Aktuelle Bundespolitik

  • So geht konstruktiver Austausch von Argumenten, aber es wurde wohl alles gesagt.

    Vorschlag an beide Diskutanten: Let’s agree to disagree!

    Formerly known as Bengals

  • Beitrag von Adi (13. Mai 2024 um 13:19)

    Dieser Beitrag wurde von Bilbo gelöscht (13. Mai 2024 um 13:49).
  • Ein „maßgeblicher Teil“ der Rechtsaußenpartei respektiere Menschen mit Migrationshintergrund und Muslime nicht als vollwertige deutsche Staatsbürger. Das sei „verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar“.

    OLG Münster via RND.de mit dem Satz: "Die AfD zählt [...] zu den Feinden der lieberalen Demokratie."

  • OLG Münster. Die AfD ist verfassungsfeindlich.

    Vorsicht beim Zitieren: Welcher Teil von dem, was in deinem Beitrag im Zitat steht, stammt von dem Gericht? Der letzte Satz ziemlich sicher nicht, oder? Der Teil in Anführungszeichen im zweiten Satz wäre allerdings eine deutlich härtere Aussage als das, was du darunter schreibst. Verfassungsfeindlich darf eine Partei nämlich sein. Verfassungswidrig hingegen würde, sofern sich das BVerfG dieser Einschätzung anschließt, für ein Verbot sprechen.