Rechtsfragen zum Mietrecht

  • Hallo an das allwissende Forum,

    eine kurze Einführung: Meine Freundin befindet sich z.Z. für en Praktikum in Berlin. Dort wohnt sie bei einer Frau zur Zwischenmiete in einem Ihrer Zimmer.
    Folgende Probleme ergeben sich:
    1. Darf die Tante für jede Nacht, in der ich meine Freundin besuche 10 € mehr verlangen? Das steht so im Vertrag drin, jedoch finde ich das sehr ärgerlich, da ich in den 6 Monaten nur 2 Mal hochkomme, ein Mal nur ein WE (also 20 €) und ein Mal aber 10 Tage lang...
    2. Die zweite Untermieterin zieht nun aus und hat Probleme mit der Vermieterin, die auf meine Freundin wohl auch noch zukommen: Zum einen behält die Vermieterin die Kaution 6 Monate ein, da sie dies rechtlich dürfte (nach eigener Aussage), verweigert aber zugleich die Abnahme des Zimmer inkl. Unterschrift!
    Was könnte man dagegen tun?

    Da in der Bude so einiges los ist, könnte es sein, dass die ein oder andere Frage noch folgt...
    z.B. wollte sie meine Freundin zwingen einen Zusatzvertrag zu unterschreiben. Sie hatte abends vergessen eines der 4!!! Schlösser zuzuschließen. Daraufhin sollte sie sich vertraglich darauf festlegen, dass Sie bei evtl. Einbrüchen den Schaden zu tragen hätte.... Hat sie sich nat. geweigert... die spinnt....

    Danke schonmal :bier:

    Zehn Bier für nen Zwanni!

  • Bei Mietrecht handelt es sich grundsätzlich um "dispositives" Recht! D.h. abweichend zum Gesetzestext darf man bestimmte Sache durch vertragliche Vereinbarungen ausgrenzen bzw. hinzufügen.

    Das deine Freundin für einen Besuch allerdings "Untermiete" zahlen muss kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Habe einen meiner Lieblingsprofs. mal angeschrieben und der meinte das er nicht von einem äühnlichen Rechtsspruch gehört hat. Es wäre also sicher Auslegungssache des Richters.

    Ich glaube aber auch nicht das die Olle gleich vor Gericht ziehen mag oder? Im Zweifelsfall würde ich mir ne kleine Rechtsberatung holen, das ist wirklich nicht sooo teuer wie man immer annimmt.

    Was deinen zweiten Punkt angeht muss ich sagen das mir diese Probleme bekannt sind! Der Vermieter darf soagr einen gewissen Anteil der Kaution solange Zurückhalten bis die jährliche Nebenkostenabrechnung eintrifft.

    Das soll den Vermieter dafür schützen seinen Ex-Mietern wegen einer Nachzahlung hinterherzurennen. Hier gilt allerdings wie so oft im deutschen Recht der "Grundsatz der Maßgeblichkeit"...wenn deine Freundin nur ein Parktikum macht (was wohl selten länger als ein halbes Jahr dauert) wird sie in der Zeit nicht soviel zusätzliche Kosten verursacht haben das die Olle die gesamte Kaution einbehalten durfte.

    Ich musste allerdings mal 8!!! Monate auf ein Drittel meiner Kaution warten.

    Was das Abschließen der Tür angeht! Lass se reden...gegen Einbruch bist du bzw. deine Freundin doch eh versichert...und beim nächsten Zetern könnt ihr mal ausrichten dass das abschließen der Hauseingangstüre streng genommen gegen die Brandschutzverordnung verstößt :xywave:

    Hoffe konnte dir etwas helfen-...

  • Zur Klärung der Fragen kann ich nicht direkt beitragen, aber ich kann deiner Freundin nur raten, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, falls sie noch keine hat. Gerade in Mietangelegenheiten ist man schneller in einem Rechtsstreit als einem lieb ist und dann zahlt sich diese kleine Investition nicht nur finanziell aus sondern vor allem in Form geschonter Nerven. Es beruhigt ungemein, wenn man weiß, dass man die Angelegenheit nötigenfalls jederzeit durch einen Anwalt regeln lassen kann, ohne dadurch arm zu werden.

  • Eine Rechtsschutzversciherung ist immer eine gute Idee...allerdings bringt sie einem nichts wenn man sie abschließt während sich eine Rechtsstreit anbahnt! Denn in der Regel greift eine R.S.-Versicherung erst in Fällen die min. 6 Monate nach Abschluß eintreten

  • Eine Rechtsschutzversciherung ist immer eine gute Idee...allerdings bringt sie einem nichts wenn man sie abschließt während sich eine Rechtsstreit anbahnt! Denn in der Regel greift eine R.S.-Versicherung erst in Fällen die min. 6 Monate nach Abschluß eintreten

    Meines Wissens sind eher 3 Monate die Regel. Und solange man "nur" ein ungutes Gefühl bei der Vermieterin hat und befürchtet, es könne nach Auszug hart auf hart kommen, ist das noch kein sich anbahnender Rechtsstreit.

  • Nachdem es nun auch schon serioese und hilfreiche Antworten gab muss ich nun erstmal den Elfer versenken:

    jedoch finde ich das sehr ärgerlich, da ich in den 6 Monaten nur 2 Mal hochkomme, ein Mal nur ein WE (also 20 €) und ein Mal aber 10 Tage lang...

    :eek: Respekt, schaffst du das ohne midizinische Unterstuetzung? :mrgreen:

    Ich glaube aber auch nicht das die Olle gleich vor Gericht ziehen mag oder?

    Ich denke sie wird das dann von der Kaution einbehalten und dann wird es eben nervig das wieder zurueckzubekommen. Kostet mindestens Nerven und den Rechtsstreit muss dann evtl. sogar die Freundin anfangen.

  • zunächst vielen dank an strumtank! wahnsinn! :bier:
    die idee mit dem rechtsschutz hatten wir auch schon (auch wegen unserer 90-jährigen vermieterin in Trier, die unsere wohnung gerne mal besucht, wenn wir gerade nicht da sind.... oder das zumindest denkt... und ich unter der dusche überrascht werde...)
    und trosty: danke für den hinweis :mrgreen: aber, wenn du probleme hast mit dieser "frequenz" kann ich dir gerne zur seite stehen :mrgreen:

    Zehn Bier für nen Zwanni!

  • (auch wegen unserer 90-jährigen vermieterin in Trier, die unsere wohnung gerne mal besucht, wenn wir gerade nicht da sind.... oder das zumindest denkt... und ich unter der dusche überrascht werde...)


    danke, dass du an dieser stelle aufgehört hast :D