Beiträge von lascoNi

    Aber meines Wissens verwendet die Polizei computergeneriertes Bildmaterial, um Sexualstraftäter zu erwischen, die sich an Kinder ranmachen wollen. Aber fällt dieses computergenerierte Bildmaterial auch unter Kinderpornographie?

    Hast du dazu Belege? Das halte ich meines Wissens nach für eine üble urban legend, denn in Deutschland ist das Prinzip des "Agent Provocateur" verboten und jedes Strafverfahren wäre hinfällig.



    Zitat

    Und was ist mit Storys in dem es um pädophile Handlungen geht? Sind meines Wissens auch verboten (zumindest die Verbreitung), aber wenn jemand sowas schreibt oder liest, kommt auch kein Kind zu schaden.

    Pornografische "Schriften" im Sinne von Paragraf 184b StGB meint Bilder/Video- und Tonaufnahmen. Stories im Sinne von frei erfundenen Geschichten sind nicht verboten.

    Den Vergleich ziehst allein du und das Leid der Opfer bringst allein du hier hinein.

    Den Vergleich ziehe nicht nur ich, sondern diese Abwägung trifft auch der Gesetzgeber wenn er darüber entscheidet, welches Verhalten unter Strafe fällt und welches nicht. Richtigerweise wurde hier ja schon angemerkt, dass nicht ausgelebte Pädophilie auch gar nicht unter Strafe steht. Aber das Anschauen von Kinderpornos ist nun mal auch ausgelebte Pädophilie, da es jedes Mal wieder eine Viktimisierung beinhaltet und eine weitere forciert.

    Da von einer "miesen Situation" oder "Arschkarte" für Pädophile zu sprechen trifft es meines Erachtens überhaupt nicht.

    Ich werfe das eher der bayrischen Legislative und Exekutive vor. Die Judikative kann ja nix für das von der Legislative beschlossene Gesetz und muss das so umsetzen. Die Exekutive ist es aber, die hier ja die Anträge an die Judikative stellt.


    Kommst du aus dem Rechtsbereich?

    Na dass passt aber nicht ganz zusammen meiner Meinung nach, hier die Judikative auszunehmen. Wenn dann muss dass auch für die Exekutive gelten, die ja ebenfalls an die Gesetzgebung gebunden ist. Und weiterhin war die Legislative ja damit befasst, über die Rechtmäßigkeit der Gesetze zu entscheiden.


    Ich bin in der Exekutive als Mitarbeiter einer Behörde tätig, allerdings viel weiter im Norden.

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    Wie sieht das denn praktisch aus? Ist das ähnlich wie bei Durchsuschungsbeschlüssen geregelt, wo das Gericht idR Anträgen einfach zustimmen kann, eine Ablehung aber Begründen muss?

    In Bezug auf strafprozessuale Wohnungsdurchsuchungen entscheidet ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft, so weit richtig, der Beschluss muss dann aber auch vom Gericht erlassen werden. Bedeutet ein Richter muss daher auch selbst begründen, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen und den Beschluss verfassen. Die Entscheidung eines Gerichts muss immer begründet sein, sowohl im Falle der Ablehnung als auch der Ablehnung.


    Bei Entscheidungen über längerfristigen Gewahrsam ist der Unterschied, dass der Antrag direkt von der Polizei bei Gericht gestellt wird. Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungsbehörde und ist mit Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrecht nicht befasst. Hier gibt's dann natürlich auch einen richterlich begründeten Beschluss.

    Mit präventiver Gefahrenabwehr kann man immer was hinkonstruieren um unliebsame Demonstranten für 30 Tage wegzusperren. Wie gesagt, ich halte die Länge von 30 Tagen für unverhältnismäßig.


    Zum Vergleich sind es in Sachsen maximal 2 Wochen: "

    Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit nicht verhindert oder eine bereits eingetretene erhebliche Störung nicht beseitigt werden kann" und sonst 3 Tage.

    Die Dauer der angeordneten Ingewahrsamnahme ist auch meiner Meinung nach sehr (möglicherweise zu?) lang. Letztlich muss so etwas im Einzelfall geprüft werden und ohne Kenntnisse über den genauen Sachverhalt kann man hier zwar diskutieren, bedeutet aber auch stochern im Nebel. Da die Demonstranten nach ihrer ersten Festnahme quasi direkt weiter gemacht und dann angeblich auch noch angekündigt haben, weiter die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, haben sie die Begründung für die weitere Ingewahrsamnahme ja selbst gleich geliefert. Ansonsten ist da schon viel Begründungsarbeit nötig, eine konkrete Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darzulegen. Auch die Dauer der Freiheitsentziehung muss, soweit mir bekannt ist, konkret begründet werden.


    Mit der Argumentation, dass dort etwas hinkonstruiert wird, begibts du dich meiner meiner Meinnung nach in den Bereich, dass du generell der Justiz eine Form der Rechtsbeugung unterstellst. Dass die "Rechtsrealität" deutschlandweit gesehen je nach Bundesland nicht immer gleich ist, sieht man ja schon daran, dass es ein Nord-Südgefälle bei der Verhängung von (Haft-) Strafen gibt.

    2021 ist das Polizeigesetz in Bayern verschärft worden und nun können Personen, bei denen eine berechtigte Annahme besteht, dass sie weitere Straftaten begehen, 30 Tage ohne Hauptverhandlung auf richterliche Abordnung in Sicherungshaft genommen werden. Das passiert nun bei einigen Mitgliedern der "Letzten Generation" ...


    Unliebsame Demonstranten wegsperren kennt man sonst nur aus anderen Ländern.

    Entsprechende Regelungen über einen längerfristigen Gewahrsam einer Person gibt es so weit es mir bekannt ist in allen Landespolizeigesetzen, einzig die Dauer von 30 Tagen scheint mir verschärft worden und höher als in anderen Bundesländern zu sein. Also wirklich neu ist daran nichts.

    Wichtig ist auch daraufhin hinzuweisen, dass es sich um eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr und nicht um Straftatenverfolgung handelt. Der Verweis auf eine fehlende Hauptverhandlung passt daher überhaupt nicht. Und du schreibst es ja selbst, die Polizei kann von sich aus niemanden über einen derart langen Zeitraum in Gewahrsam nehmen, da es dafür einen Richtervorbehalt gibt. Bedeutet dass ein nur ein Gericht solch eine Entscheidung aufgrund einer Gefahrenbewertung treffen kann.

    Also A38/B243 untenrum oder A36 obenrum meine ich. Von der Landschaft her und so.

    Wenn du die A36 nimmst, kannst du bei guter Fernsicht schon relativ früh den Brocken sehen und fährst dann am Harzrand entlang immer weiter darauf zu, bis du unmittelbar an Wernigerode mit Blick auf die Brockenspitze vorbeikommst.

    Jetzt weiß ich's wieder, danke! :D - der Podcast bleibt natürlich dennoch empfehlenswert, auch wenn Frau Rückert mir hin und wieder ein klein wenig zu sehr von sich überzeugt daher kommt ;) - aber Thomas Fischer ist bei seinem ähnlich gelagertern Podcast da ja auch nicht anders :mrgreen:

    Ich nehme an du meinst bei "Zeit Verbrechen"? Da kann ich mich uneingeschränkt anschließen mit der Empfehlung. Sie macht ja auch noch den Podcast "Die Pfarrerstöchter", soweit ich weiß. Sie spart jedenfalls nicht mit Kritik, allerdings ist sie dabei wenigstens auch recht konsequent und verteilt die verbalen Güllekübel in sämtliche Richtungen.

    Hast du Belege, dass das irgendjemand tatsächlich tut? Systematisch, also nicht nur in Form eines einzelnen Verschreibers? Oder handelt es sich bei solchen "Beispielen" nicht in aller Regel um Strohmannargumente von Gendergegnern? :paelzer:

    Gästin ist mir zuletzt bewusst bei Sabine Rückert, der stellvertretenden Chefredakteurin der "Zeit“, in einem Podcast untergekommen und ist auch sonst schon ziemlich verbreitet, wird auch in Artikeln der "Zeit" oder von ZDF neo verwendet.

    Das kann ziemlich nach hinten losgehen, wenn die StA davon ausgeht, dass die Beweise vernichtet wurden, nachdem man über Telegram gewarnt wurde.

    Da kann es auch mal wegen Verdunkelungsgefahr in die U-Haft gehen.

    Das ist so nicht korrekt, die Verdunkelungsgefahr ist ein auf die Zukunft gerichteter Haftgrund. Die Zielrichtung der Maßnahme ist, dass das Verfahren durch die Inhaftierung gesichert werden soll, was ja generell der Zweck einer Untersuchungshaft ist. Wenn der Erfolg der Gefahr (Vernichtung der Beweismittel) bereits eingetreten ist, gibt es also nichts mehr zu sichern und die Maßnahme ist unbegründet.

    Einem passiert durch ein Versehen selbst ein Fehler und macht dafür die Airline haftbar?! Tut mir Leid aber das ist doch irgendwie auch dreist. Oder übersehe ich etwas?

    Will euch da nicht widersprechen. Sicher ist das eher eine Ideal- bzw. Wunschvorstellung hauptsächlich aus Sicht von Ineos, die zunächst als einzige davon profitiert hätten. Man hätte die Situation aus Sicht von Movistar vielleicht aber auch so sehen können, dass man Pogacar als erkennbar stärkstem Fahrer durch das Nachfahren ein paar zusätzliche Körner vor den ersten Bergetappen kosten lässt und man im Nachhinein davon profitiert, ausgehend natürlich von der Prämisse, dass man davon ausgeht, Carapaz die Zeit wieder abnehmen zu können. Wirkt dann eben ein bisschen so, als hätte man sich für den Spatz in der Hand entschieden. Wahrscheinlich wäre der Anstieg dazu aber auch nicht schwer genug gewesen, um da nachhaltig Wirkung bei Pogacar zu erzielen.


    Festzuhalten bleibt für mich dennoch, dass Pogacar durch die Reaktion von Movistar profitiert hat und noch ne Menge mehr zwischen ihm und dem Toursieg steht, als sturzfrei durch die restlichen Etappen zu kommen.

    Ich sehe da ehrlich gesagt absolut keine Spannung, denn keiner dem ich zutraue Pogacar zumindest Paroli zu bieten ist noch in realistischer Schlagdistanz.


    Man möchte natürlich absolut nichts ausschließen und ein Fehler kann zum Ausscheiden führen, jedoch ist das für mich die einzig noch verbliebene Variable.

    Wie es gehen kann hat man heute schon in Ansätzen gesehen. Die Achillesferse dürfte die mannschaftliche Stärke von UAE sein. Im Finale war außer Pogacar keiner mehr von UAE dabei. Als Carapaz dann attackierte, hatte man Pogacar eigentlich in Zugzwang gebracht, selbst die Nachführarbeit zu leisten. Nur leider hat Movistar die Nerven verloren und fragwürdigenweise mit drei Mann das Loch zugefahren, der isolierte Pogacar brauchte sich nur anklemmen. Gibt auch ein Video vom Zieleinlauf, auf dem deutlicher Gesprächsbedarf zwischen Michal Kwiatkowski (Ineos) und Enric Mas (Movistar) zu erkennen ist...Die Chance Zeit aufzuholen war heute auf jeden Fall da. Ich sehe Pogacar aktuell auch als stärkstem Fahrer (was aber auch nur bedingt etwas heißt, wenn man an den Einbruch von Simon Yates als Gesamtführender und drei Etappensiegen beim Giro 2018 denkt), aber gegen wechselnde Attacken der Konkurrenz wird er sich (isoliert) auch nur schwer erwehren können.

    Braucht man den für die erste denn? Ich habe in der Apotheke beide erhalten (wahrscheinlich kassieren sie dann auch zweimal) und eingescannt, aber meine Frau bekam im Impfzentrum nur die für die Zweitimpfung und gilt laut WarnApp damit in ein paar Tagen als durchgeimpft. Das Praktische daran: Als Impfstoff ist nur der der zweiten Impfung angegeben. Damit müssen wir uns jetzt nicht mehr die Sorgen machen, dass einige Länder die heterologe Impfung mit AZ+Biontech nicht anerkennen.

    Das gilt aber erstmal nur für EU-Länder, oder wird CovPass mitlerweile auch von anderen Ländern als Nachweis akzeptiert?

    Soweit ich weiß, handelt es sich nur um ein innerhalb der EU abgestimmtes Impfzertifikat und ist daher zB insbesondere für eine USA-Reise nutzlos.

    Nein. Bin auch kein Profi.


    Die "Kunst" ist es da eben nicht zu reagieren sondern gerade durchzufahren. Ist ne Pappe.

    Was siehst du denn da für eine Reaktion?


    Er hält gerade drauf und prallt nicht nur gegen das Schild, sondern mindestens auch gegen den Arm der Frau, wodurch es ihm bei der Geschwindigkeit das Vorderrad wegreißt. Und wenn das Vorderrad weggeht, hast du keine Chance mehr.


    Sich selbst als Radsport-Noob bezeichnen und dann so eine Aussage, daß ist wohl eher ne Peinlichkeit.


    Ich habe die Verfilmungen von "Der Hobbit" bislang nicht gesehen, aber bist du dir sicher, dass es sich um Frodo gehandelt hat? Eigentlich erzählt "Der Hobbit" die Geschichte von Bilbo und seinem Finden des Rings. Wenn ich mich richtig erinnere, spielt Frodo im Buch überhaupt keine Rolle. Das hohe Alter von Bilbo würde mit dem Beginn vom Herrn der Ringe passen.


    Und als direkter Nachkomme der Menschen von Numenor war Aragorn mit einem erheblich längeren Leben gesegnet als "gewöhnliche" Menschen aus Mittelerde.


    Denke also dass sich Peter Jackson da ziemlich nah an den Büchern orientiert hat.

    Da hast du aber den zeitlichen Ablauf bei G20 vergessen. Die Wasserwerfer wurden eingesetzt bevor alles das passiert ist. Begründung war damals eine Maskierung (welch Ironie) des schwarzen Blocks.


    Die Maskierung nennt sich Vermummungsverbot und ist nach dem Versammlungsgesetz eine Straftat. Die Wasserwerfer wurden eingesetzt weil die Versammlung aufgrund der Zuwiderhandlung gegen das Vermummungsverbot für beendet erklärt worden ist, weil die Demonstranten ihre Vermummung nicht abgenommen haben und damit weitere Straftaten zu erwarten gewesen sind. Also nicht Ursache und Wirkung verwechseln.

    Das halte ich für eine mehr als gewagte These.
    Aus persönlichen Erfahrungen beim Fußball und aus Gesprächen mit Bekannten bei der Polizei ist der Anteil der Polizisten die “Lust” auf solche Arten von Auseinandersetzungen haben viel höher als man glaubt.
    Das von eben diesem Verhalten bei Querdenker Demos nichts zu sehen ist, während Gegendemonstrationen teils mit mit Gewalt aufgelöst werden, lässt mMn tief blicken.

    Was aber eine einfache rechtliche Begründung haben dürfte:



    § 21 Versammlungsgesetz
    Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Denn was ganz gern vergessen wird ist, dass es sich bei Verstößen gegen Corono-EVOs (z. B. Maskenpflicht) immer nur um Ordnungswidrigkeiten handelt und ein Vergleich mit dem bereits angesprochenen Vermummungsverbot (=Straftat) eigentlich nicht zulässig ist, da beide Verstöße rechtlich unterschiedlich schwerwiegend sind und damit auch unterschiedliche Eingriffsbefugnisse der Polizei einhergehen.
    Und bei deinem angesprochenen Beispiel ist es ebenfalls eine Straftat durch die Gegendemonstranten. Daher wenig Ermessensspielraum der Polizei.


    Dass eine Versammlung alleine aufgrund von Ordnungswidrigkeiten (also auch Verstöße gegen Auflagen) aufgelöst werden kann, ist mir nicht bekannt. Da mag mich gerne jemand berichtigen.


    Es ist ja höchstrichterlich festgestellt worden, dass Demonstration auch während der Corona-Pandemie stattfinden dürfen. Ich bin mir sicher, dass die Polizei dieses Minenfeld gerne umgegangen hätte.

    bin mit meiner mir Anvertrauten seit etlichen Jahren gern in den Bergen am Wandern. angesteckt wurden wir mit diesem Fieber durch die mMn sehr gelungene Idee zur Harzer Wandernadel

    Bin ebenfalls im Harz aufgewachsen und von der Harzer Wandernadel können vor allem meine Eltern auch nur positives berichten. Selbst als "Einheimische" gab es viele neue Orte für sie zu entdecken, bei Heimatbesuchen stehen dann auch regelmäßig Lieblingstouren auf dem Programm. Zuletzt eine Runde von Drei Annen Hohne über den Hohnerücken hat mir echt gut gefallen. Zum Sonnenaufgang oben auf dem Brocken zu sein ist ne super Idee, muss ich mir mal vornehmen.


    Es muss also nicht immer die Ferne sein, die heimische Umgebung hält ebenfalls viel sehenswertes bereit ;)

    Sehr schönes Thema :)


    Berge sind neben dem Meer das beste, was die Natur für mich zu bieten hat. Daher regelmäßig absoluter Sehnsuchtsort für mich. Leider bin ich nur als Teilzeit-Aktivist in den Bergen unterwegs, da ich mir mit Hamburg bzw. inzwischen sogar noch etwas nördlich davon den falschen Wohnort für regelmäßige Touren ausgesucht habe ;)


    Aber immer wenn es passt, geht's in Urlauben dann in die Berge, dabei dann gerne ausgedehntes Trekking. Die letzten Jahre war ich dafür 3 Mal in Nepal für Trekking im Everest, Annapurna und Langtang/Helambu Gebiet und zuletzt auf Korsika für den nördlichen Teil des GR 20. Hab das jeweils für mich als Individualreise realisiert.
    Von den Bergwelt hat mich auch absolut der Trans Canada Highway zwischen Banff und Jasper beeindruckt, auf dem ich mit 2 Kumpels ne Camper Tour gemacht hab.


    Für richtige Klettertouren fehlen mir bislang die Grundkenntnisse bzw. das Training. Die Alpen reizen mich eigentlich auch sehr für ein Hütten-Trekking, aber bislang hält mich noch etwas davon ab, die Nächte in Massen-Schlaflagern zu verbringen.


    Wunschliste für die Zukunft: Georgien (Swanetien), Karakorum (K2/Concordia) , Südamerika (Peru/Bolivien) und Nepal (6000er, Kanchenjunga). Für ein paar dieser Sachen brauch ich aber auch erstmal ein paar mehr alpinistische Kenntnisse.


    Freut mich auch sehr, dass die Nepalis / Sherpas vor kurzem mit der ersten K2 Winterbesteigung "ihren" verdienten Meilenstein im Höhenbergsteigen gemacht haben. Haben sie sich verdient :)


    Dass in der analytischen Chemie Untersuchungen bzw. Tests nur Bruchstücke von etwas nachweisen ist vollkommen normal. Kai Dolgner von der SPD hat das ganz anschaulich gemacht:
    Bei einem Schwangerschaftstest wird auch nur der Bruchteil eines Hormons nachgewiesen und nicht das Baby selbst ;)

    This! Und auch schön, das es einige hier scheinbar völlig normal finden, wenn Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe „eingeordnet“ werden. Rassismus? Kenne ich nicht.


    Einordnung und Beschreibung sind aber mal vollkommen unterschiedliche Dinge. Nach deiner Auffassung wäre es auch rassistisch, über Barack Obama zu sagen, dass er ein schwarzer Präsident der USA war. Wenn die Aussage von dem Referee allein auf die Unterscheidung abzielte und damit keine Wertung erfolgte, kann ich da keinen Rassismus erkennen.

    Anstand mag er nie gehabt haben, aber seine Würde kann sich kein Mensch selbst wegnehmen.

    Seine Menschenwürde kann er sich nicht nehmen, aber da explizit nur von Würde gesprochen wurde, seh ich da eine Korrektur nicht begründet. Nicht umsonst kann menschliches Verhalten würdelos oder würdevoll sein, was gleichzeitig aber nicht heißt, dass davon der Wert eines Menschen abhängig gemacht werden kann.

    Also komm, das ist doch jetzt wirklich kleinkarierte Haarspalterei. Und ändert nichts daran dass diese Aktion einfach nur absolut scheiße war.

    Ich finde es ist absolut keine Haarspalterei auf den Unterschied hinzuweisen, der in der Verwerflichkeit von handelnden Personen besteht, von denen eine Aktion direkt ausgegangen ist, zu denen die sie stillschweigend gedultet haben. Der besteht schon allein darin, dass sich die Polizisten im ersten Fall selbst strafbar gemacht haben könnten. Dass man gegen die Aktion von polizeilicher Seite nicht vorgegangen ist, kann ich auch absolut nicht nachvollziehen, aber das habe zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt.