Aktuelle Bundespolitik

  • So geht konstruktiver Austausch von Argumenten, aber es wurde wohl alles gesagt.

    Vorschlag an beide Diskutanten: Let’s agree to disagree!

    Formerly known as Bengals

  • Beitrag von Adi (13. Mai 2024 um 13:19)

    Dieser Beitrag wurde von Bilbo gelöscht (13. Mai 2024 um 13:49).
  • Ein „maßgeblicher Teil“ der Rechtsaußenpartei respektiere Menschen mit Migrationshintergrund und Muslime nicht als vollwertige deutsche Staatsbürger. Das sei „verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar“.

    OLG Münster via RND.de mit dem Satz: "Die AfD zählt [...] zu den Feinden der lieberalen Demokratie."

  • OLG Münster. Die AfD ist verfassungsfeindlich.

    Vorsicht beim Zitieren: Welcher Teil von dem, was in deinem Beitrag im Zitat steht, stammt von dem Gericht? Der letzte Satz ziemlich sicher nicht, oder? Der Teil in Anführungszeichen im zweiten Satz wäre allerdings eine deutlich härtere Aussage als das, was du darunter schreibst. Verfassungsfeindlich darf eine Partei nämlich sein. Verfassungswidrig hingegen würde, sofern sich das BVerfG dieser Einschätzung anschließt, für ein Verbot sprechen.

  • Vorsicht beim Zitieren: Welcher Teil von dem, was in deinem Beitrag im Zitat steht, stammt von dem Gericht? Der letzte Satz ziemlich sicher nicht, oder? Der Teil in Anführungszeichen im zweiten Satz wäre allerdings eine deutlich härtere Aussage als das, was du darunter schreibst. Verfassungsfeindlich darf eine Partei nämlich sein. Verfassungswidrig hingegen würde, sofern sich das BVerfG dieser Einschätzung anschließt, für ein Verbot sprechen.

    Aus dem Urteil:

    Zitat

    Nach Überzeugung des Senats liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist. Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird. Hier bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für derartige diskriminierende Zielsetzungen.

    PDF hier: https://t.co/GjXzWS0sO0

    aikman -> Chrizly (Namensänderung 3.2. 2023)

    "So this is how I remember saying goodbye to Bilbo," [a raccoon he had as a kid] Leach wrote. "He wandered 10 yards away or so from the truck, and then he turned and looked at us and kind of had this expression like, 'It was nice knowing ya.' It was this moment where like, both I knew and he knew that we’d had some good times, but this was it. It was onward and upward for both of us."

    Mike Leach, Coaching Legend (*1961 +2022)