Deswegen gründet man doch eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). So ist bei einer Insolvenz nur die Einlage weg und die Beteiligtenweiterhin schuldenfrei.
Bin kein Experte, aber wenn man sich wirklich per Hauptsitzverschleierung um die Umsatzsteuer gedrückt hat ist das kein Fall mehr für das GmbH Recht. Frage ist halt wer für sowas dann den Kopf herhalten muss,