Was braucht man, wenn man mit einem Koffer an einen Ort kommt, in dem man seit vielleicht 10 Jahren mehr nicht war und in dem man nichts mehr hat? Da kommst selbst drauf + die Mittel, um einer existenzsicherenden Erwerbsarbeit nachzugehen, was sich in Ländern wie Afghanistan schwierig gestaltet, wie du in der Urteilsbegründung hättest lesen können.
Ich hätte immernoch gerne den Verweis auf die Stelle in der Urteilsbegründung (die ich offenbar besser gelesen habe), wo eine Bereitstellung von Mitteln für eine existenzsichernde Erwerbsarbeit für einen nicht absehbaren Zeitraum zur Verfügung gestellt werden muss, um im Einklang mit europäischem Recht zu bleiben. Was hingegen zahlreich im Urteil steht (und nicht in der Darlegung der Klagegründe), sind Dinge die alle nicht bereitgestellt werden müssen, weil es einem erwachsenem Mann zuzumuten ist, mittelfristig selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.
Der Unterschied zwischen dem was du aus dem Urteil rauszulesen im Stande bist und dem was wirklich drin steht, ist eben der Unterschied ob man ihm ein wenig Überbrückungsgeld in die Taschen stecken muss (2 Monatsgehälter) oder ihm mit 24 Monatsgehältern erlauben muss, in Afghanistan eine Hütte zu bauen, in der er dann Workshops unterrichten kann, wie man es mit ein bischen Vergewaltigung in Deutschland zu einer Hütte in Afghanistan schafft.
Und wenn es um die Höhe des Handgeldes geht, sollte man auch mal an die Kosten denken, die ein Häftling pro Monat in einer JVA verursacht.
Kleiner Tipp, bevor du dich grob verschätzt: Es sind deutlich mehr als 1.000 €.
Keine Ahnung wie diese Dinge im Zusammenhang stehen sollen. Die mehreren tausend € spart man, wenn man ihm 50€ in die Tasche steckt genauso, wie wenn man ihm 1000€ gibt. Man spart sogar noch die zusätzlichen 950€. Es ist ja keine freiwillige Ausreise.
Über die 1000€ kann man bei Freiwilligen gerne diskutieren, weils auf Dauer Geld spart. Bei Schwerverbrechern würde Ich den Staat bitten, unsere Kohle bitte nur besonders knauserig zur Verfügung zu stellen.