Ich habe mal eine juristische Frage...
Wir hatten bei einem Versandhaus Kleidung im Wert von etwas über 500 € bestellt.
Das Paket wurde bei unserem Nachbarn abgegeben und er hat es dann leider während unserer Abwesenheit vor unserer Wohnungstür (3. Stock in einem Mehrfamilienhaus) abgestellt, anstatt auf uns zu warten und es persönlich zu übergeben.
Und von da ist das Paket dann verschwunden, bevor wir nach Hause gekommen sind.
Wir haben sofort Anzeige erstattet aber da ist (natürlich) bisher nichts passiert...
Die Frage ist jetzt, von wem der Händler die Zahlung des Rechnungsbetrags verlangen kann. Ich gehe davon aus, dass wir aus der Nummer raus sind (weil wir ja nie etwas bekommen haben) und der Versender das Geld von der letzten verantwortlichen Person, nämlich unserem Nachbarn, einfordern muss.
Die sehen das aber anders und fordern von uns das Geld mit dem Hinweis, dass wir den Schadenersatz dann mit unserem Nachbarn klären müssen.
Ich habe im Netz u.a. folgende Aussage dazu gefunden:
Wichtig ist: So lange die Sendung den Empfänger nicht erreicht hat, muss dieser beim Verlust oder der Beschädigung der Ware auch nicht zahlen. Er kann zwar vom Absender keine Neulieferung der Ware fordern, dafür aber eine Rückerstattung des Kaufpreises.
https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtsc…gilt-rechtlich/
Demnach müssten wir bei Vorkasse sogar das Geld zurückbekommen und der Verkäufer sich mit dem Nachbarn auseinandersetzen.
Das bestätigt mich in der Annahme, dass wir jetzt auch die Rechnung nicht begleichen müssen und das eine Sache alleine zwischen Verkäufer und letztem "Besitzer", also dem Nachbarn ist.
Frage an die Experten: liege ich damit richtig oder wie sieht das rechtlich aus?