Kann man einen (Gerichts-)Termin verschieben?

  • ...oder kann man ihn nur Aufheben und neu Ansetzen?

    Mal so rein von der sprachlichen (nicht umgangssprachlichen) Logik her.

    schaun mer mal

  • ...oder kann man ihn nur Aufheben und neu Ansetzen?

    Mal so rein von der sprachlichen (nicht umgangssprachlichen) Logik her.


    Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Mein Sprachgefühl meint dazu, dass es bei Aufhebung und Neuansetzung einen - egal wie langen - Zeitraum zwischen den beiden Ereignissen gibt, in dem der Termin nicht existiert; bei einer Verschiebung existiert der Termin zu jedem Zeitpunkt, nur seine zeitliche Lage ändert sich.

  • Bist du Kläger, Beklagter oder Zeuge?

    Weder noch.

    Im konkreten Fall geht es darum, dass eine Arbeitskollegin von mir für morgen einen Termin als Zeugin zu einer Gerichtsverhandlung hatte.
    Nun hat sie ein Schreiben bekommen in dem ihr mitgeteilt wurde, dass dieser Termin aufgehoben wurde.
    Sie hat das so gedeutet, dass es dann wohl in dieser Sache zu keiner Verhandlung kommen wird. Denn ansonsten wäre ja von einer TerminVERSCHIEBUNG die Rede gewesen.
    Ein anderer Kollege meinte dann, dass die Gerichte in solchen Fällen IMMER ZWINGEND von Aufheben sprechen, da hier ein bestimmtes Ereignis (die Verhandlung) an ein bestimmtes Datum gebunden ist. Und wenn das Datum verstrichen ist kann somit folgerichtig nur ein NEUER Termin stattfinden.

    Rein von der Logik her bin ich geneigt meinem Kollegen zu folgen.
    Aber gefühlt sehe ich es eigentlich mehr wie Surger mit seinem

    bei einer Verschiebung existiert der Termin zu jedem Zeitpunkt, nur seine zeitliche Lage ändert sich.

    Denn sonst könnte man einen Termin ja auch nicht aufschieben oder vorverlegen z.B.

    schaun mer mal

    Einmal editiert, zuletzt von FanMan (5. Oktober 2011 um 16:18)

  • Also so wie ich es verstehe haben beide nicht unrecht.

    Gerichte sprechen schon grundsätzlich von Aufhebung bei einem solchen Fall. Jetzt hängt es aber daran, "weshalb" der Termin aufgehoben wurde.

    Wurde er aufgehoben, weil das Verfahren eingestellt wurde, dann kommt es logischerweise nicht zu einem neuen Termin und deine Kollegin hat recht.
    Wurde er aber aufgehoben, weil z.B. irgendjemand wichtiges verhindert ist, dann wird der Termin nochmal neu anberaumt (angesetzt).

    So etwas wie Verschiebung gibt es aber im gerichtlichen Sinne meines Wissens nicht.

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  • Also laut Aussage meines Kollegen kann von der Logik her nur die Verhandlung - nicht aber der Termin verschoben werden...

    Kommt also wohl entscheidend auf die Definition des Begriffes Termin an.
    Mein Word-Thesaurus bei der Arbeit spuckte hierzu durchaus recht verschiedene Synonyme aus.

    Wenn man sagt "Termin = festgelegter Zeitpunkt" so denke ich kann man diesen Zeitpunkt durchaus aufgrund bestimmter Ereignisse noch abändern bzw. verschieben.


    Im aktuellen Fall ist es wohl so, dass die Verhandlung tatsächlich neu anberaumt werden muss. Zumindest wurde dies meiner Kollegin heute so auf telefonische Nachfrage hin mitgeteilt.
    Der (neue) Termin steht aber wohl noch nicht fest. ;)

    schaun mer mal

  • Man sollte da nicht zu rabulistisch sein. GermanTexan hat es zutreffend erklärt.

    Man spricht bei Gericht zwar auch von Terminsverlegung oder Terminsverschiebung, aber die verwendeten Formulare beinhalten einheitlich den Terminus der "Aufhebung". Ich kann einen Termin aufheben, weil das Verfahren beendet ist. Ich kann ihn aufheben und sofort einen neuen Termin bestimmen, was faktisch eine Verlegung/Verschiebung darstellt. Ich kann ihn auch aufheben und erst später darüber entscheiden, ob und ggf. wann ein neuer Termin stattfindet.

    Dass es in einem konkreten Verfahren keinen Termin mehr gibt, weiß man erst sicher, wenn das Verfahren beendet ist.