Studienplatz was nun?

  • Ich hab heute die Nachricht bekommen das ich zum Sommersemester 08 an der FH Bochum studieren kann. Mit erschrecken habe ich festgestellt, dass Semesterbeginn nicht 1. April sondern 1. März ist, allerdings ist Vorlesungsbeginn der 17. März. Meine entscheidende Frage: Darf ich zu Semsterbeginn am 01. März noch in einem festen Arbeitsverhältnis stehen?

    "Einmal Borusse, immer Borusse!" (Alois Scheffler)

  • Zitat von urlacher54

    Ich hab heute die Nachricht bekommen das ich zum Sommersemester 08 an der FH Bochum studieren kann. Mit erschrecken habe ich festgestellt, dass Semesterbeginn nicht 1. April sondern 1. März ist, allerdings ist Vorlesungsbeginn der 17. März. Meine entscheidende Frage: Darf ich zu Semsterbeginn am 01. März noch in einem festen Arbeitsverhältnis stehen?


    Ein klares: Jain

    Nein eigentlich darfst du als Student nur 20 Stunden die Woche arbeiten.
    Ja du kannst es als Schnitt sehen
    Ja du darfst in den Semesterferien mehr arbeiten

    Du wirst in der Hinsicht gar nicht kontrolliert. Zumindest sagt mir das meine Erfahrung. Ich habe auch mal mehr gearbeitet.
    Die Firma und einen eventuellen Steuerprüfer wird es eher interessieren. Nur das sind sogenannte Peanuts!

    Nur voll arbeiten und dich als Student titulieren und Steuervorteile genießen, dass geht nicht gut auf die Dauer!

    R.I.P J.Johnson

  • Ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Das momentane Arbeitsverhältnis beende ich für den Fall das ich Anfange zu studieren. Nur habe ich eine 2 wöchige Kündigungsfrist. Ich müsste also heute kündigen um ab 1. März in keinem Arbeitsverhältnis mehr zu stehen. Dies ist leider nicht so schnell möglich nicht möglich. Die ganze Situation erschreckt mich auch gerade etwas, da ich wie gesagt geglaubt habe noch 1,5 Monate bis Studienbeginn Zeit zu haben. :(

    "Einmal Borusse, immer Borusse!" (Alois Scheffler)

  • Zitat von urlacher54

    Ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Das momentane Arbeitsverhältnis beende ich für den Fall das ich Anfange zu studieren. Nur habe ich eine 2 wöchige Kündigungsfrist. Ich müsste also heute kündigen um ab 1. März in keinem Arbeitsverhältnis mehr zu stehen. Dies ist leider nicht so schnell möglich nicht möglich. Die ganze Situation erschreckt mich auch gerade etwas, da ich wie gesagt geglaubt habe noch 1,5 Monate bis Studienbeginn Zeit zu haben. :(

    Die zwei Wochen Überschneidung dürften kein Problem erzeugen. Niemand kann Dir verbieten, Dich an einer Universität einzuschreiben, auch nicht wenn Du in einem Arbeitsverhätnis stehst. Was Du halt nicht tun darfst, ist die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen, die DIr als Student gewährt werden. Dies ist aber lediglich eine Frage der Steuererklärung am Jahresende. Die Uni interessiert nur, dass Du krankenversichert bist und die Hochschulreife besitzt. That's ist.

    "Players don't know how lucky they are, I think, to be in a place like Philly. I would've - if I could've kept playing a long time there, I would've played 'til the wheels fell off." - Chris Long

  • Zitat von datajunk

    Die zwei Wochen Überschneidung dürften kein Problem erzeugen. Niemand kann Dir verbieten, Dich an einer Universität einzuschreiben, auch nicht wenn Du in einem Arbeitsverhätnis stehst. Was Du halt nicht tun darfst, ist die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen, die DIr als Student gewährt werden. Dies ist aber lediglich eine Frage der Steuererklärung am Jahresende. Die Uni interessiert nur, dass Du krankenversichert bist und die Hochschulreife besitzt. That's ist.

    Danke damit ist mir geholfen. :smile2:

    "Einmal Borusse, immer Borusse!" (Alois Scheffler)

  • Bitte. Viel Spaß in Bochum.... :smile2:

    "Players don't know how lucky they are, I think, to be in a place like Philly. I would've - if I could've kept playing a long time there, I would've played 'til the wheels fell off." - Chris Long

  • Zitat von datajunk

    Die zwei Wochen Überschneidung dürften kein Problem erzeugen. Niemand kann Dir verbieten, Dich an einer Universität einzuschreiben, auch nicht wenn Du in einem Arbeitsverhätnis stehst. Was Du halt nicht tun darfst, ist die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen, die DIr als Student gewährt werden. Dies ist aber lediglich eine Frage der Steuererklärung am Jahresende. Die Uni interessiert nur, dass Du krankenversichert bist und die Hochschulreife besitzt. That's ist.

    ... oder zumindest (Fach-)Arbitur hast. :jeck: Mit dem Begriff (Fach-)Hochschulreife wird - meiner bescheidenen Meinung nach - doch etwas inflationär umgegangen. Wenn ich mir so einige an der RUB herumschleichende Studis ansehe... :mrgreen:

  • Worum es bei den 20 Stunden eigentlich geht ist die Krankenversicherung.
    Wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, musst du dich wie ein Arbeitnehmer versichern lassen.

    Die 20 Stunden pro Woche beziehen sich REIN auf die Vorlesungszeit. Ob das Semester ab 1. März beginnt ist dabei nicht relevant!

    MunichBay SixPackers:
    2006: F-Liga - 11. Platz - 07-10-0 _ 2010: D-Liga - 01. Platz - 13-4-0
    2007: F-Liga - 11. Platz - 06-11-0 _ 2011: C-Liga - 02. Platz - 12-5-0
    2008: E-Liga - 01. Platz - 13-04-0 _ 2012: B-Liga - 04. Platz - 10-7-0
    2009: D-Liga - 11. Platz - 06-11-0 _ 2013: B-Liga - 02. Platz - 10-7-0

  • Zitat von Gitsche

    ... oder zumindest (Fach-)Arbitur hast. :jeck: Mit dem Begriff (Fach-)Hochschulreife wird - meiner bescheidenen Meinung nach - doch etwas inflationär umgegangen. Wenn ich mir so einige an der RUB herumschleichende Studis ansehe... :mrgreen:

    Hast du mich dort etwa gesehen? :mrgreen:

    @Urlacher
    Viel Spaß in Bochum. Semesterbeginn wäre an der Uni Anfang April gewesen. Ihr FH'ler müsst in der Regel früher ran.