Hi... Ich hab mal eine Frage, wie es sich mit dem Urlaubsanspruch verhält wenn ein Jahresvertrag ausläuft. Genaueres würde ich lieber per PN klären. Kennt sich jemand mit sowas aus?
Urlaubsanspruch bei auslaufendem Vertrag
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Steht - wenn nicht anderweitig im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag geregelt - in § 5 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz).
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Es ist zwar nicht anders geregelt, aber relativ kompliziert von daher werde ich aus dem Gesetz nicht wirklich schlau. Kennst du dich damit aus, oder kennst du nur zufällig das Gesetz?
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Ich kenn mich schon ein bisschen damit aus. Schildere doch mal deine Situation.
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Jupp, erklär mal den Sachverhalt...gern auch per PN und ich werd mich da mal einlesen. Ist ja eins meiner Lieblingsgebiete
Ich tendiere hier eher zu § 7 IV...aber wie gesagt...beschreib mir deine Siuation.
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Ich glaube, ich habe ihm schon weiterhelfen können. :smile2:
Die 80 Stunden Arbeitsrecht müssen ja zu irgendwas Nütze sein.Kannst aber gerne auch Robbes nochmal kontaktieren, GermanTexan.
Mal sehen, ob der die gleiche Meinung dazu hat.