hi,
wir hatten letzte woche wieder probleme bei der einlösung eines älteren gutscheins (ca. 5 jahre alt) in einem restaurant. habe mich mit händen und füssen gewehrt und mich aufs bgb bezogen und am ende wurde dann der gutschein akzeptiert.
bin ich im recht? wenn ja, auf was muss ich mich beziehen? wenn nein, oops... (wir haben noch einige ältere...)
danke