Ich habe mal eine Frage zur Kündigungsfrist, in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
ZitatDes weiteren wird vereinbart, dass jegliche für die Firma aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen verlängerten Kündigungsfristen ebenfalls auch für den Mitarbeiter als fest vereinbart gelten.
Das wäre in meinem Fall eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, gegenüber der normalen gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Berufsschullehrer uns damals erzählt hat, dass man solche Klauseln bedenkenlos im Vertrag hinnehmen kann, da Klauseln im Arbeitsvertrag die einen schlechter Stellen als die gesetzliche Regelung, automatisch ungültig sind.
Kann das jemand der sich auskennt bestätigen? Am besten mit Quellangabe.
Außerdem habe ich vor 7 Monaten schriftlich ein Zwischenzeugnis beantragt und auch schon mehrmals angemahnt, werde aber immer wieder vertröstet. Hat man eigentlich ein Recht auf ein Zwischenzeugnis, und wenn ja gibt es da auch Fristen wie lange sich der Arbeitgeber Zeit lassen darf?
Vielen Dank schon mal.