Hoppla! Plötzlich ein Abo im Briefkasten

  • Hallo,

    ich habe mal ne Frage an euch.

    Meine Freundin hatte diese Woche die Zeitschrift "autotest" in unserem Briefkasten. Dabei waren Name und Adresse richtig und auch eine Kundennummer steht da drauf. Problem ist nur, dass sie kein Abo abgeschlossen hat. Weder durch irgendwelche Nepper, Schlepper, Bauernfänger in irgendeiner Fußgängerzone noch sonst irgendwo. Natürlich ist mir klar, dass es heutzutage ein leichtes ist, eine Adresse herauszufinden.
    Die Zeitschrift "Autotest" ist "der monatliche Kaufberater von AutoBild". Eine Bild hat es noch nie in meinen Haushalt geschafft.
    Eine Rechnung o. ä. hat sie nicht erhalten.

    Was empfehlt ihr, wie ich mich verhalten soll? Ich habe ehrlich gesagt nicht unbedingt die Lust mich in einer Warteschleife einer teuren Kundenhotline wiederzufinden.

    PS: Auch wenn ich von der Zeitschrift auf den ersten Blick nicht viel halte, bin ich gerade wirklich auf der Suche nach einem Automobil.

    PPS: Was mir in den Sinn kam, dass meine Freudin ein Notebook bei Saturn gekauft hat im Dezember, dabei auch unsere Adresse angeben musste, da es auf Finanzierung läuft. Könnte das die Quelle sein?

    Einmal editiert, zuletzt von Adi (2. Mai 2010 um 00:45)

  • Mhh.. Wenn du dir ganz sicher bist, dass du nichts gemacht hast würde ich einfach nichts tun. Ist doch genau das selbe wie diese unseriösen Downloadseiten die heutzutage überall im Internet sind. Auf die bin ich auch schonmal reingefallen. Aber nach ein paar Mahnungen kam dann nichts mehr.

    Aber das ist jetzt natürlich wieder etwas anderes. Ich würde vllt. die Zeitschrift zurück schicken, nicht das die sich nachher darauf berufen, dass du sie ja hättest zurück Schicken könne. Hatten wir auch mal mit dem Bertelsmann Club. Die haben uns mal (noch zu DM Zeiten) ein Jurassic Park Buch zugeschickt ohne das wir irgendetwas gemacht haben. Wir haben es dann behalten und irgendwann wollten sie dann 350DM weil wir es hätten zurück schicken müssen.

  • Heißt im Klaretext:

    Firma X kauft irgendwelche Adressen und schickt an Privatperson Y irgendeine Zeitung um sich dann damit dierecht teuren Kunden-Hotlines bezahlen zu lassen. Und Privatperson Y kann nichts dagegen machen?! :madness

  • Gemäß § 241a BGB begründen unverlangte Zusendungen keinen Anspruch gegen den Empfänger. Kein Anspruch bedeutet dabei, nicht nur keinen Zahlungsanspruch, sondern auch kein Herausgabeanspruch bzw. Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung.

    Du kannst also die Zeitschrift behalten, wegwerfen oder sogar lesen...:xywave:

  • Gemäß § 241a BGB begründen unverlangte Zusendungen keinen Anspruch gegen den Empfänger. Kein Anspruch bedeutet dabei, nicht nur keinen Zahlungsanspruch, sondern auch kein Herausgabeanspruch bzw. Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung.

    Du kannst also die Zeitschrift behalten, wegwerfen oder sogar lesen...:xywave:

    Danke für die Info, Robbes. :bier:

    Ich hoffe nur, dass der Saturn-Verrdacht nicht stimmt, denn sonst haben sie auch die Bankverbindung meiner Freudin-und die Zeitschrift vielleicht schon bezahlt...:hinterha:

  • Danke für die Info, Robbes. :bier:

    Ich hoffe nur, dass der Saturn-Verrdacht nicht stimmt, denn sonst haben sie auch die Bankverbindung meiner Freudin-und die Zeitschrift vielleicht schon bezahlt...:hinterha:

    Auch hier kein großes Problem, denn du kannst solche Abbuchungen problemlos widerrufen.

    “Every year it’s just one goal: Win the Super Bowl. If you don’t win the Super Bowl it’s not a good year,” - Bruce Arians

  • Ich hoffe nur, dass der Saturn-Verrdacht nicht stimmt, denn sonst haben sie auch die Bankverbindung meiner Freudin-und die Zeitschrift vielleicht schon bezahlt...:hinterha:

    moment - das sollte jetzt so einfach nicht gehen. (hoffe ich bzw. dachte ich bisher immer).

    wenn du firma a eine lastschriftermächtigung erteilst, unterschreibst du dies und firma a darf direkt von deinem konto abbuchen. soweit so gut und gewollt.

    wenn jetzt firma a deine adresse und bankdaten an firma b weitergibt, kann es nicht sein (und bitte um korrektur wenn ich hier falsch liege), daß firma b plötzlich auch lastschriftermächtigung von deinem konto hat. das wäre ein absolutes unding.

    allgemein würde ich auch sagen, macht nix. behalte und genieße die zeitschrift. falls jemand irgendwann in den nächsten wochen auf die idee kommt und euch eine rechnung schickt, würde ich mal nachhaken und fragen, wo und an welcher stelle ihr eine zeitschrift abonniert habt und wo eure unterschrift dazu ist. imo sollte es keine handhabe gegen euch geben.

    falls weitere zeitschriften eingehen und ihr "besorgt" seit, würde ich die zeitschrift nach telefonnummern für abonnenten durchsuchen und wenns kostenlose nummern gibt, da mal anrufen und nachfragen.

    ich kenne das aus der vergangenheit so, daß man mal einen anruf bekommt, ob man mal die und die zeitschrift einmalig oder x exemplare für x wochen haben/testen möchte. solange das nix kostet und man keine verpflichtung eingeht, sollte das alles kein problem sein. und ich vermute, bei euch wird es ähnlich sein.

    RoughValley Rheingauners -NFL-Talk ex B-Ligist

    *** 1st pick overall: 12.02.2007 18:50 Uhr 3040 Gramm, 51 cm ***

  • Matpu

    schön wäre es, doch leider sieht die Realität etwas anders aus. Wir hatten vor einiger Zeit plötzlich eine Abbuchung auf dem Konto vom ES Automobilclub. Nichts abgeschlossen, keine Hotlines vorher etc. Die sind diesbezüglich kein unbeschriebenes Blatt und es gibt viele andere Unternehmen, die sich komplette Datensätze (ja, auch mit Kontodaten) kaufen und kleinere Beträge abbuchen. (es gab vor 2 Jahren auch diesen Skandal mit irgendeinem Lottobetreiber.

    “Every year it’s just one goal: Win the Super Bowl. If you don’t win the Super Bowl it’s not a good year,” - Bruce Arians

  • Matpu

    schön wäre es, doch leider sieht die Realität etwas anders aus. Wir hatten vor einiger Zeit plötzlich eine Abbuchung auf dem Konto vom ES Automobilclub. Nichts abgeschlossen, keine Hotlines vorher etc.

    ok, klingt nicht gut. jetzt war da aber mal eine pflicht der banken (zumindest gab es die mal - ob noch immer so, weiß ich nicht genau), daß bei jeder einzugsermächtigung geprüft werden muß, ob das einziehende unternehmen/person auch die entsprechende befugnis besitzt. da würde ich mal bei deiner bank nachhaken...

    davon abgesehen empfiehlt es sich, regelmäßig (mehrmals im monat) seine kontoauszüge durchzusehen und zu überprüfen.

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  • davon abgesehen empfiehlt es sich, regelmäßig (mehrmals im monat) seine kontoauszüge durchzusehen und zu überprüfen.

    Es empfiehlt sich vor allem keinerlei Einzugsermächtigungen zu erteilen.

    Ich bekomme übrigens trotz gekpndigtem Abo weiterhin den Huddle seit Ende letzten Jahres und Geld holen sie auch keines :paelzer:

  • Geht mir mit der FIVE (Basketballzeitschrift) ähnlich. Na ja gut, ich würde sie mir ohnehin monatlich holen. Von daher lasse ich es mal drauf ankommen, ob und wann da das Geld eingezogen wird. :mrgreen:

  • Es empfiehlt sich vor allem keinerlei Einzugsermächtigungen zu erteilen.


    Das würde ich generell schon so unterschreiben, nur dann würde mein Briefkasten wahrscheinlich nur so überquellen mit nicht gezahlten Rechnungen, Mahnungen, etc. :tongue2:


  • Eine Rechnung o. ä. hat sie nicht erhalten.

    solange auch keine abbuchung erfolgt, sehe ich grad nicht, wo das problem ist? :tongue2:

    aber im ernst, das wichtige denke ich ist da die widerspruchsfrist, und das ist ja gerne auch mal nur wenige wochen. also am besten einen brief verfassen und per einschreiben abschicken. dann sparst du dir auch die kundenhotline

  • solange auch keine abbuchung erfolgt, sehe ich grad nicht, wo das problem ist? :tongue2:

    aber im ernst, das wichtige denke ich ist da die widerspruchsfrist, und das ist ja gerne auch mal nur wenige wochen. also am besten einen brief verfassen und per einschreiben abschicken. dann sparst du dir auch die kundenhotline

    In diesem Fall gibt es keine Widerspruchsfrist, da ja auch kein Vertrag zu Stande gekommen ist.

    Was hier durchgeführt wird ist eine Form von unlauteren Wettbewerb und dort ist die Rechtssprechung seit ein paar Jahren ziemlich gnadenlos mit den Unternehmen.

  • In diesem Fall gibt es keine Widerspruchsfrist, da ja auch kein Vertrag zu Stande gekommen ist.

    Richtig. Womit wir auch wieder beim § 241a BGB sind.

    Wenn du dir sicher bist auch nicht aus Versehen was abonniert zu haben, ist das problemlos. Durch die unerwünschte Zusendung kommt kein Vertrag zu Stande, auch wenn du die Zeitschrift liest. Damit stimmst du nämlich dem Vertrag nicht konkludent zu.

    Thank you 62

  • Widerruf heißt das übrigens - Widersprüche sind was anderes (und ich immer froh,wenn ich sie vom Schreibtisch habe :tongue2:)

    Und falls Du "aus Versehen" was abgeschlossen hast, bleibt immer noch die Anfechtung, z.B. nach § 119 BGB :)

    Aber so wie du es darstellst, würde ich einfach erstmal gar nichts tun.

    Minnesota Vikings 2022:

    13-5 - one and done. Meh.

  • achwas, die sind alle entweder todsterbenskrank oder unentbehrlich bei Bosch, Mercedes, Porsche & co. :tongue2:

    Minnesota Vikings 2022:

    13-5 - one and done. Meh.

  • Richtig. Womit wir auch wieder beim § 241a BGB sind.

    Wenn du dir sicher bist auch nicht aus Versehen was abonniert zu haben, ist das problemlos. Durch die unerwünschte Zusendung kommt kein Vertrag zu Stande, auch wenn du die Zeitschrift liest. Damit stimmst du nämlich dem Vertrag nicht konkludent zu.

    eben das meinte ich ja, dass falls aus versehen/unbewußt irgendwo was abgeschlossen wurde.