Zitat von OxxHier nun die Langfassung:
Zwar sei es auch hier zum Teil zu «sexuellen Grenzverletzungen» gekommen, dabei sei aber die für eine Verurteilung relevante «Erheblichkeitsschwelle» nicht überschritten worden, hieß es in der Begründung des Gerichts. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden. Die Anwälte des 41-Jährigen sagten nach der Urteilsverkündung, man werde die Revision voraussichtlich zunächst vorsorglich einlegen. In der anschließenden vierwöchigen Begründungsfrist werde man dann prüfen, ob man tatsächlich ins Hauptverfahren vor dem BGH gehen wolle.
(ddp)Ich verstehe das einfach nicht...
vor allen dingen verstehe ich nicht dass ausgerechnet der verteidiger des angeklagten eine revision anstrebt, denn kommt das tatsächlich vor den bgh wird der mMn ajF das strafmaß verschärfen, an dessen stelle würde ich dem mandanten eher zur akzeptanz des "schuldspruchs" raten, denn so "günstig" wird er nicht mehr davonkommen.