Und die Schwärzungen sind einfach auf Geheimhaltung oder Wahrung von Persönlichkeitsrechten zurückzuführen.
Das Argument "Geheimhaltung" finde ich ehrlich gesagt ein schwaches Argument. Bei den NSU Akten könnte man damit jetzt auch aufhören weitere Freigaben zu fordern.
Hast du ihn die veröffentlichten Protokolle mal reingeschaut? Da sind teilweise >50% einer Seite geschwärzt z.B. mit Überschrift "Strategiefragen". Unter Geheimhaltung fällt den Autoren von dem Dokument schon relativ viel (zufällige Beispiele aus der Begründung warum geschwärzt wurde):
1):
Die Schwärzungen auf Seite 5 des Protokolls unter TOP 2 (erste Schwärzung unter TOP 2) enthalten Informationen über Erkenntnisse über Erreger. Konkret geht es um die klinische Auswertung von verschiedenen Fällen aus einem namentlich genannten deutschen Landkreis sowie die hieraus gezogenen Schlussfolgerungen. Die geschwärzte Passage gibt den diesbezüglichen RKI-internen Abstimmungsstand wieder. Betroffen ist damit der geschützte behördliche Beratungsprozess, da es um Einzelheiten der behördlichen Entscheidungsfindung geht.
2):
Zudem geht es um die Einreise aus Risikogebieten und damit zusammenhängende Kontrollen der Tests und der Quarantäne. Es wird ausgeführt, was in dem Ministerium zum Thema Freitesten diskutiert wird und welche Haltung das RKI dazu hat und dass es anregt, diese als Papier zu formulieren. In diesem Zusammenhang geht es auch um die Teststrategie und eine Stellungnahme des RKI dazu. Betroffen ist damit der geschützte behördliche Beratungsprozess zwischen dem RKI und dem Ministerium. Aus der Passage ergeben sich Einzelheiten zum Prozess der Willensbildung zwischen den beiden Behörden.
3):
In der auf Seite 5 des Protokolls unter TOP 7 geschwärzten Passage wird ein Vorschlag für den Text in der allgemeinen Einordnung zum Thema R-Wert wiedergegeben. Aus der Passage ergibt sich, was hinsichtlich dieses Vorschlags beschlossen wurde. Es werden die Gründe für den entsprechenden Beschluss ausgeführt. Aus der Passage ergeben sich somit Einzelheiten zum Prozess der Willensbildung hinsichtlich des Vorschlags innerhalb des RKI. Betroffen ist damit der geschützte behördliche Beratungsprozess.
Ob man das nun wirklich alles brauch oder nicht ... keine Ahnung. Wenn man schaut, wer für die Freigabe der Dokumente klagt, kann man schon erahnen, dass es bei einer komplett ungeschwärzten eine Art Klagewelle geben könnte.
Ich kann (wie oben schon geschrieben) verstehen, wenn einem das Schwärzen erstmal aufstößt. Vor allem wenn der Ablauf nicht unbedingt der persönlichen Meinung entsprach.