Beiträge von Adi

    Urlaub! :lesen:

    B. Brecht: Das Leben des Galileo Galilei

    P. Süskind: Das Parfüm

    E. Hemmingway: Der alte Mann und das Meer

    F. Dürenmatt: Die Physiker

    Alles Literatur, welche man in Listen von hundert Bücher die man gelesen haben muss, zu finden vermag. Ich fühlte mich prächtig unterhalten.

    Galileo hatte ich in der Schulzeit lesen dürfen und war mir eine echte Freunde ihn wieder unter meine Augen zu bekommen.

    Hemmingway, Weltliteratur!

    Das Parfüm. Den Film bereits gesehen und damit vor Augen.Das Buch geht viel viel tiefer trotz der Stimme im Off im Film. Hat mir besonders gefallen.

    Die Physiker. Grotesk und Paradox :thup:

    Ich hab eine neues Handy, und heute die NINA App dort auch neu eingerichtet. Dabei hab ich festgestellt, dass man sich dieser Kritik angenommen hat. Man kann jetzt auswählen, welche Warnungen man bekommen will. Dabei gibt es 'Bürgerwarnungen' und 'Wetterwarnungen' jeweils in drei Stufen unterteilt. Sehr sinvolle Verbesserung aus meiner Sicht.

    Interessant. Denn ausgerechnet heute wollte ich hier schrieben, dass ich das toll finde, dass man hier in Kroatien häufig wetterbedingte Warnmeldungen erhält (leider nicht bei Hitze, was für viele Menschen ebenso bedrohlich ist).

    Kurze Frage an die Pros hier.

    Ich bin jetzt angefangen zu laufen. Immer zwischn 6-8 km. Alles gut. Für mich und mein Gewicht :mrgreen:

    Ich laufe zu Hase oder so es zetlich passt in der Mittagspause.

    Was nervt. Schuhe hin und her schleppen.

    ist es schädlich mit 2 verschiedenen paar Schuhen zu laufen?

    Nein. Im Gegenteil solange es nicht gleichzeitig ist.


    Laufen ist monoton. Verschiedene Schuhe geben dem Fußbett ein klein wenig Varianz.

    Jetzt haben sie mir auf der Fähre von Irland nach Wales den Umwerfer verbogen. 85 km noch damit gefahren aber nun in eine Werkstatt gefahren. Die 3 einfachsten Gänge gingen nicht mehr zu fahren.

    Mal schauen ob sie es repariert bekommen :3ddevil:

    Wer ist "sie"?

    Bevor alles um die Ohren fliegt. Bin noch guter Hoffnung. Spoiler. Wer das Lied so mag, sollte lieber nicht rein hören. Ansonsten KI "Kann Irgendwiealles" 😂.


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    Kein Deutscher dabei, denn wir sind ja die Guten.:rockon:

    Ohne, dass ich die Saison viel verfolgt habe, dass mit dem Torwart ist mir auch in den Sinn gekommen.

    Du brauchst einfach einen Top TW um solche Teams wie Florida auszuschalten und den Cup zu gewinnen.

    Sind die beiden Goalies von Edmonton nur Durschnitt ?

    Es gab "We want Skinner Chants" in den POs und es waren die nicht Oilers-Fans.:mrgreen:

    Ich bin ja kein Jurist, aber für mein Verständnis geht deine Interpretation der zitierten Regelung sehr weit über ihren tatsächlichen Gehalt hinaus.

    Was wäre denn deine Interpretation?

    ChatGPt sagt

    Ja, Bundesministerien müssen E-Mail-Verläufe, Chatverläufe und Kalenderdaten in vielen Fällen aufbewahren. Sie dürfen nicht einfach gelöscht werden. Die genauen Pflichten ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Regelungen, insbesondere:

    * Bundesarchivgesetz (BArchG): Dies ist die zentrale Grundlage für die Archivierung von Unterlagen des Bundes. Es besagt, dass alle Unterlagen von öffentlichen Stellen des Bundes, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben nicht mehr benötigen, dem Bundesarchiv zur Übernahme anzubieten sind, wenn sie einen "bleibenden Wert" haben. Dazu gehören auch elektronische Unterlagen. Der bleibende Wert kann sich aus der rechtlichen, historischen oder wissenschaftlichen Bedeutung ergeben.

    * E-Government-Gesetz (EGovG): Dieses Gesetz fördert die elektronische Verwaltungsarbeit in den Bundesbehörden. Es legt fest, dass Behörden ihre Akten elektronisch führen sollen ("E-Akte") und dabei sicherstellen müssen, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung eingehalten werden. Dies impliziert die Notwendigkeit der revisionssicheren Speicherung elektronischer Dokumente.

    * Abgabenordnung (AO) und Handelsgesetzbuch (HGB): Obwohl diese Gesetze primär für Unternehmen relevant sind, finden ihre Grundsätze teilweise auch Anwendung auf die öffentliche Verwaltung, insbesondere wenn es um Unterlagen mit steuerlicher oder buchhalterischer Relevanz geht. Hier gelten in der Regel Aufbewahrungsfristen von 6 oder 10 Jahren für bestimmte Dokumente (z.B. Rechnungen, Verträge).

    * Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD): Diese sind ebenfalls primär für Unternehmen relevant, beeinflussen aber auch die Anforderungen an die elektronische Archivierung in der öffentlichen Verwaltung, da sie die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit von elektronischen Geschäftsunterlagen festlegen.

    * Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO verlangt zwar, dass personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind (Grundsatz der Speicherbegrenzung, Art. 5 Abs. 1 e DSGVO). Allerdings gibt es Ausnahmen für die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken (Art. 17 Abs. 3 d DSGVO). Das bedeutet, dass Daten, die archivierungswürdig sind, auch länger gespeichert werden dürfen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt und die archivischen Zwecke nicht beeinträchtigt werden.

    Was konkret aufbewahrt werden muss:

    Grundsätzlich müssen alle E-Mails, Chatverläufe und Kalendereinträge aufbewahrt werden, die relevant für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben sind, also:

    * Vorgangsrelevante Kommunikation: Alles, was Teil eines Geschäftsvorgangs, eines Verwaltungsaktes oder einer Entscheidung ist. Dazu gehören beispielsweise Genehmigungen, Anfragen, Bescheide, Verträge, interne Vermerke, Abstimmungen und Korrespondenz mit Bürgern oder anderen Behörden.

    * Dokumentation von Entscheidungen: Alle Kommunikationen, die zur Begründung oder Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen dienen.

    * Rechtlich relevante Dokumente: Inhalte, die rechtliche Verpflichtungen begründen, dokumentieren oder belegen.

    * Finanzielle oder steuerliche Relevanz: Auch wenn Bundesministerien keine "Gewinnabsicht" haben, gibt es buchhalterische und steuerliche Aspekte, die zur Aufbewahrung verpflichten können.

    Was gelöscht werden darf (oder muss):

    * Rein private Kommunikation: Persönliche E-Mails oder Chatverläufe, die keinerlei dienstlichen Bezug haben. Hier ist es wichtig, dass eine klare Trennung zwischen dienstlicher und privater Nutzung existiert.

    * Spam, Newsletter ohne Relevanz, Systemnachrichten: Unbedeutende oder werbliche E-Mails, die keine dienstliche Funktion erfüllen.

    * Redundante oder nicht-vorgangsrelevante Kopien: Wenn der Inhalt bereits in einer offiziellen Akte oder einem anderen System revisionssicher gespeichert ist und die E-Mail/der Chatverlauf nur ein "Transportmittel" war und keine zusätzlichen Informationen enthält.

    * Personenbezogene Daten ohne Archivwert: Daten, die zwar personenbezogen sind, aber nach Ablauf des Zwecks ihrer Speicherung keinen archivischen Wert mehr haben und nicht unter eine der Ausnahmen der DSGVO fallen, müssen gelöscht werden.

    Herausforderungen bei elektronischer Kommunikation:

    Die Archivierung elektronischer Kommunikation stellt Ministerien vor große Herausforderungen, da E-Mails, Chats und Kalendereinträge oft fragmentiert sind und nicht immer klar als "vorgangsrelevant" erkennbar sind. Es sind technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich, um eine revisionssichere Archivierung zu gewährleisten. Dies beinhaltet oft den Einsatz spezialisierter Software (wie die "E-Akte Bund") und klare interne Regelungen.

    Im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass relevante Kommunikation aufbewahrt werden muss. Das unbegründete Löschen von dienstlicher Kommunikation kann rechtliche Konsequenzen haben.

    Ja, aber auch dienstlich hat man in der Regel eine persönliche Mailadresse und eine funktionale (also für die jeweilige Organisationseinheit). Dass die persönlichen Adressen und gar Chats archivierungspflichtig sind, wäre mir neu.

    Adi scheint sich da ja auszukennen, ich wäre sehr an näherer Erläuterung der Rechtslage interessiert.

    Es ist ja immer wieder mal in den Nachrichten, dass hier ein Handy gelöscht oder da ein Laptop verloren gegangen ist.

    Chat, EMails und Kalendereinträge müssen nach Gesetz gespeichert werden, da sie relevant für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben sind. Und darunter fällt so alles Mögliche Bescheide, Vermerke, Verträge, Abstimmungen, Anfragen und Antowrten an Bürger.


    Es dürfen nur Daten gelöscht werden die rein persönlich sind und keinerlei dienstlichen Bezug haben ("Olaf, heute gibt es Labskaus in der Kantine."). Zwischen Dienstlich und Privat wiederum ist die Nutzung des Geräts zu unterscheiden ("Tochter bleibt heute wegen ihrem Ausschlag daheim."). Bei personenbezogenen Daten spielt es eine Rolle, ob die Daten einen gewissen Archivwert besitzen. Wenn nicht, werden die Daten gelöscht und nicht archiviert (zB Afd-Gruppenkalender 20.4. Adolfs Geburtstag)

    Ich würde gern mal dieses Spiel als Anlass (nicht als Beispiel und schon gar nicht als Beweis) verwenden, um die Tennis-Insider hier zu befragen inwieweit es sein könnte, dass Profis mit höheren Zielen kleine Turniere als Wettkampftrainingsort verwenden könnten und dieses Training vorsieht nur bis zu einer bestimmten Runde zu bespielen, da dies ihr optimiertes Training so vorsieht.

    Oder anders gesagt, könnte es sein, dass einige Spieler Stuttgart als erstes Rasenturnier als Wettkampftrainingsstätte verwenden, die nur ein, zwei oder drei Spiele vorsehen und somit eine eigene Niederlage bewusst kalkulieren und herbeiführen.

    Kann da was dran sein oder ist das nicht nur unüblich sondern ein herausragendes Unding?

    Ich möchte an der Stelle nochmal deutlich betonen, dass das keine Position der SPD oder der Bundestagsfraktion der SPD ist. Hier haben sich einige, insbesondere ältere, SPD Politiker verewigt, die mit dem Kurs der Partei in dieser Frage nicht einverstanden sind. Das es diese Strömungen in der SPD gibt, ist ja bekannt. Man kann aber nur hoffen, dass sie in den kommenden Jahren noch weiter in den Hintergrund verschwinden.

    Fein, aber es sind sehr wohl Meinungen von Personen, dessen Wahlkampf für ein Bundestagstagsmandat seitens SPD mitfinanziert und unterstützt hat. So ganz weg differenzieren sollte man diese Gemeinsamkeit somit auch nicht.