Arbeitsrecht / Kündigungsfrist

  • Ich habe mal eine Frage zur Kündigungsfrist, in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

    Zitat

    Des weiteren wird vereinbart, dass jegliche für die Firma aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen verlängerten Kündigungsfristen ebenfalls auch für den Mitarbeiter als fest vereinbart gelten.

    Das wäre in meinem Fall eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, gegenüber der normalen gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Berufsschullehrer uns damals erzählt hat, dass man solche Klauseln bedenkenlos im Vertrag hinnehmen kann, da Klauseln im Arbeitsvertrag die einen schlechter Stellen als die gesetzliche Regelung, automatisch ungültig sind.

    Kann das jemand der sich auskennt bestätigen? Am besten mit Quellangabe.

    Außerdem habe ich vor 7 Monaten schriftlich ein Zwischenzeugnis beantragt und auch schon mehrmals angemahnt, werde aber immer wieder vertröstet. Hat man eigentlich ein Recht auf ein Zwischenzeugnis, und wenn ja gibt es da auch Fristen wie lange sich der Arbeitgeber Zeit lassen darf?

    Vielen Dank schon mal.

  • Ich verstehe jetzt die Frage nicht ganz:

    Zitat

    Des weiteren wird vereinbart, dass jegliche für die Firma aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen verlängerten Kündigungsfristen ebenfalls auch für den Mitarbeiter als fest vereinbart gelten.

    heißt für mich: Für alle Mitarbeiter gelten die gesetzlichen Fristen, womit du ja nicht schlechter gestellt wärst. Und so solls ja auch sein. Das Kündigungsschutzgesetz ist immer der Mindestanspruch. Alles was darunter liegt ist nichtig, auch wenn es so im Vertrag steht. Das gesetzliche Minimum darf nicht unterschritten werden.

    Dazu stellt sich die Frage, ob für den Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt oder nicht. Gilt ein TV und sind die Regelungen dort günstiger als das Gesetz, dann müssen diese angewandt werden (Günstigkeitsprinzip).

    Hab jetzt leider meine Gesetzessammlung nicht zu Hause, sondern in Hof. Sonst könnt ich dir genaue Stellen nennen. In einem eventuel geltenden Tarifvertrag sollte auch etwas mit Zeugnis geregelt sein, könnt ich mir vorstellen.

    Thank you 62

  • Zu der Kündigungsfrist:

    Wenn nicht anders beschrieben gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber. Mit dieser Klausel gilt sie dann aber auch für dich. Die Klauseln dürfen den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen als den Arbeitgeber. Umgekehrt ist dies allerdings möglich.


    Zum Zwischenzeugnis:

    Ein Recht auf ein Zwischenzeugnis hast du nur, wenn du einen wichtigen Grund nachweisen kannst. Dazu gehören unter anderem wenn du die Abteilung wechselst, wenn dein Vorgesetzter die Firma verlässt(dein neuer Vorgesetzter kann deine Leistung erst nach einiger Zeit beurteilen, dich bei einer anderen Firma bewerben möchtest, usw. Es ist allerdings üblich, dass Zwischenzeugnisse auf Wunsch ausgestellt werden, solange dies nicht in zu kurzen Abständen passiert.Bezüglich der Frist ist das meines Wissens nach aber sehr kaugummiartig a la "in einer angemessenen Zeitspanne" beschrieben. Aber sicher bin ich mir bzgl. der Frist nicht.

    Eine Quelle habe ich gerade nicht, aber bei den anderen Sachen bin ich mir sicher.

  • Sorry habe ich wohl nicht ganz eindeutig formuliert. Es geht mir nicht um Kündigungsschutz, sondern ich will kündigen.

    Laut Gesetz muss ich meinem Arbeitgeber nur eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einräumen, er mir aber 3 Monate. Wenn die Vertrgasklausel gültig ist müsste ich auch 3 Monate im voraus kündigen.

    TV gilt übrigens keiner.

  • Dann müsste es so sein wie von DWDawson beschrieben. :) In diesem Falle ist das Gesetzer günstiger für den Arbeitnehmer (also für dich) und gilt vorrangig, da eine gesetzliche Regelung in der Normenpyramide weit über einem geschlossenen Vertrag steht (Rangprinzip).

    Thank you 62

  • Wenn du kündigen willst, brauchst du jetzt ja auch kein Zwischenzeugnis mehr sondern kannst gleich das Abschlußzeugnis nehmen. Das muss dir der Arbeitgeber übrigens in jedem Fall ausstellen, ohne Begründung deinerseits.

    Ich finde die Klausel zwar etwas komisch formuliert, aber ich denke du hast ebenfalls 3 Monate Kündigungsfrist. Du könntest natürlich versuchen, dich mit deinem Arbeitgeber auf eine vorzeitige Vertragsauflösung zu einigen.

  • Ich lese nur daraus, daß jede gesetzliche Änderung im Kündigungsrecht für beide Seiten gilt.
    Bedeutet, daß der Arbeitnehmer sich nicht auf das Recht zum Zeitpunkt seiner Einstellung befufen kann, sonder der aktuelle Rechtszustand bindend ist.

    Was willst du mit einem Zwischenzeugniss, fallst du kein Azubi bist bzw. du dir eine neue Stelle suchen musst?

    MfG Aadie :grinseen:

    Die Anzahl der Meetings steht in reziproker Relation zur Fähigkeit des Managements.
    Four in a Row. Proud about. :rockon:

  • Zitat von Madness

    Dann müsste es so sein wie von DWDawson beschrieben. :) In diesem Falle ist das Gesetzer günstiger für den Arbeitnehmer (also für dich) und gilt vorrangig, da eine gesetzliche Regelung in der Normenpyramide weit über einem geschlossenen Vertrag steht (Rangprinzip).

    Das habe ich jetzt nicht verstanden. :madness

    Es gibt diese Klauseln fast überall und sie ist legal. Die einzige Frage die sich stellt ist ob sie in dieser, für mich komischen Form, legal ist.


    PS: Ich weiß nicht wie alt du bist, aber bei der Berechnung der Zugehörigkeit zählen erst die Jahre ab dem vollendeten 25. Lebensjahr.

  • Mit dem Zwischenzeugnis ist das immer so eine Sache. Du hast unter bestimmten Umständen einen Anspruch drauf. Schau einfach mal hier nach: http://www.jobware.de/ra/ct/az/10.html ...leider ist in keiner Quelle hinterlegt in welchem Zeitraum das Zwischenzeugnis erstellt sein muss.

    Ich selbst habe erst vor kurzem knapp fünf Monate drauf gewartet, danach hat man es mir nach Haus geschickt. Jetzt habe ich das Zeugnis reklamiert, weil man sich damit nirgendwo bewerben kann. Es ist überall verknickt und voll mit Rechtschreibfehlern. Mit so einem Zeugnis lädt man dich nirgendwo zu einem Gespräch ein.

    Civilized men are more discourteous than savages because they know they can be impolite without having their skulls split, as a general thing. - Robert E. Howard

  • Zitat von DWDawson

    Das habe ich jetzt nicht verstanden. :madness

    Es gibt diese Klauseln fast überall und sie ist legal. Die einzige Frage die sich stellt ist ob sie in dieser, für mich komischen Form, legal ist.

    Ich muss mich da jetzt auch nochmal schlau machen. Aber du selbst hast doch auch eben gesagt:

    Zitat

    Die Klauseln dürfen den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen als den Arbeitgeber. Umgekehrt ist dies allerdings möglich.


    In dem oben beschriebenen Fall würde Trini jedoch schlechter gestellt, weil eine kürzere Kündigungsfrist günstiger für ihn ist. Diese sieht das Gesetz ja auch vor (kann leider nicht nachschauen, wo). Würde der Vertrag gelten, würde der Vertrag über das Gesetz gestellt und das kann eigentlich nicht sein. Aber wie gesagt: So 100% sicher bin ich mir da jetzt auch nicht mehr...

    Edit: Nachdem ich den §622 nachgelesen habe, sieht dieser abweichende Vereinbarungen durchaus vor. Das oben gepostete ist damit hinfällig. :mrgreen:

    Thank you 62

  • Zitat von Aadie


    Was willst du mit einem Zwischenzeugniss, fallst du kein Azubi bist bzw. du dir eine neue Stelle suchen musst?

    Ich muss mir keine neue Stelle suchen, sondern ich will mir eine neue Stelle suchen. Deswegen hätte ich gerne ein Zwischenzeugnis, weil ich davon ausgehen, dass mir das bei der Suche helfen lönnte.

    Zitat

    Ich finde die Klausel zwar etwas komisch formuliert, aber ich denke du hast ebenfalls 3 Monate Kündigungsfrist. Du könntest natürlich versuchen, dich mit deinem Arbeitgeber auf eine vorzeitige Vertragsauflösung zu einigen.

    Ich würde das lieber erst machen wenn ich schon eine neue Stelle habe aber wenn im Bewerbungsgespräch die Frage darauf kommt, wann ich anfangen könnte, wüßte ich das gerne schon.

  • Zitat von Madness

    Ich muss mich da jetzt auch nochmal schlau machen. Aber du selbst hast doch auch eben gesagt:

    In dem oben beschriebenen Fall würde Trini jedoch schlechter gestellt, weil eine kürzere Kündigungsfrist günstiger für ihn ist. Diese sieht das Gesetz ja auch vor (kann leider nicht nachschauen, wo). Würde der Vertrag gelten, würde der Vertrag über das Gesetz gestellt und das kann eigentlich nicht sein. Aber wie gesagt: So 100% sicher bin ich mir da jetzt auch nicht mehr...

    Nein, damit war gemeint, dass per Gesetz der Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden kann als der Arbeitgeber. Da aber die Fristen dann für beide gleich sind ist der Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt. So war das gemeint. Aber die Klauseln, dass für den Arbeitnehmer dann genauso lange Kündigungsfristen gelten wie für den Arbeitgeber sind ganz sicher legal.


    Edit: Da du gerade schreibst, dass du dich bei einer anderen Firma bewerben möchstest ist dies auch eine ausreichende Begründung für ein Zwischenzeugnis. Allerdings sagt man sowas in vielen Fällen natürlich nur ungerne dem aktuellen Arbeitgeber.


    Edit 2: Wenn du wissen möchtest ab wann du bei einer anderen Stelle anfangen könntest solltest du davon ausgehen, dass du bei deiner jetzigen Firma eine 3 monatige Kündigungsfrist hast. Denn die Art der Klausel, wie sie in deinem Vertrag steht ist legal. Die einzige Frage ist, ob die Klausel so, wie sie exakt in deinem Vertrag steht legal ist. Und dies kann dir vermutlich nur ein RA beantworten.


    Edit 3:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

  • Nachdem ich jetzt mal ein bisschen geforscht habe, muss ich leider eine 180-Grad-Drehung machen. Meine anfänglichen Vermutungen waren wohl nicht richtig.

    Es gilt hier:

    1. Tarifvertrag (hier nicht vorhanden)
    2. Arbeitsvertrag (hier Frist 3 Monate)
    3. § 622 BGB (hier Frist vier Wochen)

    Das heißt: § 622 BGB ist nur einschlägig, wenn im Arbeitsvertrag nichts dazu steht. Kürzere Fristen dürfen nur in Sonderfällen (Abs. 5) vereinbart werden. Die Frist darf im Vertrag verlängert werden, darf aber für den Arbeitnehmer nicht länger sein, als für den Arbeitgeber (Abs. 6). Das sagt auch die obige Klausel, irgendwie stand ich da voll aufm Schlauch. Will wohl heißen: Du hast 3 Monate Kündigungsfrist.

    Edit: Durch Karl-Heinz' Link rechtlich aufgepeppt.

    Thank you 62

  • Hmm, mal kurz eine Anemrkung als Nichtjurist. Wenn du schon vor ein paar Wochen ein Zwischenzeugnis beantragt hast, dann weiß dein jetziger Arbeitgeber doch vermutlich was Sache ist. Und da du noch kein Zeugnis erhalten hast, spielt er wohl auf Zeit und will dich ungerne gehen lassen, würde ich mal vermuten. Dann wirst du auch eher mit den 3 Monaten Frist rechnen müssen :madness

  • Guten Morgen.

    Habe mir das ganze mal durchgelesen.

    1.
    Es könnte durchaus sein, dass die von dir gepostete Klausel mittlerweile unwirksam ist. Hintergrund ist die Geltung des früheren AGBG (Gesetz der allgemeinen Geschäftsbedingungen) [jetzt wieder im BGB enthalten] auch für Arbeitsverträge. Ich werde mal bei mir in der Datenbank nachsehen, ob es da schon einschlägige obergerichtliche Rechtssprechung gibt. Poste dann etwaige Urteile mit Fundstelle.

    2.
    Ein Zwischenzeugnis für die Bewerbung ist zwar ok. aber dessen Wichtigkeit hängt von mehreren Faktoren ab. Hierzu zählen

    dein Alter
    die Anzahl der Vorbeschäftigungen
    die Dauer der Beschäftigung bei deinem jetzigen Arbeitgeber.

    Hintergrund ist die Beurteilung durch die Fachabteilung bzw. die Personalabteilung. Bekomme ich Bewerbungen herein, interessiert mich ein Zwischenzeugnis nur dann, wenn Indizien dafür vorliegen, dass der Bewerber "Probleme" bei seinem jetzigen Arbeitgeber hat. Bei langandauernden Beschäftigungsverhältnissen ist dieses Zwischenzeugnis irrelevant, da ich davon ausgehen darf, dass sich der Bewerber bei seinem jetzigen AG bewiesen hat. Meine Erfahrung lehren, dass die wenigsten Bewerbungen Zwischenzeugnisse des aktuellen Arbeitgebers aufweisen (Ausnahme: zwischenzeitiger Wechsel des Vorgesetzten oder Abteilungswechsel)

    3.
    Frage:
    Was sieht dein Arbeitsvertrag vor, wenn du dich vertragsbrüchig verhältst, will heißen: gibt es eine Schadensersatzklausel, wenn du unter Nichtbeachtung der Kündigungsfristg aussteigst?

    Gruß WS

    [Gottwalt & Personalleiter]

    "Kritik ohne Mitgefühl ist Gewalt" (nakagawa roshi)
    -.-.-.-
    "Die Würde des Menschen ist kein Konjunktiv"
    -.-.-.-
    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute von neuem beginnen.