So geht konstruktiver Austausch von Argumenten, aber es wurde wohl alles gesagt.
Vorschlag an beide Diskutanten: Let’s agree to disagree!
Aktuelle Bundespolitik
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Ein „maßgeblicher Teil“ der Rechtsaußenpartei respektiere Menschen mit Migrationshintergrund und Muslime nicht als vollwertige deutsche Staatsbürger. Das sei „verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar“.
OLG Münster via RND.de mit dem Satz: "Die AfD zählt [...] zu den Feinden der lieberalen Demokratie."
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OLG Münster. Die AfD ist verfassungsfeindlich.
Vorsicht beim Zitieren: Welcher Teil von dem, was in deinem Beitrag im Zitat steht, stammt von dem Gericht? Der letzte Satz ziemlich sicher nicht, oder? Der Teil in Anführungszeichen im zweiten Satz wäre allerdings eine deutlich härtere Aussage als das, was du darunter schreibst. Verfassungsfeindlich darf eine Partei nämlich sein. Verfassungswidrig hingegen würde, sofern sich das BVerfG dieser Einschätzung anschließt, für ein Verbot sprechen.
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Vorsicht beim Zitieren: Welcher Teil von dem, was in deinem Beitrag im Zitat steht, stammt von dem Gericht? Der letzte Satz ziemlich sicher nicht, oder? Der Teil in Anführungszeichen im zweiten Satz wäre allerdings eine deutlich härtere Aussage als das, was du darunter schreibst. Verfassungsfeindlich darf eine Partei nämlich sein. Verfassungswidrig hingegen würde, sofern sich das BVerfG dieser Einschätzung anschließt, für ein Verbot sprechen.
Aus dem Urteil:
ZitatNach Überzeugung des Senats liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind. Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist. Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird. Hier bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für derartige diskriminierende Zielsetzungen.
PDF hier: https://t.co/GjXzWS0sO0
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Langsam brennt bei den A****löchern der Baum
Krah hat das nächste Problem. Dieses Mal mit russischen Spionen. Ich denke gegen den haben die Geheimdienste noch ganze Salven in der Hinterhand, die jetzt sukzessive abgefeuert werden.
Zudem tritt mit Padzerski ein prominentes Gesicht der 2. Reihe aus der Partei aus
Georg Pazderski: Früherer Landesvorsitzender verlässt AfD - WELTDer ehemalige Berliner AfD-Landesvorsitzende tritt aus der Partei aus. Sie habe sich „immer weiter“ von seinen politischen Überzeugungen entfernt, sagt der…www.welt.de -
Meanwhile in Thüringen:
Verwendung von Nazi-Parole: Gericht verurteilt AfD-Rechtsaußen Björn HöckeSeit dem 18. April hat das Landgericht Halle einen Prozess gegen den AfD-Rechtsaußen Björn Höcke verhandelt. Am Dienstag wurde das Urteil gesprochen.www.t-online.deBernd Höcke ist vorbestraft. Gibt auch noch gute Nachrichten.
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