Ich leiste auch eine Erwerbstätigkeit für meinen Arbeitgeber. Und ich habe die Freiheit, diese auch am Sonntag zu erledigen (zumindest den Teil, der keinen direkten Kundenkontakt erfordert). Die so erarbeiteten Überstunden kann ich dann mal an einem Wochentag abbauen. Also habe ich einen Arbeitstag auf den Sonntag verschoben.
Warum möchtest du genau das nicht auch einem Supermarktverkäufer zugestehn?
Nein, kannst du in Deutschland nicht, jedenfalls nicht ohne besondere Umstände und Genehmigungen, denn das würde ja auch in der Lohnbuchhaltung erscheinen und da wird der Betriebsprüfer wohl nicht ganz so begeistert sein, um das mal vorsichtig auszudrücken, zumal man das in D auch steuerlich u.U. extrem berücksichtigen muss.