Aber meines Wissens verwendet die Polizei computergeneriertes Bildmaterial, um Sexualstraftäter zu erwischen, die sich an Kinder ranmachen wollen. Aber fällt dieses computergenerierte Bildmaterial auch unter Kinderpornographie?
Hast du dazu Belege? Das halte ich meines Wissens nach für eine üble urban legend, denn in Deutschland ist das Prinzip des "Agent Provocateur" verboten und jedes Strafverfahren wäre hinfällig.
ZitatUnd was ist mit Storys in dem es um pädophile Handlungen geht? Sind meines Wissens auch verboten (zumindest die Verbreitung), aber wenn jemand sowas schreibt oder liest, kommt auch kein Kind zu schaden.
Pornografische "Schriften" im Sinne von Paragraf 184b StGB meint Bilder/Video- und Tonaufnahmen. Stories im Sinne von frei erfundenen Geschichten sind nicht verboten.