Ausbildung, Kindergeld, Werbungskosten...

  • Hallo,

    ich bin ja im Moment in der Ausbildung, da ich aber noch ein junger Hüpfer bin steht mir/meinen Eltern gleichzeitig noch Kindergeld zu.

    Die Einkommensgrenze beim Kindergeld beträgt 7.680€. Allerdings kann man Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge noch abziehen.

    Mein Einkommen für das Jahr 2012 wird sich mit den Abzügen von Sozialversicherungsbeiträgen auf ca. 9195,60€ belaufen. Was natürlich eindeutig zuviel wäre.

    Jetzt aber der spannende Teil. Meine tägliche Fahrt zu Arbeit beträgt Hin- und Rückweg zusammen ca. 83km. Jetzt rechnet man doch also 83*253*0,3=6299,70€. Das wäre dann also wenn man diese von den 9195,60€ abzieht wieder deutlich drunter und so dürfte ich doch das Kindergeld weiter bekommen, oder?

    Kennt sich hier jemand aus? Und wenn ja: Wo muss ich diese Werbungskosten angeben? Irgend jemand muss diese ja bekommen um zu wissen das es so ist :mrgreen:


  • Jetzt aber der spannende Teil. Meine tägliche Fahrt zu Arbeit beträgt Hin- und Rückweg zusammen ca. 83km.

    Leider darf man aber nur eine einfache Fahrt als Werbungskosten absetzen ;)

    Gruß isten

    SB50 Champion Anderson Barrett Brenner Brewer Bush Caldwell Colquitt Daniels T.Davis V.Davis Doss Ferentz Fowler Garcia Green C.Harris R.Harris Hillman Jackson Keo Kilgo Latimer Manning Marshall Mathis McCray McManus Miller Myers Nelson Nixon Norwood Osweiler Paradis Polumbus Ray Roby Sanders Schofield Siemian Smith Stewart Talib Thomas Thompson Trevathan Vasquez Walker Ward Ware Webster S.Williams Wolfe Anunike Bolden Bruton Clady Heuerman Sambrailo K.Williams

  • Richtig ist das du als Werbungskosten nur eine Fahrt angeben kannst. Es zählt die kürzeste Strecke und nicht die die man tatsächlich fährt. Du solltest das also per Routenplaner nochmal prüfen, da die Ämter das unter umständen auch machen. Auch die Anzahl der Arbeitstage muss einer Überprüfung standhalten (unterschiedliche Strecken Arbeit/Berufsschule z.B.).
    Angeben musst du das bei deinen Eltern :mrgreen: denn die bekommen das Kindergeld. Deine Eltern müssen die Angaben dann zum Einen in ihrer Steuererklärung angeben und zum Anderen bei Anfragen der Kindergeldkasse.

  • Gut. Selbst bei der einfachen Fahrt komm ich locker drüber. Die Berufsschule ist übrigens nochmal weiter weg. Von daher können die auch gerne die Beurfsschule extra berechnen :mrgreen:

  • Die Kindergeldkasse fragt irgendwann bei deinen Eltern nach deinen Einkünften.
    Dann einfach die Belege für die Werbungskosten einreichen und ggf. die km für die Fahrten zur Berufsschule usw. vorrechnen. Bei mir haben Kopien der Belege gereicht.
    Hast du einen Laptop gekauft, den du für die Schule benutzt? Der kann zu 1/3 als Werbungskosten angerechnet werden. Sonst noch alles mögliche wie Schulbücher, Kopien etc. Da läppert sich schnell was zusammen.

    Und wenn du dann nichts mehr von der KG-Kasse hörst (toi toi toi), dann hat's gereicht :mrgreen: