Der Klageweg bis hin zum Bundesverfassungsgericht steht ja offen. Die letztinstanzliche Auslegung von Verfassungsfeindlichkeit durch die dortigen wenigen Personen ist ein Ausdruck der Gewaltenteilung und damit eines Grundprinzips unseres Staates. An diesem Prinzip rütteln zu wollen, wäre für sich bereits verfassungsfeindlich.
Das halte ich in diesem Fall für eine nach meinem staatsphilosophischen Grundverständnis (der Bürger bzw. die Minderheit muss vor dem Staat bzw. der Mehrheit geschützt werden und nicht umgekeht) unzulässige Beweislastumkehr. Imo wäre es sinnvoller, wenn der Wahlausschuss hier die Möglichkeit hätte, bei einem Gericht per Eilantrag einen Entzug des passiven Wahlrechts erwirken zu können. So muss ein Bürger erst mal selbst Ressourcen aufbringen, von sich aus den Rechtsweg beschreiten und vor allem seine Unschuld beweisen, was imo nicht sein darf.
Die Entscheidung ist NICHT innerhalb eines kleinen Kreises von wenigen Personen (Wahlausschuss) alleine getroffen worden. Sie ist durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.
Wie genau willst du hier den Vorwurf der Willkür basierend auf Parteiinteressen rechtfertigen?!
Diese Willkür existiert rein faktisch nicht 
Dazu, in diesem speziellen Fall, die AFD selbst hat den Dödel für alle parteiinternen Positinnen ausgeschlossen. Wie kann man jemanden zu einer OB Wahl zulassen, der in der Partei selbst schon keinen Posten mehr übernehmen darf!?!?!
Doch, der Wahlausschuss hat hier erst einmal selbst die politische Macht, ein Urteil zu treffen. Ob das Urteil korrekt ist oder nicht, spielt aus meiner Sicht keine Rolle. Mein Punkt ist, dass die Beweislast beim Wahlausschuss liegen sollte und nicht beim Kandidaten.
Ich habe überhaupt keinen Vorwurf der Willkür basierend auf Parteiinteressen gemacht. Ich habe darauf hingewiesen, dass hier potentiell Willkür Tür und Tor geöffnet werden kann.
Kann sein, dass diese Willkür rein faktisch nicht exisitiert. Das habe ich auch nicht behauptet. Allerdings könnte sie existieren nach der derzeitigen Rechtslage bzw. Auslegung. Das sehe ich kritisch.
Wenn der Kandidat selbst in der AfD kaum vermittelbar ist, weil er zu rechtsextrem ist, dürfte es auch nicht sonderlich schwierig sein, ihm das passive Wahlrecht zu entziehen. Wenn man das nicht schafft, naja, dann muss man ihn halt zulassen und das Urteil dem Souverän überlassen.
Bitte verstehe mich nicht falsch - ich will nicht in irgendeiner Art und Weise Partei ergreifen für den Kandidaten. Allerdings halte ich die gegenwärtige Praxis der Wahlausschüsse, sich selbst ein Urteil anzumaßen, für einen, wie man in den USA sagen würde, "constituational overreach". Wenn das BVG und alle Instanzen das anders sehen, ist das so. Ich sage ja auch nicht, dass die keine Ahnung von unserem Grundgesetz haben, sondern nur dass der verfassungsrechtliche status quo imo unbefriedigend ist.