Gutschein - kann der verfallen?

  • hi,

    wir hatten letzte woche wieder probleme bei der einlösung eines älteren gutscheins (ca. 5 jahre alt) in einem restaurant. habe mich mit händen und füssen gewehrt und mich aufs bgb bezogen und am ende wurde dann der gutschein akzeptiert.

    bin ich im recht? wenn ja, auf was muss ich mich beziehen? wenn nein, oops... (wir haben noch einige ältere...)

    danke :xywave:

    RoughValley Rheingauners -NFL-Talk ex B-Ligist

    *** 1st pick overall: 12.02.2007 18:50 Uhr 3040 Gramm, 51 cm ***

  • hi,

    wir hatten letzte woche wieder probleme bei der einlösung eines älteren gutscheins (ca. 5 jahre alt) in einem restaurant. habe mich mit händen und füssen gewehrt und mich aufs bgb bezogen und am ende wurde dann der gutschein akzeptiert.

    bin ich im recht? wenn ja, auf was muss ich mich beziehen? wenn nein, oops... (wir haben noch einige ältere...)

    danke :xywave:


    Oha. Ein heikles Thema.

    Also belegen kann ich schonmal nix, aber interessiert hab ich mich schon öfters dafür. Das hier sind meine theoretischen Erkenntnisse.

    - Ein Gutschein verfällt nicht, wenn kein Verfallsdatum angegeben ist.

    - Wenn ein Verfallsdatum (z.B. 1 Jahr) angegeben ist, so muss es ein angemessener Zeitraum sein, bevor der Gutschein verfällt. 3 Jahre werden oft genannt. (5 Jahre wär also vermutlich zu alt)

    - hat der Gutschein den angemessenen Zeitraum überschritten ist er zwar ungültig, aber man muss zumindest den Warenwert erstattet bekommen. Das heißt den Gewinn, der durch den Gutschein gemacht worden wäre, darf der Gutscheinvertreiber einbehalten.

    Ob das so allerdings richtig ist weiß ich auch nicht, aber ich denke du bist gut dabei weggekommen ;)

    +++NFL-Talk Pickem 2014 Champion+++
    +++NFL-Talk-Fantasy E-Liga 2014 Champion+++
    +++ NFL-Talk-WM-Tippspiel 2014 Champion+++

  • wir haben gutscheine für frühstück, brunch oder "normal" essen für restaurants. frist steht nirgendswo drauf.

    problem letzte woche war dazu noch, dass der gutschein vom restaurant mitarbeiter damals falsch ausgegeben wurde. das wußten wir natürlich nicht (und ich gehe mal davon aus, unsere bekannte von denen wir das teil haben, auch nicht) und war auch nicht unser problem. wir hatten nur einen kassenbon, auf dem der betrag und handschriftlich "gutschein" vermerkt war.

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  • Hab das im Netz gefunden:

    Geschenkgutscheine dürfen nicht Verfallen

    Geschenkgutscheine dürfen kein Verfallsdatum tragen, da dieses eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt, wenn ein Gutschein seinen Wert verliert, weil er nicht rechtzeitig eingelöst wurde (LG München, Az. 702109/95).

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  • Hab das im Netz gefunden:

    Geschenkgutscheine dürfen nicht Verfallen

    Geschenkgutscheine dürfen kein Verfallsdatum tragen, da dieses eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt, wenn ein Gutschein seinen Wert verliert, weil er nicht rechtzeitig eingelöst wurde (LG München, Az. 702109/95).

    Ist aber auch immer auslegungssache (wie immer in D.). Im Internet liest man auch, dass sich Gerichte auch auf diesen Paragraphen beziehen:

    "§ 195
    Regelmäßige Verjährungsfrist

    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."

  • Die Frage wäre halt was ist wenn man sich auf dieses Gerichtsurteil des Landesgerichtes München beruft. Ich bin kein Jurist aber das Urteil ist doch bindend, von daher müsste der Gutschein akzeptiert werden, auch wenn er schon 5 Jahre alt ist :madness

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  • Soviel ich weiß sind Gerichtsurteile nicht bindend, wenn es kein Gesetz ist. Jedes Gericht kann für sich entscheiden und urteilen.

    Gibts hier im Forum kein Juristen? :D

  • Soviel ich weiß sind Gerichtsurteile nicht bindend, wenn es kein Gesetz ist. Jedes Gericht kann für sich entscheiden und urteilen.

    Gibts hier im Forum kein Juristen? :D

    Doch unser Gottwalt der WS99. Der kann dazu bestimmt mehr sagen. Wäre generell schon intresssant das mal zu wissen. Ich hab übrigens auch noch einen Kinogutschein von 2003 :mrgreen:

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    Einmal editiert, zuletzt von Pat Barnes (5. Oktober 2011 um 22:46)

  • aber das Urteil ist doch bindend


    In diesem Zusammenhang fällt mir der Begriff Grundsatzentscheidung ein. Und dies ist bei den obersten Gerichten der Fall, nicht bei einem z.B. LG.

    2003 gab es von einem anderen Gericht eine andere Entscheidung.

    New York Giants
    NFC Champion: 1986, 1990, 2000, 2007, 2011
    Superbowl: 1986, 1990, 2007, 2011

    Einmal editiert, zuletzt von fraggle (5. Oktober 2011 um 23:10)

  • Meines ebenfalls sehr laienhaften Wissens nach können Gutscheine nicht komplett verfallen, aber wenn der fünf Jahre alte Gutschein beispielsweise auf ein Frühstück lautet, dann ist er nur soviel wert, wie ein Frühstück vor fünf Jahren gekostet hätte.

    Mir ist es trotzdem schon zweimal passiert, dass ich auf Gutscheinen sitzen geblieben bin - bevor ich zur Einlösung kam, hatten die jeweiligen Lokale geschlossen bzw. Name und Besitzer gewechselt. In dem Fall ist wohl nichts mehr zu machen, denn ich kann den Nachfolger kaum verpflichten, den Gutschein einzulösen, den sein Vorgänger verkauft hat.

  • Meines ebenfalls sehr laienhaften Wissens nach können Gutscheine nicht komplett verfallen, aber wenn der fünf Jahre alte Gutschein beispielsweise auf ein Frühstück lautet, dann ist er nur soviel wert, wie ein Frühstück vor fünf Jahren gekostet hätte.

    Aber wie würde es dann mit z.B. einen 6 Jahre alten 100 Euro Gutschein von Media Markt aussehen? Müssen die ihn akzeptieren oder nicht? Meiner Meinung nach schon! Aber wie siehts da rechtlich aus :madness

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  • Aber wie würde es dann mit z.B. einen 6 Jahre alten 100 Euro Gutschein von Media Markt aussehen? Müssen die ihn akzeptieren oder nicht? Meiner Meinung nach schon! Aber wie siehts da rechtlich aus :madness


    Ich denke auch, dass sie ihn akzeptieren müssen. Profitiert haben sie davon schon genug, denn im Prinzip hast du ihnen sechs Jahre lang ein zinsloses Darlehen gewährt.

  • Ich denke auch, dass sie ihn akzeptieren müssen. Profitiert haben sie davon schon genug, denn im Prinzip hast du ihnen sechs Jahre lang ein zinsloses Darlehen gewährt.

    Sehe ich genauso. Jetzt sag mir aber mal wo der Unterschied ist zwischen Media Markt oder irgendeinem Restaurant (was es nach den Jahren natürlich noch gibt. Also kein neuer Pächter, etc)? Da haste dem Besitzer doch auch 5 Jahre ein zinsloses Darlehnen gegeben. Von daher bin ich der Meinung das ein Gutschein nicht verfallen darf!

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  • Aber wie würde es dann mit z.B. einen 6 Jahre alten 100 Euro Gutschein von Media Markt aussehen? Müssen die ihn akzeptieren oder nicht? Meiner Meinung nach schon! Aber wie siehts da rechtlich aus :madness

    Ich denke hier greift dann der Fall mit dem Warenwert. Den Gewinn, den Mediamarkt durch den Verkauf von Produkten gemacht hätte dürfen sie behalten.

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  • Sehe ich genauso. Jetzt sag mir aber mal wo der Unterschied ist zwischen Media Markt oder irgendeinem Restaurant (was es nach den Jahren natürlich noch gibt. Also kein neuer Pächter, etc)? Da haste dem Besitzer doch auch 5 Jahre ein zinsloses Darlehnen gegeben. Von daher bin ich der Meinung das ein Gutschein nicht verfallen darf!

    Ich sehe da auch keinen Unterschied - der 100-Euro-Media-Markt-Gutschein darf nach meinem Rechtsempfinden genauso wenig verfallen wie der 100-Euro-Restaurant-Gutschein. Einen Unterschied sehe ich nur, wenn es beispielsweise ein Frühstücks-Gutschein ist, der damals 15 Euro gekostet hat. Wenn das Frühstück inzwischen 20 Euro kostet, dann finde ich es legitim, wenn 5 Euro draufbezahlt werden müssen.