah.
Go Packs 96 schrieb:
Über den Punkt kann ich mich nicht wirklich freuen.
Banane schrieb:
Solltest du aber.... ihr wart lange in Unterzahl.. Wir dagegen sind derzeit einfach scheisse.Go Packs 96 schrieb:
Über den Punkt kann ich mich nicht wirklich freuen.
GW zum Punkt.
Go Packs 96 schrieb:
Gerade weil ihr zur Zeit nicht in Topform seit, muss man den 3er auch mal mitnehmen. Die Unterzahl war selten dämlich.Banane schrieb:
Solltest du aber.... ihr wart lange in Unterzahl.. Wir dagegen sind derzeit einfach scheisse.GW zum Punkt.Go Packs 96 schrieb:
Über den Punkt kann ich mich nicht wirklich freuen.
Go Packs 96 schrieb:
So da es bei Uns mal wieder drunter und drüber geht![]()
Badger schrieb:
@Go Packs 96
Kannst ja mal berichten wie das Spiel so läuft. Ich boykottiere die Schlümpfe seit einigen Wochen, will mir das Wochenende nicht versauen.
AotearoA schrieb:
wie schlägt sich eigentlich Kevin Wimmer bei euch? Verstärkung oder eher Mitläufer?
Go Packs 96 schrieb:
Dann wird ja jetzt bei uns mal wieder ne Trainerdiskussion losgehen.
AotearoA schrieb:
wie schlägt sich eigentlich Kevin Wimmer bei euch? Verstärkung oder eher Mitläufer?
Hizm schrieb:
Martin Kind und Konsorten weigern sich jetzt einfach eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen, obwohl die dafür benötigten Stimmen anerkanntermaßen vorliegen.
Lupenreine Demokraten. Wie immer.
Hannover 96 schrieb:
Sehr geehrte Mitglieder, liebe 96er,
der Vorstand von Hannover 96 e.V. möchte Sie heute über eine wichtige Entscheidung informieren und Ihnen die Beweggründe dafür ausführlich erläutern.
Am 1. November 2018 hat die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 dem Vereinsvorstand von Hannover 96 insgesamt 1310 Anträge von Mitgliedern auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung übergeben. Der Vorstand hat diese Anträge geprüft und festgestellt, dass das erforderliche Quorum und somit das Minderheitenbegehren in dieser Hinsicht erfüllt ist. Notwendig gewesen wären 5 Prozent von 22 890 Mitgliedern (Stand:
1. November 2018), also 1145 Anträge. 1271 der 1310 abgegebenen Anträge sind gültig, 94 stammen von Kindern und Jugendlichen. Der Großteil der Anträge entfällt auf die Abteilung Fußball passiv (895).
Einziger begehrter Tagesordnungspunkt ist die Abwahl der drei bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Veronika von Lintel, Michael Beck und Valentin Schmidt sowie – die Abwahl vorausgesetzt – eine Neuwahl für die vakanten Aufsichtsratsposten. Begründet wird diese Tagesordnung mit einer angeblich falschen Sachentscheidung des Aufsichtsrats am
31. Juli 2017, also einer Entscheidung, die weit mehr als ein Jahr zurückliegt.
Als Vorstand von Hannover 96 e.V. haben wir uns ausführlich mit den Inhalten des Antrags auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auseinandergesetzt, dazu den Rat mehrerer Juristen eingeholt und von Dr. Paul Lambertz, einem unabhängigen und renommierten Rechtsanwalt für Sport-, Vereins- und Verbandsrecht aus Köln, ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Auf Grundlage dieser umfangreichen rechtlichen Expertise haben wir einstimmig beschlossen, keine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen. Die von uns einbezogenen 17 Abteilungsleiter von Hannover 96 e.V. unterstützen diese Entscheidung.
Das vorliegende Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass das Begehren auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung „nicht statthaft ist".
Entscheidend dafür sind folgende vier Gründe:
Erstens: Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung ist für den 23. März 2019 terminiert. Ein Tagesordnungspunkt ist dort die Neuwahl des Aufsichtsrats. Die drei Aufsichtsratsmitglieder Veronika von Lintel, Michael Beck und Valentin Schmidt, die auf der begehrten Mitgliederversammlung abberufen werden sollen, haben bereits erklärt, dass sie nicht mehr für den nächsten Aufsichtsrat kandidieren werden. Es gibt also keinen vernünftigen Grund, nicht die ordentliche Mitgliederversammlung abzuwarten, zumal der Antrag auch keine zeitliche Dringlichkeit erkennen lässt. Die fehlende Eilbedürftigkeit hat auch das Landgericht Hannover (Aktenzeichen 17T27/18) bereits mit Beschluss vom 16. Oktober 2018 festgestellt, als es einen Antrag von drei Vertreter der IG Pro Verein 1896 zurückwies, der Verein solle die persönlichen Daten aller Mitglieder herausgeben.
Nach dem 23. März 2019 wird durch den neuen Aufsichtsrat ein neuer Vorstand bestimmt. Martin Kind wird als Vorstandsvorsitzender nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zweitens: Auf der Tagesordnung der beantragten außerordentlichen Mitgliederversammlung steht neben der Abwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern auch eine „sofortige Neuwahl“. Würde die Neuwahl - eine Abwahl vorausgesetzt - in dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden, wäre das ein klarer Verstoß gegen die Vereinssatzung von Hannover 96 und die Wahl nichtig. Es müsste also eine weitere, außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden, sollte der Aufsichtsrat nicht mehr beschlussfähig sein. Im Klartext: Hannover 96 e.V. müsste in zweieinhalb Monaten insgesamt drei (!) Mitgliederversammlungen abhalten. Für den Großteil von Ihnen halten wir das weder vertretbar noch zumutbar.
Drittens: Der Kosten- und Personalaufwand, der für den Verein bei bis zu drei Mitgliederversammlungen entstehen würde, stünde in keinem Verhältnis zum Begehren. Jede Mitgliederversammlung kostet Hannover 96 e.V. den Betrag von circa 80 000 Euro (bei drei Versammlungen wären das circa 240 000 Euro) und bindet einen Großteil der Vereinsangestellten über mehrere Wochen. Gleichzeitig muss die Eröffnung des Vereinssportzentrums an der Stadionbrücke intensiv vorbereitet werden.
Viertens: Nach der Vereinssatzung würden die auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gewählten neuen Aufsichtsratsmitglieder ohnehin nur bis zum 23. März 2019 (Neuwahl) im Amt bleiben, also nur für circa einen Monat, weil eine zweite außerordentliche Mitgliederversammlung wegen der einzuhaltenden Ladungsfrist von mindestens vier Wochen erst im Februar 2019 stattfinden könnte. Das wäre unverhältnismäßig und läge nicht im Vereinsinteresse, weil neue Aufsichtsräte wieder aus dem Amt scheiden würden, bevor sie sich überhaupt richtig eingearbeitet haben.
Jeder einzelne Grund ist für sich allein ausreichend, den Antrag auf Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung zurückzuweisen.
Selbstverständlich respektieren wir als Vorstand von Hannover 96 e.V. jegliches Minderheitenbegehren mit sachlichem Hintergrund. Die Stattgabe des beschriebenen Minderheitenbegehrens vom 1. November würde jedoch die Vereinsinteressen und das Ansehen von Hannover 96 in der Öffentlichkeit stark beschädigen. Insofern bitten wir um Verständnis für unsere Entscheidung.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch kurz auf Medienveröffentlichungen in den vergangenen Tagen eingehen, in denen darüber spekuliert wurde, dass Hannover 96 in der laufenden Fußball-Bundesligasaison ein Punktabzug oder sogar ein Lizenzentzug droht. Solche Spekulationen sorgen für Ängste, die wir verstehen können. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle erneut versichern, dass sich die Änderung des Gesellschaftsvertrages bei der Hannover 96 KGaA am Regelwerk der Deutschen Fußball-Liga (DFL) orientiert. Hierzu gibt es einen Schriftverkehr mit der DFL, und es werden gute Gespräche geführt. Wir sind überzeugt, dass es weder einen Punktabzug noch einen Lizenzentzug geben wird.
Mit sportlichen Grüßen
Vorstand Hannover 96 e.V.